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Montag, 4. November 2002, 17:05

@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon
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17

Montag, 4. November 2002, 17:45

Zitat

Original von blair
@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon



Neee, die hast du ja verkauft; Sie war nur auf die Firma angemeldet, aber wurde nicht über die Firma verkauft; Garantie brauchst keine zu leisten.


@Falk,
Negativ es ist nicht nur die Einw. der Eltern erforderlich, wenn du unter 18 bis (...) so muss auch die Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts da sein; Die zu kriegen ist mit weiteren Schwierigkeiten verbunden aber kein Ding der Unmöglichkeit.
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Montag, 4. November 2002, 17:46

Zitat

Original von blair
@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon



Neee, die hast du ja verkauft; Sie war nur auf die Firma angemeldet, aber wurde nicht über die Firma verkauft; Garantie brauchst keine zu leisten.


@Falk,
Negativ es ist nicht nur die Einw. der Eltern erforderlich, wenn du unter 18 bis (...) so muss auch die Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts da sein; Die zu kriegen ist mit weiteren Schwierigkeiten verbunden aber kein Ding der Unmöglichkeit.
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19

Montag, 4. November 2002, 17:46

Zitat

Original von blair
@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon



Neee, die hast du ja verkauft; Sie war nur auf die Firma angemeldet, aber wurde nicht über die Firma verkauft; Garantie brauchst keine zu leisten.


@Falk,
Negativ es ist nicht nur die Einw. der Eltern erforderlich, wenn du unter 18 bis (...) so muss auch die Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts da sein; Die zu kriegen ist mit weiteren Schwierigkeiten verbunden aber kein Ding der Unmöglichkeit.
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20

Montag, 4. November 2002, 17:55

Zitat

Original von Scoox

Zitat

Original von blair
@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon



Neee, die hast du ja verkauft; Sie war nur auf die Firma angemeldet, aber wurde nicht über die Firma verkauft; Garantie brauchst keine zu leisten.


nee also ich hab die letztendlich verkauft aber wir wolltens halt erst über firma verkaufen und da meinte der das mit der garantie
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fwmone

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21

Montag, 4. November 2002, 19:22

Zitat

Original von Scoox

Zitat

Original von blair
@fwmone: hab ma ne frage, hab ja meine nsr verkauft und die war auf die firma meiner mutter angemeldet, allerdings is das ne baufirma.der käufer meinte jedenfalls das ne firma, egal welche, ne gewährleistungspflicht hätte.kann doch aber eigentlich net sein oder?weil die firma hat nüscht mit kfz zu tun.naja is mir eben mal eingefallen, zwar egal weil er seine garantie net gekriegt hat *ggg, aber interessieren tuts mich schon



Neee, die hast du ja verkauft; Sie war nur auf die Firma angemeldet, aber wurde nicht über die Firma verkauft; Garantie brauchst keine zu leisten.


@Falk,
Negativ es ist nicht nur die Einw. der Eltern erforderlich, wenn du unter 18 bis (...) so muss auch die Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts da sein; Die zu kriegen ist mit weiteren Schwierigkeiten verbunden aber kein Ding der Unmöglichkeit.


@ blair - stimmt so wie Scoox es sagte.

@ Scoox: Hmm, nicht unbedingt.

Du spielst auf den § 112 BGB an (Selbst. Betrieb eines Erwerbsgeschäftes). Dieser besagt aber nur, dass die gesetzlichen Vertreter den Minderjährigen zum vollständig selbständigen Betrieb ermächtigen und somit eine Generaleinwilligung geben. So etwas ist nur mit Zustimmung des VormundschaftsG möglich, sehr richtig. Prägnant gesagt gibt der 112er dem Minderjährigen die volle Geschäftsfähigkeit für die Ausführung der für das Unternehmen relevanten Tätigkeiten.

Ein Gewerbebetrieb muss aber nicht unbedingt in vollständig selbständiger Weise geführt werden. Ich zum Beispiel hatte keine Genehmigung gem. dem 112, sondern ließ (theoretisch) jedes Rechtsgeschäft (bzw. meine Willenserklärung, die hierzu führte) gem. § 107 BGB vom gesetzlichen Vertreter genehmigen. Das ist nämlich ganz genau so möglich.

Der 112er ist die sauberere Variante, aber mit viel Aufwand und vor allem auch unwägbaren Risiken für den Minderjährigen verbunden.

Ich hoffe, das klärt die Sache.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (4. November 2002, 19:25)

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Beiträge: 120

22

Dienstag, 5. November 2002, 21:57

Was bislang noch keiner gepostet hat:

Bestimmte Geschäfte sind konzessionspflichtig, dürfen also nur dann selbständig betrieben werden, wenn eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen wird. Wenn du z.B. Fahrzeuge selbständig reparieren willst, musst du Kfz-Meister sein (oder jemanden im Betrieb einstellen, der Kfz-Meister ist).

Wenn es also nur um Steuern und sonstige Vergünstigungen geht, würde ich mir ein Gewerbe aussuchen, das nur anzeigepflichtig ist (also insbesondere kein Handwerk).
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fwmone

unregistriert

23

Mittwoch, 6. November 2002, 07:26

Zitat

Original von rs_80_extrema
Was bislang noch keiner gepostet hat:

Bestimmte Geschäfte sind konzessionspflichtig, dürfen also nur dann selbständig betrieben werden, wenn eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen wird. Wenn du z.B. Fahrzeuge selbständig reparieren willst, musst du Kfz-Meister sein (oder jemanden im Betrieb einstellen, der Kfz-Meister ist).

Wenn es also nur um Steuern und sonstige Vergünstigungen geht, würde ich mir ein Gewerbe aussuchen, das nur anzeigepflichtig ist (also insbesondere kein Handwerk).


Oh ja, ganz richtig - vielleicht sollte man es als "Vertrieb von Kraftfahrzeugteilen" bezeichnen. Das Wörtchen "Reparatur" darf wohl tatsächlich nicht vorkommen, sonst ist bei dir sofort die Innung auf der Matte.
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24

Mittwoch, 6. November 2002, 15:04

Wie siehts mit technischem Einzelhandel (T.E.)? Braucht man dazu ne kaufmännische Ausbildung/Studium?
Niveau ist keine Hautcreme :)45
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fwmone

unregistriert

25

Mittwoch, 6. November 2002, 17:34

Zitat

Original von AF1_Rider
Wie siehts mit technischem Einzelhandel (T.E.)? Braucht man dazu ne kaufmännische Ausbildung/Studium?


Merkregel: immer wenn es in dem entsprechendem Handwerk einen "Meister" gibt, den man machen kann, braucht man ihn auch dafür. Ob das beim TE so ist, weiß ich leider nicht - die IHK weiß das dafür um so besser. such mal im Telefonbuch nach der für dich zuständigen IHK - die sitzt meistens in der nächsten größeren Stadt.
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