Ich hab mal n Blick in die StVo geworfen, wegen LEDs und so:
(2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.
Jetzt ist natürlcih die Frage, in wie weit kleine LEDs als untergrundbeleuchtung am Moped (RS) in grün oder Orange den Verkehr beeinträchtigen. Ne?
Immer dieses geschwollene Gelabere, können die sich nciht klar ausdrücken?