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Registrierungsdatum: 9. August 2002

Beiträge: 1 375

Bike: Honda CRM 125

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1

Donnerstag, 8. Januar 2004, 11:17

Offen anmelden - Hilfe -

Hi Leute

ich brauch ma eure Hilfe
hab schon ein bisschen inner Suche geschnüffelt aber hat ne so viel geholfen

Also ich hab mein Mopped jetzt übern Winter abgemeldet.
Nun bini ch blad 18 und will mein Mopped dann natürlich entdrosselt anmelden.
Nur ich hab keine ahnung wasi ch machen muss.
Muss ich da dann nur meiner Versicherung nen Bericht für die offene Version vorlegen oder muss ich mit meinem Mopped zum TÜV und alles prüfen lassen.Ich hab halt jetzt die TÜV-Plakette an meinem kleinen Schild dran und weiß ned ob die beim ummelden dann auf mein großes kommt oder wie des alles funktioniert
Kann mir einfach mal jemand genau erklären WANN ich WO hinm uss und WAS ich alles beachten, erledigen, checken lassen muss
Vielen Dank
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Beiträge: 1 332

2

Donnerstag, 8. Januar 2004, 19:09

Das Entdrosseln muss vom TÜV eingetragen werden. Dann, wenn sie dies gemacht haben, musst du noch zur Zulassungsstelle und die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Dazu benötigst du auch die ABE, fertig!
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Registrierungsdatum: 9. August 2002

Beiträge: 1 375

Bike: Honda CRM 125

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3

Donnerstag, 8. Januar 2004, 21:54

aso erst zum TÜV und dann Zulassen....ok
Dumm is nur dass ich dass mopped abgemeldet hab jetzt muss ich des irgendwie zum TÜV bringen..

Mussi ch da dann zum TÜV des große Nummernschild schon mitnehmen dass er die Plakette drauf machen kann???
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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

Beiträge: 1 332

4

Donnerstag, 8. Januar 2004, 22:20

Nein, wenn du die Maschine zum TÜV bringst (nicht fährst), muss die Maschine afaik nicht angemeldet sein.

Jedenfalls bekommst du vom TÜV eine Bescheinigung darüber, dass die Entdrosselung ordnungsgemäß eingetragen wurde. Diese Bescheinigung gibst du dann zusammen mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie ABE bei der Zulassungsstelle ab und die stellen dir nen neuen Fahrzeugschein aus und berichtigen auch den Brief, und damit wäre die Sache erledigt.

Denke daran: Solange die Fahrzeugpapiere nicht berichtigt sind, musst du auf jeden Fall die Bescheinigung vom TÜV mitführen.
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Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

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Wohnort: nähe Nürnberg

5

Sonntag, 11. Januar 2004, 19:24

ja und auf der zulassung lässte dir dann noch dein großes blech machen, die kleben die plakette druff und gut is
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
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