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Registrierungsdatum: 29. April 2005

Beiträge: 301

Bike: Suzuki Sv 650 S

Wohnort: Nähe Hamburg

1

Donnerstag, 7. Juli 2005, 10:04

Beifahrer

Hi mein Vater hat mir vor kurzem erzählt das ich für den Beifahrer verandwordlich bin. Und das würde dann ja heißen wenn ich ne Unfall baue und der Beifahrer ist schwer verletzt muss ich das alles für ihn blechen 8o. Stimmt das?
Wenn wir schon dabei sind mein Vater sagt auch das Mini Blicker verboten sind stimmt das auch?
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Registrierungsdatum: 3. Oktober 2002

Beiträge: 1 259

2

Donnerstag, 7. Juli 2005, 10:15

i.d.R kommt deine haftpflichtversicherung für personenschäden auf. manche Miniblinker haben ne zulassung die darfste dann montieren. Das sieht du am E Prüfzeichen
"Manchmal muss man ins kalte Wasser springen, alles riskieren, seine Prinzipien und Ideale aufgeben, seine Meinung ändern, Schmerzen ertragen und geduldig sein nur um sein Ziel zu erreichen"
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Registrierungsdatum: 29. April 2005

Beiträge: 301

Bike: Suzuki Sv 650 S

Wohnort: Nähe Hamburg

3

Donnerstag, 7. Juli 2005, 10:17

aber ist der Beifaher müste doch für sich selbst verantwordlich sein da er sich ja freiwillig entscheidt mitzufahren
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

4

Donnerstag, 7. Juli 2005, 10:47

Guck in deine Versichrungspolice, da steht alles drin.

Eigentlich sind die Mitfahrer immer versichert, auch wenn du schuld am Unfall hast.

Alle Blinker die zugelassen sind, darf man legal im Straßenvekehr nutzen.

Es gibt genügend Mini Blinker mit dem E Prüfzeichen. Die darfst ohne TÜV Abnahme benutzen. Sie müssen nur nach den Vorschriften angebracht werden.

Auf die Größe kommt es überhaupt nicht drauf an :daumen:, siehe Kellermann Blinker.
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RaGaZzO

unregistriert

5

Donnerstag, 7. Juli 2005, 11:03

aber e zeichen ist nicht gleich e zeichen und erlaubt!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (7. Juli 2005, 11:03)

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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 13

Bike: DT 125 R

Wohnort: Kassel

6

Donnerstag, 7. Juli 2005, 14:37

also erstens... du bist für den mitfahrer verantwortlich...
und zweitens... wenn du mini blincker mit e prüfzeichen hast kannste drann machen.. ansonsten nich
4- Takte sind geil wenn sie auf 2 DT's verteilt sind.
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Err0r

unregistriert

7

Donnerstag, 7. Juli 2005, 14:38

also dein beifahrer ist über die kranken/unfallversicherung versichert,
außer er ist ein verwanter 2. grades, z.b. dein oma
aber wird dich deine oma auf schadensersatz verklagen ???
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Registrierungsdatum: 29. April 2005

Beiträge: 301

Bike: Suzuki Sv 650 S

Wohnort: Nähe Hamburg

8

Donnerstag, 7. Juli 2005, 15:23

Ich würde jetzt spontan nein sagen :daumen:
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topracer

* Feldracer *

Registrierungsdatum: 26. September 2003

Beiträge: 2 252

Wohnort: Nörvenich

9

Donnerstag, 7. Juli 2005, 15:47

Andere Frage:

Würde deine Oma bei dir mitfahren? :P
Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

Ich will Lärm
Ich will Lärm
Ich will die Ohren voll
Ich finde Krach so toll
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Registrierungsdatum: 29. April 2005

Beiträge: 301

Bike: Suzuki Sv 650 S

Wohnort: Nähe Hamburg

10

Donnerstag, 7. Juli 2005, 16:37

wenn sie noch leben würde 100% nicht ;(
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

11

Donnerstag, 7. Juli 2005, 17:07

Zitat

Original von Err0r
also dein beifahrer ist über die kranken/unfallversicherung versichert [...]

Die meisten Haftpflichtversicherungen decken, wie schon gesagt, den Beifahrer ebenfalls.
Als Fahrer bist du trotzdem in sofern verantwortlich, dass du dich vergewissern musst, dass dein Sozius nicht fahruntauglich (betrunken, müde, etc) ist. Wenn du nen Unfall wegen Fehlverhalten eines fahruntauglichen Sozius baust hast du nen Problem.
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Registrierungsdatum: 15. Juni 2005

Beiträge: 1 834

Bike: yamaha ybr 125 verkauft!!!

Wohnort: Berlin

12

Donnerstag, 7. Juli 2005, 17:13

stimmt du bist für den sozius versntwortlich aber wie gesagt zahlt das die versicherung. und die blinker mit dem e prüfzeichen darf man anbauen. bauen mir bald die little dukes an :daumen:
life is what happens to your while you're busy making other plans
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RaGaZzO

unregistriert

13

Donnerstag, 7. Juli 2005, 17:30

Zitat

Original von DT-Driv00r

und zweitens... wenn du mini blincker mit e prüfzeichen hast kannste drann machen.. ansonsten nich


nöö, das e zeichen + nummer sagt lediglich aus in welchem land sie zugelassen wurden. ob sie in deutschland dann rechtens sind ist was anderes! wichtig ist das eine 50R und eine 11 und 12 drauf steht...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (7. Juli 2005, 17:34)

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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 13

Bike: DT 125 R

Wohnort: Kassel

14

Donnerstag, 7. Juli 2005, 18:49

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von DT-Driv00r

und zweitens... wenn du mini blincker mit e prüfzeichen hast kannste drann machen.. ansonsten nich


nöö, das e zeichen + nummer sagt lediglich aus in welchem land sie zugelassen wurden. ob sie in deutschland dann rechtens sind ist was anderes! wichtig ist das eine 50R und eine 11 und 12 drauf steht...


ja ok.. dann wars halt so :rolleyes:
4- Takte sind geil wenn sie auf 2 DT's verteilt sind.
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Registrierungsdatum: 20. Juni 2005

Beiträge: 622

Bike: ZX-6r ´05 (verunfallt) / Ford Mondeo ST220

Wohnort: 77743 Neuried-Ichenheim

15

Samstag, 9. Juli 2005, 13:13

Ich würde dem Sozius ein Testament vordruck geben, bevor er bei mir mitfährt.
Aber ich nehm ja niemand mit. "Affe auf dem Schleifstein" muss nicht sein...
Wenn die Miniblinker e-nr. haben ist das kein Problem.
Downsizing? Ohne mich!!
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