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1

Saturday, September 6th 2003, 5:38pm

ist das schwarzfahren oder nicht

also,habe letzte woche schon meinen A und B Führerschein bestanden.Habe morgen geburtstag,aber da das ja ein sonntag ist bekomme ich meinen führerschein erst montag morgen.Kann ich jetzt schon morgen fahren und wenn die bullen mich anhalten,gibt das dann ne anzeige wegen schwarzfahren,weil ich ja den führerschein noch nicht ausgehändigt bekommen habe oder überprüfen die das dann anders um zu kontrollieren ob ich wirklich die prüfungen bestanden habe oder.
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2

Saturday, September 6th 2003, 5:41pm

RE: ist das schwarzfahren oder nicht

führerschein=fahrerlaubnis und bis du das ding in den händen hälst ist es schwarzfahren. aber angenommen n grüner hält dich an, wird er vielleicht n auge zudrücken. ich an deiner stelle würd einfach fahren, hält dich schon keiner an
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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3

Saturday, September 6th 2003, 6:23pm

Du wirst diesen einen Tag auch ohne Fahren aushalten.
Ich musste 3 Tage warten, abba den garten hab ich in der zeit schon kaputt gefahren :daumen:
Erst mal als erstes,...
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TheChris

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4

Saturday, September 6th 2003, 10:00pm

im saarland wird der führerschein erst ab geburtstag herausgegeben. jedoch geben die gemeinden den schein auch an fahrlehrer ab, was dann hier die einzige möglichkeit ist, seinen fs schon sonntags zu haben. und wenn man ganz tolle beziehungen hat bekommt man seinen fs sogar schon nachts um 0 uhr :daumen:
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5

Saturday, September 6th 2003, 10:10pm

oder sagst einfach hast lappen net bei ???
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TheChris

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Bike: kein 2-rad-scheiss

6

Saturday, September 6th 2003, 10:15pm

nur leider schreiben die dann deinen namen auf und kontrollieren ob du überhaupt einen führerschein hast. und die rufen nicht aufm klo an, sondern auf der führerscheinstelle im rathaus und die sagen dann "der hat zwar nen führerschein, war jedoch zu der zeit noch nicht abgeholt" und dann biste genauso am arsch
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7

Saturday, September 6th 2003, 11:34pm

bezweifel ich ja mal ob das als fahren ohne gültige fahrerlaubnis geanhdet wird, mindestens aber als fahren ohne fahrerlaubnis (lappen nicht dabeii haben)
ruf doch mal mehrer bullenstationen an (kannst auch 110 anrufen die sind sehr nett und verbinden gerne wieter hehe) und frag einfach nach

drauf ankommen lassen würd ichs nicht, obwohl ich bin "eigentlich" auch 2 jahre ohen gültigen lappen gefahren und dazu noch versicherungsbetrug und steuerhinterziehung.

jaja das leben ist hart und ungerecht... :D
lasst uns den SPIES drehen bis die sau gahr ist
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fwmone

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8

Sunday, September 7th 2003, 7:36am

Quoted

Original von biest123
bezweifel ich ja mal ob das als fahren ohne gültige fahrerlaubnis geanhdet wird, mindestens aber als fahren ohne fahrerlaubnis (lappen nicht dabeii haben)


Fahren ohne Fahrerlaubnis IST das Fahren ohne Führerschein und nicht nur das Vergessen des FS. Das ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Und das Fahren ohne erteilten FS ist eben nun einmal Fahren ohne FS und würde wohl auch so geahndet werden.

Aber: ich habe den Spaß auch gemacht, indem ich am Montag morgen meinen Lappen mit dem Auto abgeholt habe, den ich schon seit dem Sonntag davor hätte haben dürfen - Fahren hätte mich keiner können, also hätte ich die 30 km mit dem dreckigen Zug fahren müssen und dann noch 2 km mitten im Winter laufen und so weiter.
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9

Sunday, September 7th 2003, 11:25am

ja genau ist wohl müßig darübr zu reden, der frager wird eh fahren oder schon gefahren sein hehe
lasst uns den SPIES drehen bis die sau gahr ist
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10

Sunday, September 7th 2003, 11:32am

Quoted

Original von biest123
ja genau ist wohl müßig darübr zu reden, der frager wird eh fahren oder schon gefahren sein hehe


da hast du sowas von recht,bin gerade mit meinem bruder zu mcdonalds gefahren,erstmal was essen.das war es aber für heute,keine lust den lappen schon zu verlieren bevor ich ihn überhaupt bekommen habe
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11

Sunday, September 7th 2003, 12:17pm

Wisst ihr ob das nur BaWÜ macht (mit der frühzeitigen FS-Herausgabe)?

Ich wohne in Niedersachsen und habe an einem Montag geburtstag, wollte aber dann gleich mit dem Lappen zur Schule und deswegen wollte ich ihn mir auch eventuell früher aushändigen lassen?
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12

Sunday, September 7th 2003, 12:36pm

ich wohne ja auch in niedersachsen,also bei mir meinten die es geht nicht früher,ich fahre aber montag morgen um 8 uhr gleich zum straßenverkehrsamt und hole mir den führerschein ab und fahre dann weiter zur schule.
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13

Sunday, September 7th 2003, 12:58pm

Alles Käse.

wenn du deinen FS vergisst und sie kontrolliern dich, kostet dasn 10er. weil du darfst ja fahren, dass können die auch ohne lappen prüfen, macht nur mehr arbeit.
wenn du am sonntag 18 bis darft du da fahren, hab ich auchgemacht, Fahrlerer hat gemeint, ist scheissegal, weil du ja darft.

Ohne Führerschein fahren: Papiere nicht dabei
Ohne Fahrerlaubniss fahren: teuer, da du nicht darft
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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TheChris

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14

Sunday, September 7th 2003, 1:28pm

Wer hier jetzt noch wiederspricht, wird gekickt. Wenn man seinen Führerschein und somit seine Fahrerlaubnis noch nicht in Empfang genommen hat, DARF MAN NICHT FAHREN!!!! Da kannste die Prüfung bestanden haben wie du willst und dein Geburtstag kann so lang her sein wie er will. Das ist wie z.b. auch beim Abitur. Man hat erst die allg. HS-Reife wenn man das Zeugnis bekommt und keine Sekunde früher.

Da kann dein dummer Fahrlehrer sagen was er will. Er soll sich lieber zuerst mal richtig informieren. Allein schon der Ausdruck, dass es "egal" ist. Per Gesetz ist gar nichts egal.

Meine Mutter hat lange Zeit auf der Führerscheinstelle gearbeitet und die weiß das halt und lallt doch net immer son falschen Müll wenn ihr doch eh keine Ahnung habt.
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15

Sunday, September 7th 2003, 1:56pm

naja, ich hab mich jetzt nochmal n bisschen schlau gemacht.

Laut §2 Abs.2 StVG ist mit bestandener Prüfung und soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind die Fahrerlaubnis zu erteilen. Gem §2 Abs.1 StVG dient der Führerschein dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Heißt so allerdings auch, dass der Führerschein nicht gleichzusetzen ist mit der Fahrerlaubnis (muss mich also selber korrigieren).
Nach meinem Verständnis und nach §75 Nr.4 FeV i.V.m. §4 Abs. 1 &2 FeV läge also in unserem Fall hier lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat nach §21 Abs.1 Nr.1 vor
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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