Montag, 15. September 2025, 00:40 UTC+2
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Registrierungsdatum: 7. November 2003
Bike: Suzuki GS 500 E; Auto: E46 318td
Wohnort: Mannheim
Zitat
Original von Tonic
du bist eh noch keine 18, ergo nochnicht unbeschränkt geschäftsfähig, lass deine eltern anrufen oder so. der ganze vertrag wär damit nichtig, da 160 ? imo nicht unter die taschengeldregelung fallen, soviel ich noch weiß...
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004
Zitat
Original von fwmone
Zitat
Original von Der_XTC
Zitat
Original von fwmone
Kaufpreisminderung verlangen, da die Ware nicht den entsprechend verzeichneten Wert hat.
Und wenn er mir diese "verwehrt", was ich doch befürchte?
Probier's erst mal aus.
Registrierungsdatum: 15. September 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Wohnort: Nähe Köln
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004
Zitat
Original von Nasses_Wasser
Du hast sie also im Versandhandel bei einem Händler gekauft?!
Soviel ich weiss greift dort das Fernabsatzgesetz, was eine 14tägige Rückgabefrist einschliesst (ohne Mängel und ohne Angabe von Gründen).
Wenn ich mich recht errinnere muss der Verkäufer den Rücktransport organisieren.
Registrierungsdatum: 15. Februar 2002
Bike: keins Auto: Citroen Saxo
Wohnort: Berlin
Zitat
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm
Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004