Neues aus dem Bundeshaus – Änderung Fahrausweisbestimmungen für 2003
Ab dem 01. April 2003 gilt:
1. 16-Jährige dürfen weiterhin Motorräder oder Roller mit maximal 50 ccm Hubraum führen. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist nicht mehr limitiert. Es sind Verkehrskundeunterricht, 8 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Besitzer dieses Führerscheins (A1) dürfen ab 18 Jahren ohne weitere Prüfung ein Motorrad oder Roller mit maximal 125 ccm und maximal 11 kW (=ca. 15 PS) Leistung führen. Wird die Prüfung zur Kategorie A1 erst mit 18 Jahren oder später absolviert dürfen direkt Zweiräder mit 125 ccm und maximal 11 kW gelenkt werden.
2. Ab 18 Jahren kann die Ausweiskategorie A beantragt werden, also Motorräder und Roller mit mehr als 125 ccm Hubraum. Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Motorleistung auf 25 kW (=ca. 34 PS) beschränkt. Ausserdem darf das Leistungsgewicht 0.16 kW/kg nicht überschreiten. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie A sind Verkehrskundeunterricht, 12 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis ab Prüfungsdatum wird die Leistungsbeschränkung auf Gesuch hin aufgehoben. Es dürfen dann Motorräder ohne Leistungsbeschränkung geführt werden, ohne dass eine neuerliche Prüfung anfällt.
3. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren kann neu direkt der Führerschein Kategorie A angefordert werden. Ab diesem Alter dürfen Motorräder oder Roller ohne Leistungsbeschränkung und ohne Hubraumlimit gelenkt werden, ohne dass Fahrpraxis mit einer leistungsschwächeren Maschine nachgewiesen werden muss. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie A sind Verkehrskundeunterricht, 12 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.
4. Inhaber des Führerscheins Kategorie B (Auto) erhalten die Kategorie A1 geschenkt. Autofahrer dürfen demzufolge Motorräder und Roller mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung lenken. Es sind lediglich 8 Stunden praktische Grundschulung zu absolvieren.
Uebersicht Führerscheinkategorien ab 1. April 2003
Und was mache ich jetzt bin 24 und fahre zur zeit eine Gilera 125ccm mit 27 ps mus ich die jetzt wohl drossel oder so?

nie nie im leben werde ich mit 15 ps fahren