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Offen fahren mit A (begrenzt) -> strafe?
hi,
hab schon gesucht hab aber nix richtig gefunden... wenn ich meinen A(begrenzt) schein hab und ne R1 (mal angenommen) offen fahr...
wird das dann wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit den verbunden strafen gehandelt...
greetz
Es _ist_ fahren ohne Fahrerlaubnis ...
Ja Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Betriebserlaubnis.
SpVgg Fürth
und dat heisst? führerschein weg die man besitzt? oda was? gefängniss? oda busse? oda erst mit 21 jahren darf man
spielts auch keine rolle ob die 50 oder 150 ps hatt ?
@Affe :
Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »125_pretender« (20. März 2004, 18:12)
versicherungsbetrug isses auch noch glaub ich.
steuerhinterziehung vl auch noch.
ich würds lassen ...
Bis zum grossen Finale !
Am besten wärs wenn die Maschine offen eingetragen und angemeldet ist, dann ists nur fahren ohne fahrerlaubnis, aber das wird dann bei jeder kontrolle bemerkt, also wenn sie gedrosselt eingetragen ist kommt halt noch fahren ohne versicherungsschutz und fahren ohne betriebserlaubnis dazu.
fahren ohne versicherungsschutz wärs auch dann, wenn sie offen eingetragen ist, da die versicherung keinen schutz bietet, wenn ein unberechtigter das fahrzeug führt
aber es ist zumindest nicht mehr fahren ohne betriebserlaubnis, und die karre kann nicht still gelagt werden, oder?
so einfach is das nich, wenn pech hast bist den lappen gleich wieder los und bekommst ne sperre.
Bis zum grossen Finale !
Wenn ich sage "lass es" spreche ich glaub ich im Sinne aller.
Die Zeit geht vorbei und bald darfste sie legal fahren. Also scheiss drauf.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//