Donnerstag, 18. September 2025, 05:27 UTC+2
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Registrierungsdatum: 28. August 2002
Bike: Yamaha FZR 600 3HE
Wohnort: Karlstadt, nähe Würzburg
Zitat
Original von SEK
Veränderungen die das Fahr-,Geräuschverhalten eines Fahrzeugs betreffen sind eintragungspflichtig. Falls natürlich kein Gutachten ( ..ABE Nummer) vorhanden ist oder die Modifikation sowieso nicht in die Führerscheinklasse passen würde, ists hinfällig.
Bestraft wird das normalerweise mit 6 Punkten in Flensburg ( fahren ohne Haftpflichtversicherung ) und, falls zutrefflich, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Bußgeld dabei ausgelassen. Eine Nachtschulung oder sogar der endgültige Führerscheinentzug/Sperre fällt meistens erst beim 2. oder 3. mal an.
Kommt im Grunde genommen auf deine Punktezahl im VZR an. (Verkehrszentralregister)
Registrierungsdatum: 20. Februar 2002
Bike: RS Nero Diablo bj.01 *geklaut-worden*
Wohnort: Moers(NRW)
Registrierungsdatum: 16. Februar 2002
Bike: Kreidler Flory 25
Wohnort: PFALZ !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat
die abe soll ichentlich sagen, das es keine leistung bringt, und nicht lauter ist nals orginal bzw. im gesetzlichen bereich....