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1

Freitag, 8. Oktober 2004, 15:50

Muss ich kaputte Scheibe wegen wegfliegendem Visier bezahlen?

Frage steht im Betreff, aber hier nochmal genauer: Mir ist heute während der Fahrt das Visier weggeflogen.

Erst hat es sich an der linken Helmseite gelöst und dann beim Schulterblick rechts ist es durch den Fahrtwind ganz abgerissen worden und hat dabei den hinter mir fahrenden Wagen einen Sprung in die Windschutzscheibe verpasst. Der ist auch nicht besonders klein, der könnte wirklich noch weiter "aufreißen".

Der Autofahrer will das Geld für die Scheibe. Hat er ein Recht darauf oder muss er das rechtlich gesehen selber zahlen? Statt meines Visieres kann die Scheibe ja schließlich auch von einem Vogel getroffen werden.
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Blackrider

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2

Freitag, 8. Oktober 2004, 15:51

weia kauf dir mal nen anständigen helm :rolleyes:

versicherungssache würd ich mal sagen
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3

Freitag, 8. Oktober 2004, 16:04

jo müsste seine teilkasko übernehmen
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Tutti

unregistriert

4

Freitag, 8. Oktober 2004, 16:06

Ja klar und seine Teilkasko hat wahrscheinlich ne Selbstbeteiligung.
Aber hallo, deine Haftpflicht muss das zahlen. Ist doch nicht sien Problem, wenn dein Helm nicht verkehrssicher ist :wand:.
Ich würd dir was husten, wenn ich der Autofahrer wäre, und du nicht bezahlen wolltest.
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5

Freitag, 8. Oktober 2004, 17:37

denk ich aber auch mal, dass das dein ding iss ....

wie heißts so schön ? eigentum verpflichtet ! das visier gehört dir, wenn dir das wegfliegt und schäden verursacht, bist du dafür verantworltlich, diese zu ersetzen (bzw. deine versicherung)
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6

Sonntag, 10. Oktober 2004, 22:34

was hast du denn bitte für einen Helm?

Also wnn mir plötzlich das Visier flöten geht dann hauts mich bestimmt auf die Fresse, vonwegen Augenzumachen.... wie schnell warste dnn?
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7

Sonntag, 10. Oktober 2004, 23:05

ganz einfach wer den schaden verursacht der bezahlt den schaden und da es von dir ausgeht musst du bzw deine versicherung das ding übernehmen
Oh Herr, töte mir auch noch den letzten Nerv! Denn mit ihm alleine will ich auch nicht leben.
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Wicked

unregistriert

8

Montag, 11. Oktober 2004, 00:25

gibts jetzt auch kugelsichere visiere aus verbundglas?
oder wie hat das nen sprung da reingeschlagen?

wird wohl die haftpflicht übernehmen.
meld den schaden erstmal der versicherung.
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Kingmueller

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9

Montag, 11. Oktober 2004, 06:52

dein kleines plastikding soll so hart auf die scheibe geflogen sein, dass da ein Sprung drin ist?
War das aus Glas???

weiß nich.. find das sehr strange.. wer weiß wie die scheibe vorher ausgesehen hat..

aber ontopic: bei steinschlag gibts doch auch die möglichkeit für den halter die scheibe KOSTENLOS reparieren bzw. austauschen zu lassen (z.B. bei Carglass)
kann man da nich sagen, dass visier sei ein steinchen gewesen?

Eigentum verpflichtet? ok. dem Besitzer des Kieslasters gehören die steinchen, die auf die scheibe fallen, also muss er zahlen ?(

edit:
Würd mich aber auch noch brennend interessieren, was das fürn helm war ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (11. Oktober 2004, 06:53)

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10

Montag, 11. Oktober 2004, 09:18

Zitat

Original von Kingmueller


Eigentum verpflichtet? ok. dem Besitzer des Kieslasters gehören die steinchen, die auf die scheibe fallen, also muss er zahlen ?(
?(



Ja, ist so gängige Rechtssprechung --> nicht aussreichend gesicherte Ladung etc.
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11

Montag, 11. Oktober 2004, 11:50

Also bei dem Helm handelt es sich um einen IXS HX 282

Für die, die den Helm nicht kennen: Das Visier kann man bei dem austauschen, indem man das Visier ganz aufklappt und den Federmechanismus zieht. Eben dieser Federmechanismus hat mir auf der linken Seite des Helmes gefehlt. Ich durfte das Visier also nie ganz aufklappen.
An diesem Tag habe ich es leider versehentlich doch gemacht, sodass das Visier halt links heraus gesprungen ist. Anhalten war leider nicht möglich (Kraftfahrstraße auf Brücke ohne Seitenstreifen).
Nunja, ich musste also zwangsweise mit dem nur halb befestigtem Visier weiterfahren und dann ist es mir bei einem Schulterblick rechts durch den Fahrtwind eben ganz weggeflogen.

Und Visiere sind hart genug um Schäden an einer Scheibe zu verursachen, wenn die mit der Kante daraufknallen. Tempo war so 70 - 80 kmh.

Ich hätte ja gerne ein Foto von dem Sprung in der Scheibe gemacht, aber wer nimmt schon aus Gewohnheit eine Kamera mit? Ist mir fürs Motorradfahren viel zu sperrig.
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Matthias

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12

Montag, 11. Oktober 2004, 16:02

Ich habe eine Vision...Falk wird kommen und den BGB § 823 I aufs genaueste subsumieren und tada...es wird heraus kommen, dass Überflieger den Schaden zu zahlen hat (bzw. dessen Versicherung etc.)
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Tutti

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13

Montag, 11. Oktober 2004, 18:30

@kingmueller
was meinste warum die kinetische energie mit v^2 geht ?
Das ist zudem ganz schön hart, da kann das durchaus kaputt gehen ...
Seit wann repariert carglass kostenlos?
die gehen über die teilkasko, und da haste normal immer noch ne SB ...
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Kingmueller

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14

Montag, 11. Oktober 2004, 18:36

naja.. dachte trotzdem, dass so ne scheibe mehr aushalten muss..
außerdem schlägt das visier ja nich gerade auf, sondern die scheibe steht ja immernoch in einem gewissen winkel.
wenn du nix besseres zu tun hast, kannste ja mal ausrechnen, welche kraft bei tempo 80 auf die scheibe einwirkt..
wär sicher ganz interesting ;-)


In der Werbung von Carglass steht immer "Wir reparieren kostenlos, Teilkasko genügt"

Is in Teilkasko nich ne Glasversicherung oder so mit drin??
Falk, wo bist du? ?(
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Tutti

unregistriert

15

Montag, 11. Oktober 2004, 18:41

ja ist es.
Aber wenn du ne Teilkasko mit Selbstbeteiligung hast musst du diese natürlich der Versicherung zahlen ... :rolleyes:

Jo kommt im Winkel auf,aber das Plastik ist kaum elastisch, gibt also nicht nach -> es wird wenig Energie in Verformungsenergie des Visiers umgesetzt. Nen Vogel ist ja schwerer, der ist aber so "elastisch" + sein auftrieb, dass das eher nicht kaputt geht.
Nein ich hab besseres zu tun als sowas zu rechnen.
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