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Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Wohnort: Unterfranken

1

Samstag, 20. März 2004, 18:02

Offen fahren mit A (begrenzt) -> strafe?

hi,

hab schon gesucht hab aber nix richtig gefunden... wenn ich meinen A(begrenzt) schein hab und ne R1 (mal angenommen) offen fahr...

wird das dann wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit den verbunden strafen gehandelt...

greetz
Y A M A H A
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Tutti

unregistriert

2

Samstag, 20. März 2004, 18:03

Es _ist_ fahren ohne Fahrerlaubnis ...
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Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

3

Samstag, 20. März 2004, 18:03

Ja Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Betriebserlaubnis.
SpVgg Fürth
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Registrierungsdatum: 28. Dezember 2003

Beiträge: 193

Bike: Yamaha FZ6 Fazer / RG125 F

Wohnort: ausm Suzuki Werk in Nippon

4

Samstag, 20. März 2004, 18:09

und dat heisst? führerschein weg die man besitzt? oda was? gefängniss? oda busse? oda erst mit 21 jahren darf man
:daumen:
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Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Wohnort: Unterfranken

5

Samstag, 20. März 2004, 18:09

spielts auch keine rolle ob die 50 oder 150 ps hatt ?


@Affe : Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Y A M A H A

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »125_pretender« (20. März 2004, 18:12)

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Registrierungsdatum: 19. März 2004

Beiträge: 396

6

Samstag, 20. März 2004, 18:24

versicherungsbetrug isses auch noch glaub ich.
steuerhinterziehung vl auch noch.
ich würds lassen ...
Bis zum grossen Finale !
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Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

7

Samstag, 20. März 2004, 18:58

Am besten wärs wenn die Maschine offen eingetragen und angemeldet ist, dann ists nur fahren ohne fahrerlaubnis, aber das wird dann bei jeder kontrolle bemerkt, also wenn sie gedrosselt eingetragen ist kommt halt noch fahren ohne versicherungsschutz und fahren ohne betriebserlaubnis dazu.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

8

Samstag, 20. März 2004, 19:44

fahren ohne versicherungsschutz wärs auch dann, wenn sie offen eingetragen ist, da die versicherung keinen schutz bietet, wenn ein unberechtigter das fahrzeug führt
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Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 2 626

Bike: NSR, 325ti

Wohnort: torgau/rüsselsheim

9

Samstag, 20. März 2004, 20:09

aber es ist zumindest nicht mehr fahren ohne betriebserlaubnis, und die karre kann nicht still gelagt werden, oder?
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Registrierungsdatum: 19. März 2004

Beiträge: 396

10

Sonntag, 21. März 2004, 14:41

so einfach is das nich, wenn pech hast bist den lappen gleich wieder los und bekommst ne sperre.
Bis zum grossen Finale !
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

11

Sonntag, 21. März 2004, 19:46

Wenn ich sage "lass es" spreche ich glaub ich im Sinne aller.
Die Zeit geht vorbei und bald darfste sie legal fahren. Also scheiss drauf.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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