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Saturday, September 10th 2005, 10:07pm

Berufsoberschule

Hi,

seit diesem Schuljahr wird bei uns in Rheinland-Pfalz die Berufsoberschule I in Teilzeit (Abendschule) angeboten. Voraussetzungen hierfür sind Mittlere Reife + ein bestehendes Ausbildungsverhältnis oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Dieses Angebot habe ich angenommen. Ich bin im 3. Ausbildungsjahr (Bürokaufmann).
Die Berufsoberschule in Teilzeit dauert 2 Jahre und endet mit dem Erwerb der Fachhoschulreife.
Allerdings studiert ein Kollege von mir auch, der aber nur die Mittlere Reife + eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen hat. Er meint, dass man lediglich 2 Jahre Berufserfahrung braucht, die Berufsoberschule nur dazu diene die 2 Jahre Berufserfahrung zu umgehen. Dies habe ich auch schon mehrfach gehört, aber niemand konnte genaueres dazu sagen.
In der Berufsoberschule haben wir in Sozialkunde auch unseren Direktor, der aber auch nichts genaues dazu sagen kann. Er meint, dass man so nicht studieren könne, es aber beispielsweise extra Schulen gäbe, für z. B. Mitarbeiter der AOK, die Sozialversicherungsfachangestellter gelernt hätten und man es umgangssprachlich auch Studium nennen würde, es aber gar kein Studium wäre.

Ich werde mich am Montag mal an Fachhochschulen, oder Berufsakademien erkundigen.

Denn wenn ich das nicht unbedingt brauche wäre es ja Schwachsinn, neben der Berufsausbildung auch noch die Abendschule zu besuchen.

Falls jemand genauere Informationen hat, bitter hier rein damit!
Und falls Mittlere Reife + Berufsausbildung ausreichen, ist dann ein bestimmter Notendurchschnitt beim Sekundarabschluss I oder der Abschlussprüfung der Berufsausbildung vorgeschrieben?

Meine Vermutung ist ja, dass man mit der Fachhochschulreife an einer Fachhochschule alles studieren kann, mit der abgeschlossenen Berufsausbildung jedoch nur fachbezogene Studiengänge!?
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Der_XTC

Das_Kind

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Sunday, September 11th 2005, 12:00pm

Also so eine 2 Jährige Abendschule zu besuchen ist eigentlich quatsch. Wenn man nach einer Ausbildung nochmal studieren will erwirbt man normalerweise die Fachhochschulreife. Wenn man eine abgeschlosseneAusbildung hat wird die FOS dann um 1 Jahr verkürzt, es ist also nur noch ein Jahr Theorie.

Falls du die Fachhochschulreife neben der Ausbildung (also zB durch Abendschulen erwerben willst) sollte das relativ am Anfang von der Ausbildung passieren, da das dann 2 Jahre dauert. Ist aber dann auch eine normale Fachoberschule.

Ob du auch ohne Fachhochschulreife studieren kannst halte ich für fragwürdig, möchte es aber auch nicht abschließen. Ich glaube, wenn ich meine Ausbildung beendet hätte, hätte ich nach gewisser Berufserfahrung (2 JAhre) mich weiterbilden können zB zum betriebswirt aber ob man an einer Universität studieren kann halte ich für unwahrscheinlich, aber bin mir da nicht sicher.
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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Sunday, September 11th 2005, 1:40pm

ich weiß aber 100 % das in RLP eine berufserfahrung von 3 jahren auf dem gelernten beruf notwendig ist um dir dein Fachhochschulriefezeugniss auszustellen.

d.h. 3 jahre schaffen und du hast die FHR...
ich glaube du kannst damit auch alles auf der fh studieren.s

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Der_XTC

Das_Kind

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Sunday, September 11th 2005, 1:41pm

Hm dann ist das in RLP wohl etwas anders als in Hessen hätte ich jetzt nicht gedacht aber sowas in der Art erwartet
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Sunday, September 11th 2005, 1:52pm

Ja das ist Ländersache.

Habe nun das hier gefunden:

Quoted

Hochschulzugangsprüfung

Voraussetzungen für Hochschulzugang:

Berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt 2,5) + danach mind. 3jährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit (auch selbständige Führung eines Haushalts mit mind. 1 erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr), die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist + Bestehen einer staatlichen Hochschulzugangsprüfung

(BUStudVO § 1+3+6) **

alternativ dazu Probestudium möglich – s. entsprechende Spalte





Probestudium oder Direktzugang

Voraussetzungen für den Zugang:

A) zur Hochschule:Berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt 2,5) + danach mind. 3jährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist + Eigungsfeststellung nach einem beantragten u. nach Beratungsgespräch absolvierten Probestudium von 2-4 Semestern; Bestehen von Vor- od. Zwischenprüfungen ersetzt Eigungsfeststellung (BUStudVO § 1-3) **



B) zur Fachhochschule: mind. 2jährige berufl. od. vergleichbare Tätigkeit (s.u.) + Probestudium + Eignungsfeststellung: fachbezogene Berechtigung zu einem FH-Studium.



Berufliche Ausbildung: Nach BBiG o. Handwerksordn. anerkannte od. gleichwertig geregelte Ausbildungsberufe, öffentlich-rechtl. Dienstverh., schulische Berufsausb., Teilzeit entspricht 2jähriger Vollzeittätigkeit, wenn sie deren zeitl. Gesamtumfang mind. zur Hälfte erreicht. (BFHStudVO § 1+2) ***



A+B) auch selbständige Führung eines Haushalts mit mind. 1 erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr an Stelle der Berufstätigkeit anerkannt



MeisterInnenabschluss mit mindestens gutem Ergebnis: fachbezogene Studienberechtigung ohne Probestudium (BFHStudVO) ***





Art der durch die Zulassung erhaltenen Hochschulreife

fachgebundene Studienberechtigung (Universität und Fachhochschule) durch Gesetz festgelegt

(KMK-Synopse 2003) ****





Zulassung in NC-Studiengängen

ja, nach Sonderquote für Studienzugänge über Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium, bei bundesweitem NC nach Ergebnis der Hochschulzugangsprüfung angewendet auf Studienplätze in Rheinland-Pfalz bzw. die Durchschnittsnote der beruflichen Ausbildung

(KMK-Synopse 2003) ****


Quelle: www.wege-ins-studium.de


Was ist mit Hochschulzugang eigentlich gemeint? Eine Universität? Dann wären es 3 Jahre Berufserfahrung, man kann alles studieren.

An der FH wären es also 2 Jahre Berufserfahrung, man kann aber nur fachbezogene Studiengänge wählen.

Ist das richtig?

Was wird bei einer Eignungsfestellung gemacht und was ist ein Probestudium genau? Wie lange dauert so ein Probestudium?
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Cleaner

*putzfetischist*

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Sunday, September 11th 2005, 8:12pm

Um an einer normalen Uni studieren zu können, braucht man in Deutschland immer noch die Allgemeine Hochschulreife, sprich Abitur.

Mit einer Fachhochschulreife kann man nicht an einer Uni studieren, sondern nur an einer Fachhochschule.

Spezielle Ausnahmen wird es geben. Studienberatung hilft da weiter.

Für ein Studium an einer Berufsakademie braucht man auch Abitur.




Meiner Meinung nach, hat "Fachabitur" das "abitur" überhaupt nicht verdient.
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