Sonntag, 28. April 2024, 10:47 UTC+2
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Ne GAAAANZ dumme Frage !!!!
Hi Leute
Ich weiß die Frage ist schwachsinnig usw. also bitte nur ernstgemeinte Antworten !! Ok hat ne 125er nen FahrzeugBRIEF ?? Also in meinem Fall ne Nsr ?? weil ich hab nur nen Fahrzeugschein !!
Danke
NOOB
ya, hat auch nen brief
Original aus dem RS-Handbuch:
Das Fahrzeug wird mit nicht eßbaren Teilen hergestellt. Aus diesem
Grund diese Teile nicht beißen, lutschen, kauen oder schlucken.
servus!
bei leichtkrafträdern hast du ne betriebserlaubnis(is praktisch wie en FZG-Brief)
aber wenn du den nich hastgehört dir rechtlich geshen die NSR auch nit(zumindets kannst du es nicht hinterlegen das es dein eigentum ist)
wie konntest du sie eiegntlich ohne Betriebserlaubnis anmelden?
greetz
mit ner abmeldebescheinigung von dem typen, aber jetzt mal ne andere frage noch, wie bekommst man den fahrzeugschein ersetzt, wenn man ihn verliert und keinen fahrzeugbrief mehr hat
ex MZ SM Fahrer
er hat ja nur nach dem fzg-brief gefragt und den hat ein leichtkraftrad nicht!
sondern wie oben schon geschrieben nur eine betriebserlaubnis!
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
naja ob es einen brief hat weiß ich nicht wenn die andern sagen man hat nur ne betriebserlaubnis...auch gut trotz alle dem bei dir führen musst du fahrzeugschein und führerschein...und sofern du den fahrzeugbrief/betriebserlaubnis nicht hast, dann geh ich mal davon aus, dass du die maschine finanzierst weil in dem falle behält die bank den brief/erlaubnis bis sie vollständig abbezahlt ist
nur wenn die maschine dann eingetragen mehr als 15PS hat dann kriegt man einen fzg-brief
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
Ich glaub da verwechselt ihr was....
Eine 125er hat, sowie jedes Fahrzeug einen Fahrzeugbrief um das Eigentum an dem Fahrzeug zu bezeugen.
Leichtkrafterräder haben bloß keinen Fahrzeugschein sondern nur einen Abzug der allgemeinen Betriebserlaubnis ( den du mitfahren müsst ).
Fahrzeugbrief führt man nie mit. Den muss man sicher aufbewahren, denn der, der ihn besitzt, ist auch der Eigentümer.
D.h es zählt nicht der Name auf dem Fahrzeugschein sondern nur wer ihn in der Kralle hat.
No Risk, No Fun!
Hmmm...also ich hatte damals bei meiner gedrosselten NSR sowohl nen Fahrzeugschein, als auch den FZG-Brief...
Mitführen musst du nur den Fzg-Schein bzw. ABE und deinen Füherschein.
Es gibt Tage, da verliert man -
Es gibt Tage, da gewinnen die anderen -
Und es gibt Tage, da kann man gar nicht gewinnen!
damals habe ich meine xtc gedrosselt gekauft und bekam hatte einen fahrzeugschein und einen fahrzeugbrief. bei der technischen änderung hatte ich den brief nicht zur hand und deshalb wurde mir eine "betriebserlaubnis" ausgestellt.
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."
Leute, passt auf eure Ohren auf !!!
Klick
ich hab auch nen brief und nen schein!
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Realität ist was für Leute, die mit Drogen nicht klarkommen
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Also nen Fahrzeugschein hat man sowieso immer, wenn man seine Karre angemeldet hat!! Was den Fahrzeugbrief angeht: Wie schon gesagt wurde ist die ABE bei manchen sowas wie dein Fahrzeugbrief. So weit ich weiß ist das von 125er zu 125er unterschiedlich, manche haben nen Brief und bei manchen halt die ABE für den Brief...
was muss ich denn nu mitführen? führerschein, den wisch vonner anmeldung und? die betriebserlaubniss?
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor