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Stefan

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1

Mittwoch, 13. November 2002, 22:39

Versicherung -> Kündigungsrecht bei Entdrosselung

Bin ich durch zufall drauf gestoßen:

Quelle:
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/ls/l_8u3687_01.htm

Zitat

AKB § 2 b Abs. 1 c AKB; VVG § 6 Abs. 2, Abs. 1 S. 2

Versicherungsrecht:
Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Fahren mit frisiertem Motorrad

Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 25. Juli 2002, Az. 8 U 3687/01

1. Wer ein Leichtkraftrad führt, das durch eine vom ihm vorgenommene Entdrosselung eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h erreicht, obwohl er - wie ihm bekannt ist - nur im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, die zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h berechtigt, verletzt schuldhaft seine Obliegenheiten aus dem Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsvertrag nach § 2 b Abs. 1 c AKB (Führerscheinklausel).

2. Die Versicherung kann einen solchen Verstoß zum Anlass nehmen, den Versicherungsvertrag zu kündigen, mit der Folge, dass sie dem Versicherten gegenüber für Schäden aus einem Verkehrsunfall leistungsfrei ist, §§ 2 b Abs. 1 c AKB i.V.m. § 6 Abs. 2, Abs. 1 S. 2 VVG.


Jetzt könnte man ja mal drüber diskutieren was wäre wenn die Entdrosselte Maschine nur 110km/h läuft ?(

Ich gebe ab an Rechtsanwalt F.W.M.
Gruß Stefan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (13. November 2002, 22:41)

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Marco

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2

Mittwoch, 13. November 2002, 22:49

ist aber im Prinzip niochts neues oder?

oberlandesgericht Nürnberg soso 8o :-) :P
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TheChris

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Bike: kein 2-rad-scheiss

3

Mittwoch, 13. November 2002, 22:55

ja wenns 110 läuft haste noch nen versicherunsschutz, steht doch da

ps: kopiert ins faq
pps: huch, gibt ja gar kein faq-forum mehr *gg* stells mal auf die page

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TheChris« (13. November 2002, 22:56)

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Joker

unregistriert

4

Mittwoch, 13. November 2002, 23:57

Das müsste so heisen:

Alle die einen führerschein auf 80 haben können offen biss 115 fahren :D
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Stefan

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5

Donnerstag, 14. November 2002, 00:00

Neu und für mich bisher nicht bekannt ist die "magische Grenze" von 115kmh. Kann es vielleicht sein, dass sich diese Zahl nur auf den vorliegenden Fall von dem Urteil bezieht!? Ich sehe da sonst keinen Sinn drin...
Gruß Stefan
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6

Donnerstag, 14. November 2002, 01:07

also meine mutter arbeitet bei einer versicherung und sie sagt das es eben das problem ist nachzuweisen wieschnell er gefahrne ist da es immer wieder toleranzen gibt haben die die grenze auf 115KM/H gesetzt!
denn welche maschine fährt genau 80KM/H?

und es ist so das die versicherungen meistens trotzdem in vorleistung treten aber das geld dann von demjenigen zurückverlangen!
wobei das bei ihrer versicherung nur ab einem bestimmten betrag ist den sie aber nicht genau weiss da sie nichts damit zu tun hat!
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7

Donnerstag, 14. November 2002, 06:47

also ich hab meine offen und die fährt in der ebene 110... bergab 130, aber bergab interessiert ja nicht, oder?
ja des mit den vorleistungen stimmt...
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8

Donnerstag, 14. November 2002, 19:54

Zitat

Original von Stefan
Kann es vielleicht sein, dass sich diese Zahl nur auf den vorliegenden Fall von dem Urteil bezieht!? Ich sehe da sonst keinen Sinn drin...


Auch wenn es so wäre, könntest du vor Gericht dieses Urteil verwenden.
Wie heist das noch mal? Koheränzfall?
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9

Donnerstag, 14. November 2002, 20:00

Zitat

Original von deggendorfer16
also ich hab meine offen und die fährt in der ebene 110... bergab 130, aber bergab interessiert ja nicht, oder?
ja des mit den vorleistungen stimmt...



Bergab fährt jedes Möf 50, es zählt was Sie auf glatter Fläche läuft.
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10

Donnerstag, 14. November 2002, 20:17

presedenzfall oder so

soweit ich weiss
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11

Donnerstag, 14. November 2002, 21:24

servus!
so bei mir ist folgendes problem eingetrten:
bin einem auto draufgefahren(war klar schuld). gut den schaden am auto habe ich selber bezahlt aber wiederherstelleung meier nsr kostet 3200€! zum glück hab ich ja vollkasko. allerdings läuft meine auch tachjo 120(also reale 110 vielleicht).
falls das rauskommt, hätte ichd ann noch einen versicherungsschutz oder hätte ich nur die gewährleistung das die versicherung mir nicht kündigt??

danke!
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12

Donnerstag, 14. November 2002, 21:53

Zitat

Original von rollerjäger
servus!
so bei mir ist folgendes problem eingetrten:
bin einem auto draufgefahren(war klar schuld). gut den schaden am auto habe ich selber bezahlt aber wiederherstelleung meier nsr kostet 3200€! zum glück hab ich ja vollkasko. allerdings läuft meine auch tachjo 120(also reale 110 vielleicht).
falls das rauskommt, hätte ichd ann noch einen versicherungsschutz oder hätte ich nur die gewährleistung das die versicherung mir nicht kündigt??

danke!


ja, drossel sie halt schnell
Rollerfahrer haben unterdurchschnittlich kleine Genitalien, riechen schlecht, stammen aus Ehen unter Geschwistern, haben stark sodomitische Neigungen, sind Kommunisten, gehören den Freimaurern an und hören nur Musik aus den Top 10.
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SmAllSoLdIeR_RT

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13

Donnerstag, 14. November 2002, 22:21

wenn die des nicht gleich überprüfen bevor du sie wieder in die finger bekommst passiert nichts weil die können dir ja nicht nachweißen dass soe während des unfalls nicht gedrosselt war außer du hast gesagt bekommen du darfst nichts verändern (damit ist auch zb. neue blinker montiren etc.) weil zb. noch kein gutachten vorliegt
aber dann wären sie ja dumm weil sicher jeder gleich die drossel wieder einbauen würde
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Stefan

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14

Donnerstag, 14. November 2002, 22:58

Zitat

Original von rollerjäger
servus!
so bei mir ist folgendes problem eingetrten:
bin einem auto draufgefahren(war klar schuld). gut den schaden am auto habe ich selber bezahlt aber wiederherstelleung meier nsr kostet 3200€! zum glück hab ich ja vollkasko. allerdings läuft meine auch tachjo 120(also reale 110 vielleicht).
falls das rauskommt, hätte ichd ann noch einen versicherungsschutz oder hätte ich nur die gewährleistung das die versicherung mir nicht kündigt??

danke!


Jetzt wird wohl nichts mehr passieren. Aber wenn es damals rausgekommen wäre, würde es schlecht für dich aussehen. Die Versicherung würde zwar Zahlen, danach aber Regressforderungen an dich stellen. Egal wer am Unfall Schuld hatte!
Gruß Stefan
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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15

Freitag, 15. November 2002, 01:17

wobei der betrag von etwas über 3000€ ja noch harmlos ist!
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