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Bike: Wusch und Weg

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1

Thursday, September 13th 2007, 7:30pm

Kleine Finanzfrage

Also einmal vorweg ich habe von Finanzen etc keine Ahnung

Nun zum Fall:

Entspricht es der Wahrheit, dass die auf ein separates Konto fließenden Gewinne aus einer Gmbh im Grunde genommen das Eigentum der Firma sind und der Eigentümer somit keine privaten Anschaffungen mit diesem Geld machen kann sondern nur für die Firma selbst. (d.h. das geld z.b. für ein auto als firmenauto deklarieren)
Der Eigentümer selbst hat eine Art Festgehalt.

Eine Anschaffung wie z.b. ein Motorrad wäre ja vor dem Finanzamt nicht zulässig da dieses in einer Firma keinen Nutzen hat.


Ich frage deshalb weil genau das mir n bekannter der angeblich eine solche gmbh besitzt es mir so erklärt hat. Wäre für mich völlig unverstädnlich denn schließlich gehört die firma ja einem eigentümer und er darf doch mit den gewinnen machen was er will.

Gruß
Shut Up And Squat!!!

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2

Thursday, September 13th 2007, 7:37pm

ganz so stimmts nicht weil wenn du mit dem "geschäftsgewinn" ein motorrad für dich kaufst, zahlst ja keine mwst.
Official Member of The Lochenpass-Crew


Original von XoP:
Vor Alkohl habe ich Angst, deshalb frage ich ja. Bier schmeckt schon so stark nach Alkohl, dass ich weinen muss...
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3

Thursday, September 13th 2007, 7:45pm

Also der "Chef" kann durchaus Geld aus der Firma entnehmen.
Hier ein paar Satzzeichen - einfach mit Copy & Paste in eigene Beiträge einfügen!

. , ; : ! ?
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super_hans

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4

Thursday, September 13th 2007, 7:47pm

Quoted

Original von aufXTC
Also der "Chef" kann durchaus Geld aus der Firma entnehmen.

weißt du überhaupt was ne firma iss?

FC Bayern München e. V.

:)22

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5

Thursday, September 13th 2007, 7:49pm

ach ja hier wird wieder viel erzählt :daumen:
ich weiß es leider auch nicht besser, deswegen halt ich den mund ^^
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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Falk

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6

Thursday, September 13th 2007, 8:30pm

RE: Kleine Finanzfrage

Quoted

Original von kanionn
Entspricht es der Wahrheit, dass die auf ein separates Konto fließenden Gewinne aus einer Gmbh im Grunde genommen das Eigentum der Firma sind und der Eigentümer somit keine privaten Anschaffungen mit diesem Geld machen kann sondern nur für die Firma selbst. (d.h. das geld z.b. für ein auto als firmenauto deklarieren)
Der Eigentümer selbst hat eine Art Festgehalt.

Eine Anschaffung wie z.b. ein Motorrad wäre ja vor dem Finanzamt nicht zulässig da dieses in einer Firma keinen Nutzen hat.


Nachdem deine Darstellung schon total verquer ist, ist es entweder falsch erklärt oder falsch aufgefasst worden oder beides kombiniert. Ich bin selber kein Steuerexperte, sondern kenne nur die handelsrechtlichen Grundlagen. Aber dafür wird's reichen.

Die GmbH ist eine juristische Person, in deren Hintergrund ein oder mehrere Gesellschafter stehen ("Eigentümer"). Sie braucht zusätzlich noch mindestens einen Geschäftsführer, der dann bei der Gesellschaft angestellt wird. Es kann sich somit auch durchaus die Konstellation ergeben (sie ist eigentlich sogar die häufigste), dass ein Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer ist; das sind dann die sog. gesellschaftenden Geschäftsführer. Die GmbH jedenfalls tritt nach außen unter ihrer "Firma" (= der Name der GmbH) auf; mit ihr schließt man Geschäfte ab, gegen sie hat man Ansprüche und sie wiederum hat Ansprüche gegen andere. Daher geht selbstverständlich alles in ihr Eigentum über. Ist ihr Eigentum aufgebraucht, ist gegen die GmbH auch kein Anspruch mehr mit Erfolg durchsetzbar - und gegen den, der dahintersteht erst Recht nicht, denn der hat ja im Grunde mit den Ansprüchen überhaupt nichts mehr zu tun (Trennungsprinzip). Es gibt natürlich Fälle der Durchgriffshaftung (und noch weitere), aber das geht hier zu weit.

Der Geschäftsführer hat als Angestellter logischerweise nur im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf das Vermögen der GmbH. Dabei darf er wiederum nur das machen, was der Unternehmung dient. Wer als Geschäftsführer ein Fahrzeug kauft, kauft dieses ausschließlich für die GmbH. Die GmbH kann es dann bspw. als Firmenfahrzeug an den angestellten Geschäftsführer abgeben, der dann wiederum geldwerte Vorteile daraus zieht, die er seinerseits zu versteuern hat.

Als Gesellschafter wird man Geldentnahmen aus dem GmbH-Gesamthandsvermögen typischerweise als Vorab-Gewinnentnahme im laufenden Betrieb verbuchen bzw. regulär durch Gewinnausschüttung. So einfach wie bei einer ganz normalen Einzelpersonenunternehmung oder einer BGB-Gesellschaft ist das bei "richtigen" kaufmännischen Gesellschaften alles nicht.
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Bike: Wusch und Weg

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7

Thursday, September 13th 2007, 8:59pm

danke
Shut Up And Squat!!!
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8

Thursday, September 13th 2007, 10:36pm

Ging es Dir nur darum, ein Motorrad über eine GmbH steuerlich geltend zu machen?!?!

Quoted

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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Chris_RS

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9

Friday, September 14th 2007, 5:27pm

RE: Kleine Finanzfrage

Quoted

Original von Shirley Schmidt

Quoted

Original von kanionn
Entspricht es der Wahrheit, dass die auf ein separates Konto fließenden Gewinne aus einer Gmbh im Grunde genommen das Eigentum der Firma sind und der Eigentümer somit keine privaten Anschaffungen mit diesem Geld machen kann sondern nur für die Firma selbst. (d.h. das geld z.b. für ein auto als firmenauto deklarieren)
Der Eigentümer selbst hat eine Art Festgehalt.

Eine Anschaffung wie z.b. ein Motorrad wäre ja vor dem Finanzamt nicht zulässig da dieses in einer Firma keinen Nutzen hat.


Nachdem deine Darstellung schon total verquer ist, ist es entweder falsch erklärt oder falsch aufgefasst worden oder beides kombiniert. Ich bin selber kein Steuerexperte, sondern kenne nur die handelsrechtlichen Grundlagen. Aber dafür wird's reichen.

Die GmbH ist eine juristische Person, in deren Hintergrund ein oder mehrere Gesellschafter stehen ("Eigentümer"). Sie braucht zusätzlich noch mindestens einen Geschäftsführer, der dann bei der Gesellschaft angestellt wird. Es kann sich somit auch durchaus die Konstellation ergeben (sie ist eigentlich sogar die häufigste), dass ein Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer ist; das sind dann die sog. gesellschaftenden Geschäftsführer. Die GmbH jedenfalls tritt nach außen unter ihrer "Firma" (= der Name der GmbH) auf; mit ihr schließt man Geschäfte ab, gegen sie hat man Ansprüche und sie wiederum hat Ansprüche gegen andere. Daher geht selbstverständlich alles in ihr Eigentum über. Ist ihr Eigentum aufgebraucht, ist gegen die GmbH auch kein Anspruch mehr mit Erfolg durchsetzbar - und gegen den, der dahintersteht erst Recht nicht, denn der hat ja im Grunde mit den Ansprüchen überhaupt nichts mehr zu tun (Trennungsprinzip). Es gibt natürlich Fälle der Durchgriffshaftung (und noch weitere), aber das geht hier zu weit.

Der Geschäftsführer hat als Angestellter logischerweise nur im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf das Vermögen der GmbH. Dabei darf er wiederum nur das machen, was der Unternehmung dient. Wer als Geschäftsführer ein Fahrzeug kauft, kauft dieses ausschließlich für die GmbH. Die GmbH kann es dann bspw. als Firmenfahrzeug an den angestellten Geschäftsführer abgeben, der dann wiederum geldwerte Vorteile daraus zieht, die er seinerseits zu versteuern hat.

Als Gesellschafter wird man Geldentnahmen aus dem GmbH-Gesamthandsvermögen typischerweise als Vorab-Gewinnentnahme im laufenden Betrieb verbuchen bzw. regulär durch Gewinnausschüttung. So einfach wie bei einer ganz normalen Einzelpersonenunternehmung oder einer BGB-Gesellschaft ist das bei "richtigen" kaufmännischen Gesellschaften alles nicht.



richtig, jedoch ist eine (vorab-)gewinnentnahme nur bei personengesellschaften möglich. zuwendungen von der gmbh an ihre gesellschafter finden immer im rahmen einer offenen (beschluß) oder verdeckten gewinnausschüttung statt, was jeweils zu kapitaleinkünften führt.

sprich, wer als geschäftsführer einer gmbh für die gmbh nen mopped kauft, welches die gmbh dazu verwendet es dem geschäftsführer zur verfügung zu stellen (muss man so sehen), versteuert dies sowohl ertragsteuerlich (geldwerter vorteil, "dividende") als auch umsatzsteuerlich.

dabei bleibt dann weder die mehrwertsteuer auf der strecke, da diese über den zeitraum der nutzung wieder revidiert wird (durch mwst auf die "leistung" der gmbh, mopped-gestellung), noch lohnt sich das ertragsteuerlich. zumindest theoretisch nicht, da durch div. vereinfachungsregelungen in den meisten fällen doch für den allein-gesellschafter ne ersparnis anfällt.
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Falk

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10

Saturday, September 15th 2007, 5:29am

RE: Kleine Finanzfrage

Quoted

Original von Chris_RS
richtig, jedoch ist eine (vorab-)gewinnentnahme nur bei personengesellschaften möglich. zuwendungen von der gmbh an ihre gesellschafter finden immer im rahmen einer offenen (beschluß) oder verdeckten gewinnausschüttung statt, was jeweils zu kapitaleinkünften führt.

sprich, wer als geschäftsführer einer gmbh für die gmbh nen mopped kauft, welches die gmbh dazu verwendet es dem geschäftsführer zur verfügung zu stellen (muss man so sehen), versteuert dies sowohl ertragsteuerlich (geldwerter vorteil, "dividende") als auch umsatzsteuerlich.

dabei bleibt dann weder die mehrwertsteuer auf der strecke, da diese über den zeitraum der nutzung wieder revidiert wird (durch mwst auf die "leistung" der gmbh, mopped-gestellung), noch lohnt sich das ertragsteuerlich. zumindest theoretisch nicht, da durch div. vereinfachungsregelungen in den meisten fällen doch für den allein-gesellschafter ne ersparnis anfällt.


Cool, danke für die Info. So genau wusste ich das steuerrechtlich nicht, hab ja wie oben schon angedeutet nur den handelsrechtlichen Hintergrund (Wie gründet man GmbH? Wie haftet sie vor/während/nach Gründung? Wie wirkt sich Prokura aus, wer hat Vertretungsmacht? Etc.)
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11

Saturday, September 15th 2007, 8:43am

und wenn das jetzt alles dein vater ist der übers geschäft ein mopped für dich kauft, musst du fahrtenbuchschreiben...

P.S: ich hab da auch nochmal ne frage:
Was ist wenn die GmbH ein Motorrad kauft und es dem "cheffe" zu verfügung gestellt wird, darf dann nur der cheffe fahren ?

oder könnte er auch prinzipiell das motorrad an sich privat verkaufen und dann halt die 19% vom neuwert zahlen ?
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alexs

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12

Saturday, September 15th 2007, 12:41pm

Wie will eine GmbH eine Anschaffung eines Motorrads rechtfertigen?

Stand doch hier schon alles geschrieben. Wenn das Motorrad für den privaten Zweck ist, muss sich die entsprechende Person das Geld aus der GmbH entnehmen, da eine GmbH eine juristische Person ist.

Und wenn das gemacht wird, werden eben Steuern fällig.

Was dann Privat mit dem Geld gemacht wird, ist egal.

Wenn das ganze ein Firmenfahrzeug werden soll, so muss kein Geld entnommen werden und das Ding kann einfach gekauft werden. Dann hast du entweder die möglichkeit:

a) Fahrtenbuch zu schreiben, wenn der geschäftliche Einsatz unter 50% liegt. Für geschäftliche Fahrten bekommst du dann den entsprechenden Anteil des Gesamtkostenanteils zurückerstattet

oder

b) 1%-Regelung wenn das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich genutzt wird (Nachweis!) - dann kannst du grundsätzlich alle Kosten vollständig Steuerlich geltend machen (d.h. auch jedes Tanken, jeder Reifenwechsel, etc) musst aber dafür im gegenzug monatlich 1% des Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs (bsp. Neuwert 50000€ - monatlich 500€) persönlich versteuern (wenn du Angestellter bist, werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig).


Das Problem bei ner GmbH ist, und das wurde hier ebenfalls schon erwähnt, dass es eine Kapitalgesellschaft ist und keine Personengesellschaft. Aber um das zu erklären, schaust am besten einfach in Wikipedia.

ich hoffe ich hab jetzt nichts falsches gesagt :-)
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Chris_RS

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13

Saturday, September 15th 2007, 1:36pm

Quoted

Original von Flitzepiepe
und wenn das jetzt alles dein vater ist der übers geschäft ein mopped für dich kauft, musst du fahrtenbuchschreiben...


falsch, gibt mehrere möglichkeiten den geldwerten vorteil zu ermitteln, s.u.

Quoted



P.S: ich hab da auch nochmal ne frage:
Was ist wenn die GmbH ein Motorrad kauft und es dem "cheffe" zu verfügung gestellt wird, darf dann nur der cheffe fahren ?


gegenfrage, wenn du ne wohnung mietest (der vermieter stellt sie dir zur verfügung), darfst nur du dich dann da drin aufhalten? was der nutzer damit macht, ist dem nutzer überlassen.

Quoted



oder könnte er auch prinzipiell das motorrad an sich privat verkaufen und dann halt die 19% vom neuwert zahlen ?



er verkauft nicht an sich selbst, die gmbh als juristische person verkauft an ihn. so kommt ein geschäft zwischen der gmbh und dem geschäftsführer zustande, was der mehrwertsteuer unterliegt. verkauft der geschäftsführer für die gmbh (er handelt für die gmbh) an sich selbst unter neupreis bzw zeitwert, liegt eine verdeckte gewinnausschüttung vor, da die gmbh ihm einen vermögensvorteil zuwendet. folge: steuer drauf.



Quoted

Original von alexs
Wie will eine GmbH eine Anschaffung eines Motorrads rechtfertigen?

das interessiert im prinzip solange keinen wie die gmbh liquide ist. erst wenn rechte dritter berührt werden (zahlungsunfähigkeit beispielsweise) kann man sich die frage stellen, ob der geschäftsführer evtl durch den kauf eines motorrads seine pflichten gegenüber der gmbh verletzt hat, u.a. auch eine haftungsfrage.

Quoted



Stand doch hier schon alles geschrieben. Wenn das Motorrad für den privaten Zweck ist, muss sich die entsprechende Person das Geld aus der GmbH entnehmen, da eine GmbH eine juristische Person ist.

Und wenn das gemacht wird, werden eben Steuern fällig.

Was dann Privat mit dem Geld gemacht wird, ist egal.

Wenn das ganze ein Firmenfahrzeug werden soll, so muss kein Geld entnommen werden und das Ding kann einfach gekauft werden. Dann hast du entweder die möglichkeit:

a) Fahrtenbuch zu schreiben, wenn der geschäftliche Einsatz unter 50% liegt. Für geschäftliche Fahrten bekommst du dann den entsprechenden Anteil des Gesamtkostenanteils zurückerstattet

oder

b) 1%-Regelung wenn das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich genutzt wird (Nachweis!) - dann kannst du grundsätzlich alle Kosten vollständig Steuerlich geltend machen (d.h. auch jedes Tanken, jeder Reifenwechsel, etc) musst aber dafür im gegenzug monatlich 1% des Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs (bsp. Neuwert 50000€ - monatlich 500€) persönlich versteuern (wenn du Angestellter bist, werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig).



ertragsteuerlich interessiert die 50% grenze nicht, entweder man hat ein fahrtenbuch womit der exakte privatanteil ermittelt werden kann, oder halt nicht. das ganze berührt nur die frage wie man die zuwendung der gmbh an den geschäftsführer der höhe nach ermittelt. die 50% grenze spielt bei der frage, ob die gmbh vorsteuerabzug für das gefährt in anspruch nehmen kann, eine rolle.

zurückerstatten tut da im steuerlichen sinne auch keiner was, das wäre wieder eine zivilrechtliche vereinbarung zwischen gmbh und nutzer des fzg, wer welche kosten zu tragen hat.
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14

Saturday, September 15th 2007, 1:54pm

Quoted

Original von Chris_RS


Quoted



P.S: ich hab da auch nochmal ne frage:
Was ist wenn die GmbH ein Motorrad kauft und es dem "cheffe" zu verfügung gestellt wird, darf dann nur der cheffe fahren ?


gegenfrage, wenn du ne wohnung mietest (der vermieter stellt sie dir zur verfügung), darfst nur du dich dann da drin aufhalten? was der nutzer damit macht, ist dem nutzer überlassen.



Nich son gutes Beispiel.
Ne Wohnung darfst de nich einfach so gewerblich nutzen ;-)
...and now we start with these nice little clouds.
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