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1

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:16

Betriff Nebelscheinwerfer - an auch ohne Nebel

Also neulich habe ich mich heftig mit einem Kollegen "diskutiert" ob man Nebelscheinwerfer auch anhaben darf wenn keine schlechten Sichtverhältnisse herschen.

Ich bin der meinung das es nicht erlaubt ist... gibt ja auch schon Leute die dafür Verwarnungsgeld kassiert haben...

Nun meint er aber (was mir auch schon aufgefallen ist) das 50% der grünen mit Nebelscheinwerfer an fahren... egal ob Tag oder Nacht, trocken oder Naß.

Und die anderen 50% verteilen knöllchen dafür das der Autofahrer die Nebelscheinwerfer an hat?

Irgendwas stimmt da doch nicht. Hat jemand da nen genaue Regelung oder sie die das eine oder andere Wiederlegt? Am besten Stvo... google hat mir nicht wirklich geholfen die haben sich alle über das gleiche Thema gestritten =)
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Chris_RS

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2

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:24

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silent_one

unregistriert

3

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:42

Als BMW Fahrer darf man das...















;)

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Matthias

unregistriert

4

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:50

Zur Not behaupten, das wäre ein neuartiges Tagfahrlicht :rolleyes:
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Cossie

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5

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:54

Tagesfahrlicht sollte aber eigentlich ausgehen wenn die normalen Scheinwerfer eingeschaltet werden :D

Also gelernt hab ich auch was mit schlechten sichtverhältnissen...wobei schlechte sicht wohl auch auslegungssache ist...ich geh mal eben im schlauen buch blättern...

So schnell geblättert:

§17(3) StVO: Behindert Nebel, Schnee oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt anstatt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern mit Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m beträgt.


Quelle: StVR 42. Auflage (2003)

Ob das so noch aktuell is keine Ahnung hab aber eigentlich nix über ne änderung mitbekommen.
Es kostet viel Geld billig auszusehen


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cossie« (9. Januar 2007, 21:02)

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6

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:00

Zitat

Original von Cossie
Tagesfahrlicht sollte aber eigentlich ausgehen wenn die normalen Scheinwerfer eingeschaltet werden :D

Also gelernt hab ich auch was mit schlechten sichtverhältnissen...wobei schlechte sicht wohl auch auslegungssache ist...ich geh mal eben im schlauen buch blättern...


sichtweite unter 50 m oder so n spaß?
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7

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:02

§ 17 StVO Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
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Was soll der GEIZ?
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Cossie

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8

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:03

mist ich war zu langsam mim editieren^^

Die 50m gelten nur für die Nebelschlussleuchte
Es kostet viel Geld billig auszusehen


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Matthias

unregistriert

9

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:03

Zitat

Original von deggendorfer

sichtweite unter 50 m oder so n spaß?


Das is wohl bei den Nebelschlussleuchten. Also die 50m-Klausel.
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10

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:05

Zitat

Original von Chris_RS
erstes googleergebnis: http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php


:daumen:


du hast doch anders gegoogelt ^^

naja somit hab´s ich´s zumindest schriftlich... dann kann ich die bullen beim nächsten mal ja wieder anscheißen wenn sie kein platz machen ^^
gruß popo

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11

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:10

hier is immer nur von tag die rede ... wie schauts in der nacht aus? ... mein vater schaltet immer die nebelleute mit ein wenns dunkel is um die straße direkt vorm auto besser sehen zu können ... is ja auch insgesammt ein bissel heller dann.


mfg
Was ist geil und hat einen Streifen im Avatar?
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12

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:13

nebelschlußleuchte 50 bei sichtbehinderung NUR DURCH NEBEL ;)
OlDsKooL rox :daumen:;)

Zitat

Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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13

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:15

also bei dem bora, golf 4, skoda sind die ja mit in den hauptscheinscheinwerfern drinne bin damals immer mit den neblern an durche gegend gegondelt
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14

Mittwoch, 10. Januar 2007, 15:18

also außerorts intressiert es keine sau zu welcher zeit und bei welcher witterung man die nebler anhat (zumindest bei uns) innerorts dafür verboten kostet 10€


fahre nachts grundsätzlich mit neblern da man einfach eine größere randausleuchtung hat ... außer wenns regnet da blendet es den gegenverkehr zu stark ...
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15

Mittwoch, 10. Januar 2007, 21:03

naja die alte c-klasse hatte ja die nebler in den hauptscheinwerfern und ich fahr überland auch gern damit rum, man sieht zwar nicht mehr auf der straße aber sie leuchtet auch weiter nach außen und man sieht irgendwelches getier viel besser durch die reflektierenden augen
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