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Ich hab dazu erst kürzlich einen interessanten Beitrag gelesen, der von Verwaltungsakten mit Sofortvollzug zur Gefahrenabwehr auf Basis entweder der Polizeigeneralklausel (bei uns in BaWü is das §§ 1, 3 PolG BW) oder des Mediendienststaatsvertrages handelte.
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Original von Cingle
In Sachen Sexualität gibt es Dr Sommer und in Sachen Motorrad das YB-Forum
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Velox« (13. September 2007, 21:43)
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Original von Überflieger
Also mal völlig unabhängig davon, dass es sich bei den gesperrten Seiten um Pornoseiten handelt: Was Arcor da macht ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 5 Abs. 1!!!
Wer mich da ergänzen oder korrigieren möchte, der soll das bitte tun.
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Original von Velox
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Auch passend: Artikel 2. Absatz 1:
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Registrierungsdatum: 28. Mai 2004
Bike: Seat Leon Cupra (1p-2009); ZX-6R 05' Lime Green Ninja (TOT durch Autofahrerin)
Wohnort: Bayreuth/Oberfranken/Bayern