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Registrierungsdatum: 20. Oktober 2005

Beiträge: 28

Bike: Varadero125

Wohnort: NRW

1

Mittwoch, 2. August 2006, 16:40

Führerschein!!!! HILFE

hey...wenn ich mit 16 meinen A1 Führerschein gemacht habe , darf ich ja schon mit 20 alle Motorräder fahren (also alles offen)...wenn ich mit 18 aber nach Holland fahre und den normalen Motorrad-Führerschein schon gemacht habe (also in DE nur 34PS)...darf ich dann in Holland schon alle Motorräder offen fahren?? ....da gibt es das ja glaube ich nicht mit diesem Stufenführerschein...wenn mir einer Helfen könnte wär das echt toll
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Registrierungsdatum: 17. Juli 2006

Beiträge: 1 995

Bike: KTM SX-F 450 08, KTM EXC 525 06, Zündapp c50sport 74, GasGas Txt300 Trial 06

Wohnort: da so ca.

2

Mittwoch, 2. August 2006, 16:45

nein ich glaube nicht da du einen DEUTSCHEN führerschein hast.
immer müssen se hier alle kicken
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Registrierungsdatum: 22. April 2004

Beiträge: 275

Bike: Kawasaki GPZ 500 S und einen Ford Probe 24V

Wohnort: GUTE FRAGE!!!!!WOHIN GEHE ICH????

3

Mittwoch, 2. August 2006, 17:20

ist das nicht der EU-Führerschein? Dann müssten die doch auch ÄHNLICHE/GLEICHE rechte habewn
WAS MICH AUS DER BAHN WIRFT HAT MICH SCHON OFT AUF DEN RICHTIGEN WEG GEBRACH.

BURN YOUR RUBBER NOT YOUR SOUL
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Speedfreak

Super Moderator

Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 4 905

Wohnort: 36088 Hünfeld

4

Mittwoch, 2. August 2006, 17:34

Nein - darfst du nicht, du darfst nur das fahren, was dir in deinem eigenen Land auch gestattet ist.

Sprich 34PS, mehr nicht. Ob die holländischen Behörden das raffen ist ne andere Frage.
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Bike: Yamaha TRX 850

Wohnort: Rosenheim

5

Mittwoch, 2. August 2006, 18:06

wui... punkt und komma erleichtern manchmal ungemein das lesen.. wenn das bloß alle könnten..

also: a1 hat keinen einfluss darauf was du später fahren kannst.
wenn du a mit 18 machst, ist der beschränkt auf 34 ps, mit 20 dann unbeschränkt, war ja alles richtig.

bezüglich anderen ländern bei denen das nicht gilt: wenn du dich in diesem land aufhältst gelten die dortigen gesetze für dich, d.h. erlaubt holland 18jährigen das unbeschränkte fahren dann darfst du das dort auch.

praktisch glaub ich weniger, dass dir das was bringt, außer evtl im urlaub.


and "führerschein!!! HILFE" is ein sehr toller threadtitel.. :rolleyes:
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Registrierungsdatum: 25. Dezember 2006

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Bike: Honda Cb600 Hornet

Wohnort: Bielefeld

6

Montag, 25. Dezember 2006, 15:01

RE: Führerschein!!!! HILFE

Zitat

Original von FKPumawenn ich mit 16 meinen A1 Führerschein gemacht habe , darf ich ja schon mit 20 alle Motorräder fahren (also alles offen)


Das ist so nicht ganz richtig ;)
Also erst einmal (wie schon erwähnt), gibt es ja neuerdings Eu-Führerscheine. Das heißt, dass du egal in welchem Land innerhalb der Eu auch nur das fahren darfst, was du in Deutschland fahren dürftest.

Wenn zum Beispiel ein Holländer in Deutschland 70km/h schneller fährt als erlaubt ist, bekommt er lediglich ne Geldstrafe. Jeder Deutsche wäre seinen Führerschein für nen Monat los und bekäme erstma 3 Punkte ^^

Ich will damit sagen, dass immer die Richtlinien aus dem Land gelten, indem du Wohnhaft bist oder dessen Staatsangehörigkeit du hast.

Und nun nochmal zu der Aussage oben:
Wie schon erwähnt hat A1 keinen Einfluss auf das, was du später fahren darfst. A1 hat den Vorteil, dass du mit 18 keine Probezeit mehr hast (wenn du in den 2 Jahren Probezeit keinen verschuldeten Unfall baust). Wenn du später (also mit 20) alle Maschinen fahren dürfen möchtest, musst du A eingeschränkt machen. A eingeschränkt heißt soviel wie: Nicht mehr als 34Ps und auf 0,16kw muss mindestens 1kg kommen. Das wiederum bedeutet, dass deine auf 34Ps gedrosselte Maschine mindestens 156,25kg wiegen muss ^^

Nachdem du 2 Jahre lang A eingeschränkt hattest darfst du alle Maschinen offen fahren, sprich deine Aussage ist falsch aber ich denke informativ ist mein Post trotzdem :D

In dem sinne ;)
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Beiträge: 3

Bike: Kawasaki Zephyr 550

Wohnort: Raum Oldenburg

7

Sonntag, 14. Januar 2007, 13:40

moin leute.
bin vor ca 1,5 monaten 20 geworden. bisher dachte ich immer, dass ich erst ab 21 offene maschinen fahren darf und musste jetzt gerade lesen, dass ich das schon mit 20 darf. wie schön! hab mein neues motorrad (kawa zephyr 550) zwar erst drosseln lassen, aber gut.
meine frage ist jetzt, wie das mit dem amt läuft... muss ich einen neuen führerschein beantragen, auf dem die offene klasse durch ein "*" verzeichnet ist, schicken sie mir den automatisch zu oder kann ich einfach so losbrettern?
meinen führerschein hab ich im april 2005 gemacht. oder heißt das mit den 2 jahren, dass ich dann auch erst im april 2007 ne offene maschine fahren darf?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carstens« (14. Januar 2007, 13:56)

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Registrierungsdatum: 29. Dezember 2005

Beiträge: 1 230

Bike: Yamaha TRX 850

Wohnort: Rosenheim

8

Sonntag, 14. Januar 2007, 14:10

du musst den führerschein 2 jahre haben, nicht seit 2 jahren volljährig sein!

zum schein selbst, mir war so als kannst du einfach offen fahren und das passt.
kannst aber auch einen neuen beantragen in dem es eingetragen is sind halt nochmal 50 €

mfg
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Bike: Kawasaki Zephyr 550

Wohnort: Raum Oldenburg

9

Sonntag, 14. Januar 2007, 14:27

ah vielen danke! dann wär das ja geklärt. dass ich den führerschein hab is schon so lange her, weshalb ich mich nich daran erinnern konnte wie das genau geregelt war.
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vl dayi

unregistriert

10

Sonntag, 25. Februar 2007, 17:12

die holländer sind nicht alle so blöd,auch nicht die Behörden und die Policia!Wenn du in deinem eigenen Land nur 25kw/34 ps fahren darfst,musst du dich damit auch in NL begnügen!
Dioe haben die gleichen gesetzte wie wir,und sind in der EU!
Also achte darauf,das du nur Motorräder mit 34 Ps mit rüber nimmst und keine offenen!!!!!

Mfg
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