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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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16

Freitag, 28. September 2007, 19:07

nö bei so einem würde ich mir auch 2 euro wieder holen wollen und die lieber spenden.
:)24
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XoP

* Two Face *

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17

Freitag, 28. September 2007, 19:11

Zitat

Original von Der_XTC
scheiß auf den hurensohn und das geld


dachte ich mir die ganze Zeit ja auch, jetzt nach gut nem halben Jahr will ichs wiederhaben :P

Da muss es doch einen Weg geben, was machen die ganzen Renter in ihren Rechtstreits, um Pfennigbeträge denn alle ?!
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Wicked

unregistriert

18

Freitag, 28. September 2007, 19:37

so lang du nicht ichbinindir oder XTC heißt sind 50€ eine summe auf die man nicht gerne verzichten möchte weil man sich nicht durchsetzen kann...

kannst du dem nix klauen? nehm dem den ipod weg und sagst das er ihn wiederbekommt wenn du deine kohle hast. wenn du ihm so oder so eines aufs maul hauen willst wenn du die kohle nicht zurück bekommst ists doch äußerst günstig wenn er dir wegen dem unterschlagenen gegenstand eine rein hauen will. dumm is nur wenn der dich umknockt. aber dann kannste den immer noch verpetzen.
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Der_XTC

Das_Kind

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19

Freitag, 28. September 2007, 19:41

Zitat

Original von XoP
dachte ich mir die ganze Zeit ja auch, jetzt nach gut nem halben Jahr will ichs wiederhaben :P


hm so rechtsstreit dürfte allgemein schwierig werden, versuch doch ihm anders eins auszuwischen... zerstör seine beziehung sein leben oder sowas ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_XTC« (28. September 2007, 19:42)

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20

Freitag, 28. September 2007, 19:44

Hab letzens soner Russin Geld geliehen, die Schlampe wollte das dann auch nicht zurückgeben aber mit Gewalt ist schlecht bei Mädels...
Hab sie dann zufällig mit nem Freund der Skinhead ist inner Stadt getroffen und ruck zuck hat ich die Kohle.
Der Kumpel ist zwar links, aber man sieht ihm das nicht an...^^

Also würd ich dem mal Druck machen... Entweder selber oder mit nen paar Leuten.
Das Leben ist ein Kreislauf, der mich langsam einschließt,
mit den ersten Revivals der 90's...
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21

Freitag, 28. September 2007, 20:37

Zitat

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Scatlover« (28. September 2007, 20:43)

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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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22

Freitag, 28. September 2007, 21:01

haha hör blos auf mit denen. Das sind sowieso die größten volldeppen
:)24
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23

Freitag, 28. September 2007, 21:02

Da fällt mir ein ich krieg nun auch seit bald 6 Monaten noch Kohle von so nem kleinen Pisser dem ich en xbox360 Spiel vertickt hab.

Das ganze hat ich durch Abiphase und jetzt keine Schule mehr total vergessen.
Hm da ich den sonst nur in der Schule geshen hab, werd ich den nun gleich mal anrufen.

So bekomm morgen um 17:15 die Kohle endlich. :D
Naja mal abwarten.
My old Baby

Drogen sind immer böse, Sex ist verwerflich und die Welt ist eine Scheibe...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »THE_NASHER« (28. September 2007, 21:11)

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Falk

Administrator

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24

Samstag, 29. September 2007, 11:46

RE: 50 Euro eintreiben

Zitat

Original von XoP
Danke schonmal an Falk, der hoffentlich was dazu schreibt...


Viel kann man da nicht schreiben. Es ist eine Leihe zustande gekommen, §§ 598ff. BGB. Du hast einen Rückgabeanspruch aus § 604 III BGB. Der Entleiher kommt der mitgeteilten Aufforderung auf Rückgabe nicht nach, verletzt also eine seiner Hauptleistungspflichten. Du mahnst ihn, auch StudiVZ-Nachricht genügt, und wenn die Mahnfrist erfolglos verstrichen ist, kommt er in Verzug. Hier in diesem Fall wird man gar davon ausgehen können, dass eine Mahnung für Verzug entfallen kann, § 286 II Nr. 3(?), 4 BGB. Verzug also gegeben. Tja und dann? Sicher, gerichtliches Mahnverfahren wäre möglich, allerdings streckst du zunächst die Kosten für Mahnbescheid vor. Wenn der MB zugestellt wird, aber der Schuldner widerspricht, musst du wiederum vor Gericht Klage anstreben, was natürlich nicht lohnt. Demgemäß riskant.

Was ist demnach der beste Weg? Wenn es mit massivem Druck, notfalls auch persönlich durch klare Aussagen, nichts wird, beauftrage ganz einfach ein reguläres Inkassobüro. Sicher ist auch da ein Risiko gegeben, aber mit entsprechendem Druck durch ein Inkassobüro zahlen die meisten.
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XoP

* Two Face *

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25

Samstag, 29. September 2007, 13:11

Vielen Dank für deine Einschätzung. Auf deine Antwort habe ich gewartet ;)

Ja er ist definitiv in Verzug, aber das mit dem Mahn- und Gerichtsverfahren werde ich dann mal sein lassen.

Ich habe gehört für kleine Fälle gäbe es ein Schiedsmann/Schiedsgericht (?), der quasi einen Vergleich erzielt. Da soll glaube 40 Euro kosten. Davon schon einmal was gehört ?


Sonst probiere ichs mal mit einem Inkassobüro.
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DaBomb

Administrator

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26

Samstag, 29. September 2007, 14:06

Zitat

Original von XoP
Vielen Dank für deine Einschätzung. Auf deine Antwort habe ich gewartet ;)

Ja er ist definitiv in Verzug, aber das mit dem Mahn- und Gerichtsverfahren werde ich dann mal sein lassen.

Ich habe gehört für kleine Fälle gäbe es ein Schiedsmann/Schiedsgericht (?), der quasi einen Vergleich erzielt. Da soll glaube 40 Euro kosten. Davon schon einmal was gehört ?


Sonst probiere ichs mal mit einem Inkassobüro.


Ja gibt es, mein Nachbar ist Schiedsmann hier vom Ort.

Die sind für solche Kleinigkeiten da um zu Vermitteln. Dennoch würde ich dem Typ eher massiven Druck machen. Woher kennste den überhaupt und wohnt der wirklich weit weg von Dir, oder weisste garnich wo der wohnt?
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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XoP

* Two Face *

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Bike: GPZ

27

Samstag, 29. September 2007, 14:51

Wo er genau wohnt weiß ich nicht, sosnt wäre ich mal hingefahren...
Grob wohnt er irgendwo 20km weg, die genau Adresse bekomme ich noch. Diese Person hat ihn auch schon ein paar mal darauf angesprochen, weil die sich kennen und könnte dann wohl Zeuge sein... aber es geht ja nicht um 10000 Euro.

Dann frag ich mal bei dem für ihn zuständigen Schiedsmann nach, wenn ich seine genau Adresse habe.



Wären Screenshots aus Studivz wirklich ein Beweismittel ?
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Beiträge: 1 593

28

Samstag, 29. September 2007, 14:55

alter ey, wie kann man 50 tacken an einen verleihen den man nichtmal kennt und nicht weiss wo er wohnt...bisschen dumm oder?
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XoP

* Two Face *

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29

Samstag, 29. September 2007, 15:03

Zitat

Original von K|_3f4n4+
alter ey, wie kann man 50 tacken an einen verleihen den man nichtmal kennt und nicht weiss wo er wohnt...bisschen dumm oder?


alter ey nein dem habe ich garnichts geliehen oder habe ich das mal irgendwo geschrieben. muss man denn immer seine lebensgeschichte erzählen um antwort zu seiner frage zu bekommen...
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alexs

* Peter Lustig *

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30

Samstag, 29. September 2007, 15:28

mahnbescheid kostet 12,50 euro und die vordrucke kann man beim schreibwarengeschäft kaufen...

und wenn er widerspricht sind halt die 12,50 im arsch - aber die kannst ja notfalls auch gerichtlich dann eintreiben.

edit: wenn er ned widerspricht kannste halt bei ihm auch direkt den kuckuckskleber vorbeischicken - kommt bestimmt auch cool

oder ruf ihn an und sag ihm, entweder er zahlt bis morgen 12 uhr oder du machst eben nen mahnbescheid... kosten des mahnbescheids muss der schuldner zahlen. inkassokosten sind dagegen idr nicht eintreibbar...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »alexs« (29. September 2007, 15:30)

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