Sonntag, 28. April 2024, 01:48 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 24. September 2001

Beiträge: 135

Bike: Meine geliebte NSR

Wohnort: Kerpen-Sindorf

1

Freitag, 8. November 2002, 18:04

Ne GAAAANZ dumme Frage !!!!

Hi Leute

Ich weiß die Frage ist schwachsinnig usw. also bitte nur ernstgemeinte Antworten !! Ok hat ne 125er nen FahrzeugBRIEF ?? Also in meinem Fall ne Nsr ?? weil ich hab nur nen Fahrzeugschein !!
Danke
NOOB
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2001

Beiträge: 1 372

2

Freitag, 8. November 2002, 18:12

ya, hat auch nen brief
Original aus dem RS-Handbuch:
Das Fahrzeug wird mit nicht eßbaren Teilen hergestellt. Aus diesem
Grund diese Teile nicht beißen, lutschen, kauen oder schlucken.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. Februar 2002

Beiträge: 624

Bike: Yamaha FZR 600 US-Import

Wohnort: nähe Dieburg

3

Freitag, 8. November 2002, 18:14

servus!
bei leichtkrafträdern hast du ne betriebserlaubnis(is praktisch wie en FZG-Brief)
aber wenn du den nich hastgehört dir rechtlich geshen die NSR auch nit(zumindets kannst du es nicht hinterlegen das es dein eigentum ist)
wie konntest du sie eiegntlich ohne Betriebserlaubnis anmelden?

greetz
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 17. September 2002

Beiträge: 64

Bike: 96'er lucky explorer

Wohnort: near Stuttgart

4

Freitag, 8. November 2002, 18:18

mit ner abmeldebescheinigung von dem typen, aber jetzt mal ne andere frage noch, wie bekommst man den fahrzeugschein ersetzt, wenn man ihn verliert und keinen fahrzeugbrief mehr hat
ex MZ SM Fahrer
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 24. September 2002

Beiträge: 2 611

Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

5

Freitag, 8. November 2002, 18:18

er hat ja nur nach dem fzg-brief gefragt und den hat ein leichtkraftrad nicht!
sondern wie oben schon geschrieben nur eine betriebserlaubnis!
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. April 2002

Beiträge: 1 359

Bike: FZR 600

Wohnort: Berlin

6

Freitag, 8. November 2002, 18:36

naja ob es einen brief hat weiß ich nicht wenn die andern sagen man hat nur ne betriebserlaubnis...auch gut trotz alle dem bei dir führen musst du fahrzeugschein und führerschein...und sofern du den fahrzeugbrief/betriebserlaubnis nicht hast, dann geh ich mal davon aus, dass du die maschine finanzierst weil in dem falle behält die bank den brief/erlaubnis bis sie vollständig abbezahlt ist
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 24. September 2002

Beiträge: 2 611

Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

7

Freitag, 8. November 2002, 18:45

nur wenn die maschine dann eingetragen mehr als 15PS hat dann kriegt man einen fzg-brief
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 28. August 2002

Beiträge: 1 246

Bike: Yamaha FZR 600 3HE

Wohnort: Karlstadt, nähe Würzburg

8

Samstag, 9. November 2002, 12:01

Ich glaub da verwechselt ihr was....
Eine 125er hat, sowie jedes Fahrzeug einen Fahrzeugbrief um das Eigentum an dem Fahrzeug zu bezeugen.

Leichtkrafterräder haben bloß keinen Fahrzeugschein sondern nur einen Abzug der allgemeinen Betriebserlaubnis ( den du mitfahren müsst ).
Fahrzeugbrief führt man nie mit. Den muss man sicher aufbewahren, denn der, der ihn besitzt, ist auch der Eigentümer.
D.h es zählt nicht der Name auf dem Fahrzeugschein sondern nur wer ihn in der Kralle hat.
No Risk, No Fun!
  • Zum Seitenanfang

breezer

Strickliesel

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 164

Bike: Hornet *unfall*

Wohnort: Hagen

9

Sonntag, 10. November 2002, 16:03

Hmmm...also ich hatte damals bei meiner gedrosselten NSR sowohl nen Fahrzeugschein, als auch den FZG-Brief...

Mitführen musst du nur den Fzg-Schein bzw. ABE und deinen Füherschein.
Es gibt Tage, da verliert man -
Es gibt Tage, da gewinnen die anderen -
Und es gibt Tage, da kann man gar nicht gewinnen!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 19. März 2002

Beiträge: 2 306

Wohnort: Essen

10

Sonntag, 10. November 2002, 16:42

damals habe ich meine xtc gedrosselt gekauft und bekam hatte einen fahrzeugschein und einen fahrzeugbrief. bei der technischen änderung hatte ich den brief nicht zur hand und deshalb wurde mir eine "betriebserlaubnis" ausgestellt.
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

Leute, passt auf eure Ohren auf !!!

Klick
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. September 2002

Beiträge: 288

Bike: APRILIA RS

Wohnort: bei Bremen

11

Sonntag, 10. November 2002, 19:44

ich hab auch nen brief und nen schein!
[ **************************** ]
Realität ist was für Leute, die mit Drogen nicht klarkommen
[ **************************** ]
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 9. Mai 2002

Beiträge: 107

Bike: RS 125 (im Aufbau...)

Wohnort: Bielefeld

12

Sonntag, 10. November 2002, 22:40

Also nen Fahrzeugschein hat man sowieso immer, wenn man seine Karre angemeldet hat!! Was den Fahrzeugbrief angeht: Wie schon gesagt wurde ist die ABE bei manchen sowas wie dein Fahrzeugbrief. So weit ich weiß ist das von 125er zu 125er unterschiedlich, manche haben nen Brief und bei manchen halt die ABE für den Brief...
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. Juli 2002

Beiträge: 2 194

Bike: ZZ125 *sold*, Honda Civic EG Hatch

Wohnort: Strausberg bei Berlin

13

Montag, 11. November 2002, 09:09

was muss ich denn nu mitführen? führerschein, den wisch vonner anmeldung und? die betriebserlaubniss?
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten