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Ubb

Chriss

unregistriert

1

Donnerstag, 19. August 2004, 16:09

Ubb

Hi , hab jetzt endlich ne 125er : Honda NSR :daumen:
und wollte in kürze UBB anbauen , außerdem noch je 1 LED in Lufteinlässen
und 2 LED's übern Hinterreifen (bzw unterm Soziussitz) das ganze an einem extra Schlüsselschalter.
Meine Frage :
Darf man das anbauen und was sagen die Grünen dazu ?

MfG
Chriss

(pic's von der NSR kommen später noch )

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chriss« (19. August 2004, 16:10)

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Bike: Cagiva Mito EVO

Wohnort: Paderborn

2

Donnerstag, 19. August 2004, 16:38

ne ist illegal, aber du musst se ja nicht dauerhaft anhaben und versteck den schalter gut dann passt das schon :D
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Bike: Cagiva Mito 2004 Rot/Schwarz Carbon (geklaut)

3

Donnerstag, 19. August 2004, 16:38

sagmal bist du vorher roller gefahren??????


hört sich so an :daumen:

Die grünen sagen meistens was kommt drauf an wie viel es ist und wo du wohnst. Hier interessierts kaum einen...
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Wohnort: Kölle

4

Donnerstag, 19. August 2004, 16:40

die grünen sagen:
"das gibts jetzt erstmal ne anzeige wegen fahren ohne betriebserlaubnis"

die dinger sind illegal und auch total unnötig und lächerlich.

lohnt net, wegen sowas den versicherungsschutz zu verlieren.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Chriss

unregistriert

5

Donnerstag, 19. August 2004, 17:09

Ne bin kein Roller gefahren !
Bis vor kurzem durfte man doch noch UBB anbauen , nur im Bereich der STVO nicht in Betrieb nehmen , oder irre ich mich da ?
Gruß
Chriss
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Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

6

Donnerstag, 19. August 2004, 17:52

jo so wars mal

heute ist die regel glaube ich so, dass die teile sich automatisch ausschalten müssen, sobald die zündung an ist.
also wenn man so eine schaltung baut, ist glaub ich immernoch legal. aber so wie ich die bullen kenne, lassen die meisten das auch dann nicht durchgehen.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Bike: Sachs XTC 2-T

7

Donnerstag, 19. August 2004, 17:57

Würd ich nicht machen...find ich peinlich...das machen Menschen mit ihren fahrenden Rollklo's aber nicht wir 125ccm Sportler....
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Chriss

unregistriert

8

Donnerstag, 19. August 2004, 19:02

War ja auch nur ne Überlegung , lasse das dann aber doch mit dem ganzen Kram und Tune mein Tiger-Baby (wie meine Freundin Sie liebevoll nennt) optisch ein wenig auf (miniblinker hat Sie ja schon)
(hoffentlich bleibt noch genug Zeit für meine Freundin :rolleyes: *lol*)
Gruß
Chriss
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9

Sonntag, 22. August 2004, 18:44

hmmm... ich überleg mir grad welche BE bei mir verfallen sollte....

PS (wers noch nicht kennt):

Zitat


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.



· Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes*, die an den Fahrzeuglängsseiten angebrachten Leuchten dürfen nur gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen. *Hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen.

· Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein.

· Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen stets funktionsfähig sein. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder während der Fahrt benutzt werden.



Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.



Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterboden- oder Einstiegsbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt, deshalb müssen sie zu den nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen gezählt werden.



Blaue oder gelbe Rundumleuchten sind den dafür zugelassenen Fahrzeugarten (Polizei und Feuerwehren bzw. Baustellen- oder Müllfahrzeugen) vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen
-------
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
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