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Registrierungsdatum: 30. Mai 2003

Beiträge: 14

Bike: MZ SM 125

Wohnort: Bachenbülach, Schweiz

1

Samstag, 31. Mai 2003, 17:07

Frage zu Führerscheinregelung

Hallo Leute

Ich weiss so ein Beitrag hats schon mal gegeben aber leider ist der Thread gesperrt. Darum fang ich nochmals davon an.

Bei uns in der Schweiz ist die neuen Führerscheinregelung seit Aprill aktiv. Jetzt hab ich mal ne Frage: Ich will mir ne Mito kaufen. Diese leistet offen 34 PS also etwa 25 Kw. Das Leistungsgewicht darf aber 0.16 Kw/Kg nicht überschreiten. Die Mito hat aber ein Leistungsgewicht (offen) von 0.2Kw/Kg(25 Kw/125Kg). Könnte es nun aber sein, dass sich diese Regelung auf die gedrosselte Mito bezieht. Dann würde sie nämlich ein Leistungsgewicht von 0.088 (11Kw/125Kg) haben.

PS: Und muss ich jetzt den Führerschein A1 oder A machen

Vielen Dank schon im voraus und ein schönes Wochenende wünscht:

Azrael
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Registrierungsdatum: 21. November 2002

Beiträge: 80

2

Samstag, 31. Mai 2003, 19:00

RE: Frage zu Führerscheinregelung

das bezieht sich auf die 11Kw
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Registrierungsdatum: 19. Juli 2002

Beiträge: 1 170

Bike: schwarze Suzuki SV 650 N 2004

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3

Sonntag, 1. Juni 2003, 10:20

Also wenn du die Mito offen fahren willst (ca. 33PS) brauchst du Führerschein Klasse A! Und dann gilt für 2 Jahre die 0,16kW/KG Regelung. Dann hätte die Mito also n bissle zu viel Leistung für ihr Gewicht, aber ich denke mal, dass des die Bullen net sooo ernst nehmen werden.

Aber eigentlich hat die Mito net wirklich 25kW und wiegt au bissle mehr als 125KG. Bei angenommenen 24kW und ca. 130KG wäre das Leistungsgewicht bei
~0,18kW/KG...aber is ja egal.

Imho wird es niemand stören wenn du mit 18 und entsprechendem Führerschein ne offene Mito fährst...

MFG Sandi
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Registrierungsdatum: 30. Mai 2003

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Bike: MZ SM 125

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4

Sonntag, 1. Juni 2003, 16:42

Danke viel mal. Hat mir sehr weitergeholfen, denn jetzt kann ich mich endlich auf die Suche nach einer ordentlichen Mito machen.

greez
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Bike: Gilera Sp02

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5

Sonntag, 1. Juni 2003, 17:22

Wirst aber Problem bei der Führerscheinprüfung bekommen da du ja mit einer 125cc nur den a1 machen kannst. Und du brauchst für den A1 ne Gedrosselte 125cc Maschine und beim a beschränkt muss dein Motorrad mindestens 200cc haben und auf 34 ps gedrosselt sein.
Und ich denke das der Stassenverkersexperte es bemerken wird ob du gedrosselt oder offen fährst im schlimmsten falle musst du mit deiner Mito nochmals durch den MFK

Aber warum kaufst du dir nicht ein grösseres Motorrad und lässt es auf 34 PS drossel ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wolki« (1. Juni 2003, 17:24)

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Registrierungsdatum: 30. Mai 2003

Beiträge: 14

Bike: MZ SM 125

Wohnort: Bachenbülach, Schweiz

6

Sonntag, 1. Juni 2003, 17:54

Wirklich!?
Verdammt!!
Ich wollte mir zuerst eine Kawasaki ER-5 Twister kaufen. Das ist aber ein Tourer und ich will eigentlich auf die Strasse heizen gehen. Natürlich kann man auch ne ZX9-R Drosseln, das kann ich mir aber einfach nicht leisten.Schon die ER-5 müsste ich Leasen. Drum hab ich mir gesagt, kauf dir eine Mito das ist eine Rennmaschine und es ist obendrein einfacher mit einer kleineren und weniger schweren Maschine motorrad fahren zu lernen (ER-5 ca. 180 Kg)
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Bike: Gilera Sp02

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7

Sonntag, 1. Juni 2003, 18:09

Also an deiner stelle würde ich halt zuerst den B machen und dann noch bei einem Fahrlehrer den Motorradkurs besuchen, und dann den B umschreiben auf B + A1 aber dann würde ich mich nicht mehr von der Polizei erwischen lassen :D :daumen:
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Registrierungsdatum: 30. Mai 2003

Beiträge: 14

Bike: MZ SM 125

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8

Sonntag, 1. Juni 2003, 18:53

B ist der Führerschein fürs Autofahren oder? den müsste ich in einem Monat etwa haben.
PS: Wieso nicht von der Polizei erwischen lassen?? dann könnte ich ja gleich ohne Führerausweis fahren!
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Registrierungsdatum: 5. Juni 2002

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Bike: Gilera Sp02

Wohnort: Arbon CH

9

Sonntag, 1. Juni 2003, 18:57

Na ganz einfach weil du so oder so mit dem A1 nur 15 PS haben darfst ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wolki« (1. Juni 2003, 18:59)

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