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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: BMW F800 R

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1

Samstag, 14. September 2002, 10:19

Motorrad beschlagnahmen dürfen, ja oder nein...

habe ich innem anderen mopped forum gefunden und find, dass der text - er bezieht sich auf ein gerichtsurteil - zumindest in einigen punkten klarheit schafft:

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu: Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat - man besitzt gültige Fahrzeugpapiere, hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle; Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München
knock-knock-knockin' on heaven's door
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Bike: bald Mito

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2

Samstag, 14. September 2002, 11:30

die bullen dürfen e alles,wenn du dich mit denen anlegst ziehst du e immer den kürzeren!!
Bitte besucht: Supersite
oder: Supersite2

ist SEHR wichtig!!! Danke!!!
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Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)

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3

Samstag, 14. September 2002, 14:10

meine karre haben die ja auch beschlagnahmt wegen zu laut und bb abgeklemmt....
wer nen auspuff ohne abe für ne mito evo zu verkaufen hat bitte melden.
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: BMW F800 R

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4

Samstag, 14. September 2002, 15:13

Zitat

Original von Xell
meine karre haben die ja auch beschlagnahmt wegen zu laut und bb abgeklemmt....


dass sie es gemacht haben, muss ja nich zwangsläufig heißen, dass sie es dürfen...
knock-knock-knockin' on heaven's door
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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

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5

Samstag, 14. September 2002, 16:31

Papier ist geduldig.

ausserdem: isses was anderes, wenn das die Interessengemeinschaft Harley-Fahrer sagen!
Wem nehmen SIie wohl eher ne Karre aus scheinheiligen Gründen weg? -nem armen Azubi mit ner 125er oder nem Typ, der sich ne Harley leistn kann, und wenn's blöd kommt ein Rechsanwalt in der Midlife-crisis ist.

Das ganze ändert zwar nichts an der Rechtslage, erklärt aber einiges...
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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