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Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

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1

Samstag, 20. November 2004, 22:37

Schuldfrage Unfall

Habe vor kurzem mit jemandem über die Schuldfrage bei folgenden fiktiven Unfall diskutiert:
Ein Auto fährt in der Stadt mit 40-50 km/h, es herrschen gute Wetterbedingungen und sehr wenig Verkehr (freie Straßen). Zwischen Fahrbahn und Gehweg, auf dem viele Personen unterwegs sind, befindet sich eine Reihe längs parkender PKW.
Plötzlich kommt zwischen zwei parkenden Autos ein Kind hervor und tritt auf die Fahrbahn, so dass eine Kollision mit dem fahrenden PKW unvermeidbar ist.
Trifft den Autofahrer nun eine (Teil-)Schuld oder kommt er ungeschoren davon, weil der Unfall für ihn, trotz Ausmerksamkeit, nicht zu verhindern war?


Bitte nicht nur Vermutungen äußern, sondern die Antworten mit bereits gefällten Gerichtsurteilen beweisen.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Registrierungsdatum: 6. Mai 2004

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Bike: MZ RT '02

Wohnort: Rödermark

2

Samstag, 20. November 2004, 22:50

Fahrer ist schuld.

Hatte mal was gelesen, was besagte, dass ein Fahrer, wenn Kinder (imo alle unter 10 Jahren) egal in welcher Situation die Schuld bekommt, da er es hätte vorhersehen und auch verhindern müssen.
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Registrierungsdatum: 18. Mai 2003

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Bike: Husqvarna SM 610 S

3

Samstag, 20. November 2004, 23:59

Zitat

Original von fwmone
Angenommen also, alle o. g. Punkte wären geklärt; sprich Geschwindigkeit angepasst, Abstand ausreichend, bremsbereit gewesen, dann kann dem Fahrer keine Pflichtwidrigkeit nachgesagt werden und er ist unschuldig.

Ist einer der Punkte erfüllt, ist er entweder Teilschuld oder ganz schuld. Und im Endeffekt wird recht häufig einer der Punkte erfüllt sein...


Meiner Meinung nach falsch! Den so wie ichs bei einem Rechts AG gelernt habe geht von einem KFZ immer eine solche Gefährdung aus, dass der Fahrer bei Unfällen mit Fussgängern immer mindestens Teilschuldig ist.

CU felro
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Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

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Bike: Aprilia rs bj.00 tunig: Stylische BlackBox

Wohnort: Ludwigshafen

4

Sonntag, 21. November 2004, 00:40

in so nem Fall (hat mein fahrlehrer uns erzählt ihm ist sowas auch passiert ) hat der fahrer keine schuld , im gegenteil! Die Elter bekommen eine anzeige weil sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben ! Man kann ein 10 jähriges Kind nicht alleine an ner 50ger Zone spielen lasseN!

mfg x0x
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fwmone

unregistriert

5

Sonntag, 21. November 2004, 08:24

§ 828 BGB ist schon richtg, aber dass der Minderjährige aufgrund dessen nicht für den Schaden verantwortlich zu machen ist, heißt nicht, dass der Fahrer automatisch die Schuld zugewiesen bekommt! In dem Fall ist schlicht niemand schuld. (obwohl die Schuld trotzdem am Kind hängt)

Und die "gewisse Teilschuld" kommt, wie ich oben erklärt habe, quasi immer vor weil einer der von mir genannten Punkte auch quasi immer eintrifft.
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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6

Sonntag, 21. November 2004, 08:35

Zitat

Da kommen bei Verkehrsdelikten eben die Verstöße gegen Verkehrsregeln in Frage. Das sind u. a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrt u. s. w. Ebenfalls sorgfaltswidrig handelt, wer mit unangepasster Geschwindigkeit fährt.

Was ist denn in einer Situation, in der eine Straße am Rand beparkt ist, man also keine Sicht auf den viel benutzen Gehweg hat.
Dann muss man jederzeit mit einem Kind rechnen und seine Geschwindigkeit anpassen...
-> man wird sicherlich mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein...

->@Falk: du könntest, damit es deutlich wird, auch einfach sagen, dass der eine Teilschuld, im Prinzip, nicht abwendbar ist.


Zitat

Man kann ein 10 jähriges Kind nicht alleine an ner 50ger Zone spielen lasseN!

Angenommen, man geht mit dem Kind spazieren und es sieht was ganz tolles o.ä. und läuft auf die Straße.. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht??
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Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

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Bike: Aprilia rs bj.00 tunig: Stylische BlackBox

Wohnort: Ludwigshafen

7

Sonntag, 21. November 2004, 09:15

jop, musst du hinterherrennen ...is nunmal so bei meinem Fahrlehrer waren die Eltern in der Einfacht wo das kind mit kreide gemalt hat...is dann auf die straße greannt und die eltern sind nicht hinterher-> anzeige von da cops!
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Registrierungsdatum: 8. März 2003

Beiträge: 558

Bike: ********

Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

8

Sonntag, 21. November 2004, 09:40

jow, fahrer hat schuld.
gibt doch nicht ohne grund im fragebogen die frage "was müssen sie beachten, wenn autos in reihe hintereinander geparkt sind"
mfg,
NK_73
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

9

Sonntag, 21. November 2004, 12:00

Super Übersicht, Dankeschön Falk!

Hab jetzt nur noch ne kleine Frage:
Oben hast du geschrieben:

Zitat

Und da hier von keinem Tod des Kindes die Rede ist, ist eine fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB, anzuprüfen.


Nehmen wir den Fall an, das Kind wird vom Auto auf die Seite gestoßen, fällt mit dem Kopf gegen den Bordstein und stirbt.
Greift jetzt ein Gesetz, welches den Autofahrer auf jeden Fall (teil-)schuldig macht, oder ist es wieder genauso wie bei der fahrlässigen Körperverletzung, dass also eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung bestehen muss?
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fwmone

unregistriert

10

Sonntag, 21. November 2004, 12:06

Ist genau so, nur eben fahrlässige Tötung.
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Registrierungsdatum: 7. Oktober 2003

Beiträge: 857

Bike: Aprilia RS 250

Wohnort: Stuttgart

11

Sonntag, 21. November 2004, 12:16

Danke fwmone, ich würde sagen: Der Kandidat hat 18 Punkte! :daumen:
Hier ein paar Satzzeichen - einfach mit Copy & Paste in eigene Beiträge einfügen!

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