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Scout

*Verpeiler*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 026

16

Sonntag, 18. Januar 2004, 13:38

Zitat

Original von Foursquare
Ich glaub der ADAC weiß das am besten oder..
nja ich könnt ja mal nachlesen..

LINK


Österreich Joa, da steht doch auch, dass in Österreich alle deutschen Führerscheine anerkannt sind. Das heißt doch, dass man da auch unter 18 mit A1 fahren darf.
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Registrierungsdatum: 7. November 2003

Beiträge: 775

Bike: Suzuki GS 500 E; Auto: E46 318td

Wohnort: Mannheim

17

Sonntag, 18. Januar 2004, 13:47

@SKD korrekt sin wir ja quasi nachbarn. ich hab auch ma in welschbillig gewohnt kennste das?? is da beim helenenberg links runter
die luxembourger haben ja den spritpreis erhöht, die schweine .. um 8 cent!! vorher 75, nu 83 cent. naja immer noch billiger. hoffentlich senken die den preis irgendwann wieder ...
was fährst du für ein teil?

--

A1 wird in AT nich anerkannt, ich hatte das mal beim ADAC nachgefragt und die wussten das nicht. man liest es aber sonst überall, dass er nicht anerkannt wird. natürlich is dat bekloppt und ich würde mich auch nich dran halten aber .. so ass dat. die ösis haben halt nix vergleichbares mit unsrem A1 unter 18.
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

Beiträge: 3 266

Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

18

Sonntag, 18. Januar 2004, 14:46

Kommission

Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000
über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)
(2000/275/EG)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

--- quelle : link von foursquare --- adac.de

damit iss doch wohl mal klar gesagt, dass auch die österreicher unseren führerschein anerkennen müssen ... !!
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

19

Sonntag, 18. Januar 2004, 16:04

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
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Quattro

unregistriert

20

Sonntag, 18. Januar 2004, 17:00

schnellchecker
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Registrierungsdatum: 1. Juli 2003

Beiträge: 23

21

Sonntag, 18. Januar 2004, 17:54

Wie siehts mit der Schweitz aus?
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Registrierungsdatum: 12. Oktober 2002

Beiträge: 463

Bike: Suzuki GSF600N

Wohnort: Baden Württemberg

22

Sonntag, 18. Januar 2004, 19:50

hab ich zufällig letztens meinen fahrlehrer angesprochen deshalb.

er hat gesagt da scheiden sich die geister. keiner kann genau sagen ob du jetzt mitm a1 unter 18 in der schweiz fahren darfst.
die schweizer sagen generell, es ist verboten, wenn man dort angehalten wird und die polizisten streß schieben und wirklich ne anzeige oder so loslassen, soll man sich schleunigst an den adac wenden wenn man dort mitglied ist. die würden das dann soweit versuchen zu klären.

allerdings sind die meisten polizisten so tollerant dass sie das akzeptieren und nix passiert.

also: es ist nicht erlaubt aber im regelfall sagt niemand etwas, ansonsten -> die gelben engel! :D
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Registrierungsdatum: 30. September 2003

Beiträge: 313

Bike: Daytona 1200 / RSV 1000R

Wohnort: Aargau

23

Sonntag, 18. Januar 2004, 20:08

Also mal dazu:

1. unter 18 darfst du nichts fahren mit mehr als 50ccm.

2. die dorfpolizisten sind meist ned so korekt aber um die KAPO (Kantonspolizei) solltest mal nen riesen Bogen machen Blaue mäncchen mit Weis orangen autos.

3. Da wir weder in der EU noch EG und auch nich in der EWR sind kanste das eh rauchen.

4. das einzige was du bekommen kanst sind bussen da wir keinen kontakt zu Flenzburg kennen. Aber eure ordnungsbussen sind ja schnäpchen. du must damit rechnen dasdu wenn du 10 kmh zu schnell geblizt wirst rund 150 euro blechst (+ev Fahren ohne fürerschein).

PS schweiz hat keinen "tz"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CH-Racer« (18. Januar 2004, 20:11)

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Registrierungsdatum: 10. April 2003

Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

24

Sonntag, 18. Januar 2004, 23:05

Zitat

Original von sto
@SKD korrekt sin wir ja quasi nachbarn. ich hab auch ma in welschbillig gewohnt kennste das?? is da beim helenenberg links runter
die luxembourger haben ja den spritpreis erhöht, die schweine .. um 8 cent!! vorher 75, nu 83 cent. naja immer noch billiger. hoffentlich senken die den preis irgendwann wieder ...
was fährst du für ein teil?

--

A1 wird in AT nich anerkannt, ich hatte das mal beim ADAC nachgefragt und die wussten das nicht. man liest es aber sonst überall, dass er nicht anerkannt wird. natürlich is dat bekloppt und ich würde mich auch nich dran halten aber .. so ass dat. die ösis haben halt nix vergleichbares mit unsrem A1 unter 18.


im moment fahr ich leider noch nix aber im herbst mach ich den führerschein und ich wollt mir ne husqvarna zulegen

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

25

Montag, 19. Januar 2004, 12:24

nochmals definitiv:

Zitat

aus der deutschen Zeitschrift ReiseMotorrad Ausgabe 6 2002:
Laut Auskunft beim IVM (Industrie-Verband Motorrad) verhält es sich wie folgt: Unter 18 jährige dürfen mit dem A1 Führerschein in Österreich definitiv keine Zweiräder mit 125ccm fahren. Dieses Verbot basiert auf §6, Absatz 3 der Fürerscheinrichtlinie, die besagt, daß unter 18 jährige ausgeschlossen werden können (nicht müssen). Dies ist trotz des gemeinsamen EU Führerscheins möglich, denn hier sind zwar die europäischen Führerscheinklassen festgelegt, jedoch müssen diese nicht überall anerkannt werden.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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