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Ra@ZZ125

unregistriert

1

Freitag, 10. November 2006, 22:40

Die geilsten AGB's der welt!

So, und nun schaut sich jeder mal punkt 11 in den AGB's an. Wenn das mal erlaubt ist :daumen:

AGB's

Sind die ABG's von Alienware. Die verkaufen so Computerzeugs.





Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Verwendung des Produktes zu untersagen und uns Zugang zu ihrer Wohnung zu verschaffen (oder Dritte damit zu beauftragen), sollten Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen oder sollte ihr Kreditkartenunternehmen die Zahlung ablehnen oder bereits erfolgte Zahlungen für das Produkt aus irgendeinem Grund zurückfordern.
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

2

Freitag, 10. November 2006, 23:41

ich glaube das verstößt leicht gegen artikel 13 des grundgesetzes, unverletzlichkeit der wohnung. das kann wohl kaum durch ne simple agb ausgesetzt werden.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 1. Februar 2006

Beiträge: 65

Bike: sv 650

3

Freitag, 10. November 2006, 23:57

art 13 gg kann nur durch gesetze eingeschraenkt werden
Cagado hasta el alma!
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Ra@ZZ125

unregistriert

4

Samstag, 11. November 2006, 00:45

Ich glaube auch stark dass das nen scherz von den alienware leuten.
Und selbst wenn nicht, der absatz der AGB ist ohnehin nicht wirksam, gerade weil er gegens Grundgesetz verstößt :D Könnt also beruhigt dort einkaufen.

Was mich nur wundert ist dass da noch kein Hyperaktiver Anwalt drüber gestolpert ist.
Ich werds mal weiter beobachten und meldung machen wenn sich was ändert :daumen:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ra@ZZ125« (11. November 2006, 00:45)

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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

Beiträge: 1 332

5

Samstag, 11. November 2006, 01:01

Diese AGB existiert schon seit über einem Jahr - müsste man mal einem Anwalt zeigen. Das wäre für den sicherlich ein gefundenes Fressen
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solblo

unregistriert

6

Samstag, 11. November 2006, 09:57

Vlt. meinen die damit, das wenn man auch nach der 3. Mahnung nicht zahlt, man halt den Pfänder einschaltet, der halt im Auftrag von Alienware kommt. Das ist ja nun nicht "ungesetzlich".
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Ra@ZZ125

unregistriert

7

Samstag, 11. November 2006, 13:50

Was die meinen sei mal dahingestellt, was da steht ist wichtiger.
Und das was da steht bedeutet soviel wie "wenn du nicht zahlst, komm ich zu dir nach hause brech die bude auf und nehm den Fernseher mit"
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Matthias

unregistriert

8

Samstag, 11. November 2006, 14:03

Naja selbst können die sich keinen Zutritt zur Wohnung verschaffen. Auch Inkassofirmen (sollten sie die beauftragen) dürfen nicht in die Wohnung.
Die haben nur die Möglichkeit über das Gericht das Geld einzuklagen und dann per Gerichtsvollzieher (der "Dritte") in die Wohnung zu gelangen.
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

9

Samstag, 11. November 2006, 14:14

Ja, aber, dass sie dritte damit beauftragen heißt doch gerade, dass sie gerichtliche Instanzen einschalten.

Auch wenn die Formulierung komisch klingt, sehe ich keinen Verstoß gegens GG
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Matthias

unregistriert

10

Samstag, 11. November 2006, 14:45

Ja Dritte heißt hier nur soviel wie das sie den gerichtlichen Weg nehmen werden.
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SETO

*undeutsch*

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Wohnort: Gebürtiger (West) Berliner z.Z. residierent in Dunkel-Deutschland

11

Sonntag, 12. November 2006, 16:34

isn alter hut. gibts schon eweig so wies da steht. erste mal vor jahren gesehen.
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