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1

Wednesday, September 5th 2007, 8:46pm

Muss ich zahlen? Anwaltsfrage

Hi,
hatte Anfang des Jahres ja nen Autounfall, kurz gesagt, der Unfallgegner war schuld, vers. zahlte, lief alles übermeinen anwalt. Hatte damals 1 tag einen mietwagen....Geld kam dann doch recht rasch über den anwalt...

Nun, 4 monate nachdem ich das letzte mal was vom anwalt gehört hatte, will er 61 € wieder haben weil er mir damals angeblich zuviel überwiesen hätte....
Blöde frage, aber verjährt sowas nich irgendwann weil der fall ja schon abgeschlossen war?
Glaube eher nich, aber evt. weiss ja jemand ganz genau bescheid...

mfg
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Shagrath

Unregistered

2

Wednesday, September 5th 2007, 9:25pm

61 €... willst du deswegen Streit mit (d)einem Anwalt? Wenns 500 Euro wären, oder mehr, vielleicht. Aber 61 Euro... einfach mal nach dem Beweis fragen bei der Kanzlei (Überweisungen, Kontoauszüge... sowas) und wenn es für dich schlüssig ist, zahlen..
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Falk

Administrator

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3

Wednesday, September 5th 2007, 9:32pm

RE: Muss ich zahlen? Anwaltsfrage

Quoted

Original von Masterking
Nun, 4 monate nachdem ich das letzte mal was vom anwalt gehört hatte, will er 61 € wieder haben weil er mir damals angeblich zuviel überwiesen hätte....
Blöde frage, aber verjährt sowas nich irgendwann weil der fall ja schon abgeschlossen war?


Üblicherweise muss derjenige, der für sich ein günstiges Recht beansprucht, selbiges auch nachweisen. Also muss derjenige, der glaubt eine Geldforderung zu haben, diese belegen können. Wenn das der Fall ist und es dafür, wie hier vermutlich der Fall, keinen Rechtsgrund für das Behalten des Geldes gibt, wird man auf einer kondiktionsrechtlichen Grundlage (§§ 812ff. BGB) einfordern können. Eine Einrede aus Verfristung (§ 195 BGB, 3 Jahre) ist nicht ersichtlich.

-> Sofern RA Forderung nachweisen kann, wird er Anspruch auf Zahlung haben.
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solblo

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4

Wednesday, September 5th 2007, 10:39pm

Eventuell bei deiner Rechtschutzversicherung um übernahme bitte, oder bei deiner Haftpflicht.
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5

Wednesday, September 5th 2007, 10:44pm

Quoted

Original von solblo
Eventuell bei deiner Rechtschutzversicherung um übernahme bitte, oder bei deiner Haftpflicht.


was haben die denn bitteschön damit zu tun ???
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Boby_white

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6

Thursday, September 6th 2007, 10:39am

Mein Gott... Kram die Rechnung raus und vergleich es mit deinem Kontoauszug. Wo is das Problem?
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7

Thursday, September 6th 2007, 11:28pm

der mann hat dir gutes geld gebracht bei dem unfall, also mach nicht wegen 61 euro rum.

vielleicht brauchst du ihn irgendwann nochmal.

mfg
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8

Friday, September 7th 2007, 1:02pm

verjährung beginnt immer ab jahresende - dann die laufzeit.

wenn ich im januar 2007 oder im dezember 2007 was kaufe auf rechnung - ist es am 01.01.2011 verjährt
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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9

Friday, September 7th 2007, 2:18pm

ich würds auch einfach bezahlen sofern er im recht ist. Ob er dir für dne wagen zu viel bezahlt hatte müsstest du ja wissen.
Selbst wenn es verjährt wäre würde ich es zurück zahlen. Gehört sich einfach nicht sowas.
:)24
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10

Friday, September 7th 2007, 3:33pm

Quoted

Original von sp!N
der mann hat dir gutes geld gebracht bei dem unfall, also mach nicht wegen 61 euro rum.

vielleicht brauchst du ihn irgendwann nochmal.

mfg


er hat mir gar nix gebracht, wenn dann der überaus nette gutachter :)
Hatte auch nur nen Anwalt eingeschaltet damit die Sache schneller über die Bühne geht, hab sonst die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen sich sonst mal ein paar Monate Zeit lassen, wenn kein Anwalt den mal Feuer unterm Arsch macht.

Hab noch mal nachgeschaut, eigentlich hätte die gegnerische haftpflicht für die kosten aufkommen müssen, die haben allerdings nur 30€ des "ausfallstages" bezahlt, das heisst die haben sich prinzipiell um 31€ gedruckt, naja auch egal, werds nu bezahlen....

This post has been edited 1 times, last edit by "Masterking" (Sep 7th 2007, 3:34pm)

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