Für alle Klapphelm Fahrer ab 1.04.2011 neues Gesetz
Zukünftig müssen alle ausschließlich im geschlossenen Zustand als "Integralhelme" geprüften Modelle (auf dem eingenähten Label erkennbar am Buchstaben "P") mit einer Vorrichtung versehen sein, die das einhändige Öffnen wirksam verhindert. Althelme müssen nachgerüstet werden.
Sinn der Aktion: Das Tragen von geöffneten Klapphelmen während der Fahrt (das war bisher auch schon nicht zulässig, wurde aber meist geduldet) soll unmöglich gemacht werden. Die europäischen Helmhersteller haben gemeinsam ein System entwickelt, das wie eine Art Spanngurt funktioniert und das Kinnteil in der geschlossenen Position fixiert. Das Öffnen dieses Gurtes kann nur beidhändig und damit praktisch nur im Stand erfolgen – womit der überarbeiteten Norm Genüge getan wäre. Die ersten Nachrüst-Gurte (HSB – Helmet Safe Belt) sind für 19,95 Euro bereits über die BMW-Niederlassungen, die in ihrer Kundschaft erfahrungsgemäß die größte Klapphelm-Dichte haben, zu bekommen.
Die großen Ketten (Louis, Polo und Co.) werden ab dem 1.4.2011 beliefert. Ausdrücklich ausgenommen von dieser neuen Bestimmung sind alle Helme, die eine Zulassung als Integral- UND Jethelm haben (erkennbar an der Buchstabenkombination "P/J").
Quelle: Mopped
Sicher ist sicher: so wird die neue ECE-Norm richtig erfüllt: