Montag, 15. September 2025, 01:42 UTC+2
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ja aber nur wenn der gutachter sagt das sie nich ordnungsgemäß gedrosselt ist (nj abhängig, weiss immer noch net die bj drosseln matthias??)
sonst können sie im garnix...
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”Er hat dafür zu sorgen, daß sich das Fahrzeug oder der Zug einschließlich der Zugkraft und der Ladung in vorschriftsmäßigem Zustand befindet, und das Fahrzeug auf dem kürzesten Wege aus dem Verkehr zu ziehen ist, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wesentlich beeinträchtigt, nicht unverzüglich beseitigt werden können.”
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”Der Halter eines Fahrzeuges darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß das Fahrzeug einschließlich der Zugkraft und der Ladung den Vorschriften nicht entspricht.”
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Original von Tristan
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Original von snoop©
[...] im gedrosselten zustand, läuft echte 100km/h! [...]
Dann ist sie halt nicht richtig gedrosselt. Du hast nichts davon, wenn sie gedrosselt schneller läuft, als sie eigentlich dürfte, weil es der Polizei am Arsch vorbei geht, was da alles gemacht ist und was nicht. Wenn die auf'm Prüfstand über 100 km/h messen, dann bist du gearscht.
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Original von huskymustbe
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Original von Tristan
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Original von snoop©
[...] im gedrosselten zustand, läuft echte 100km/h! [...]
Dann ist sie halt nicht richtig gedrosselt. Du hast nichts davon, wenn sie gedrosselt schneller läuft, als sie eigentlich dürfte, weil es der Polizei am Arsch vorbei geht, was da alles gemacht ist und was nicht. Wenn die auf'm Prüfstand über 100 km/h messen, dann bist du gearscht.
weshalb zalht husqvarna dann abertausende von euro für ne komplettabnahme?
wenn dann jeder einzelne die scheisse nachdrosseln muss?![]()