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Registrierungsdatum: 22. März 2004

Beiträge: 45

Wohnort: Saarland

16

Sonntag, 18. April 2004, 22:36

zählt die wiese net zu nem privatgrundstück? dann können die dir doch wegen fehlendem versicherungsschutz oder fahren ohne führerschein nix anhängen, oder bist auch über normale straßen gefahren?
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Registrierungsdatum: 10. April 2003

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Bike: Suzuki RGV VJ22B

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17

Sonntag, 18. April 2004, 22:38

ich war mir auch eigtl sicher dass es nicht rauskommt. es kann entweder son alter sack allein (evtl mit frau) oder ne gruppe von 3m jugendlichen gewesen sein.
die machen sich ja sicher nicht die mühe zeugen zu suchen. wenn es also der alte mann war dann gäbe es ja eigtl keine anderen zeugen.

und wenn man keine aussage macht dann weiß sowieso jeder das mans war, da macht man doch besser einen auf reudigen hund.

und zu warum: die jugendlichen können mich nicht grade gut leiden und der alte auch nicht. beweisen? man kann fast nie was sicher beweisen, wenn der richter den zeugen glaubt hat man pech gehabt.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Registrierungsdatum: 10. April 2003

Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

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18

Sonntag, 18. April 2004, 22:38

Zitat

Original von elmo
zählt die wiese net zu nem privatgrundstück? dann können die dir doch wegen fehlendem versicherungsschutz oder fahren ohne führerschein nix anhängen, oder bist auch über normale straßen gefahren?


ja, halt über nen parkplatz und so nen wendehammer und das ist leider öffentlicher verkehrsraum.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

19

Sonntag, 18. April 2004, 22:47

Zitat

Original von SKD
achso, ich hab keinen führerschein, keinen helm, kein versicherungsschutz und es geht um den öffentlichen verkehrsraum und das hat einer gesehen und hat mich halt angezeigt


Hätteste nen Helm angehabt, dann hätt dir keiner was gekonnt.
blup
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Bike: LC4 620 `94

Wohnort: Dortmund, NRW

20

Sonntag, 18. April 2004, 22:47

dann sag doch, dass du über öffentlichen grund die karre geSCHOBEN hast, um dann auf privatgrund was zu checken... wenn`s DEIN grundstück war!....
die tatsache, dass du keine aussage machst, macht dich lange nicht zum täter!
gruss,
jenny
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Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

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21

Sonntag, 18. April 2004, 22:56

klar macht sie mich nicht zum täter, sie hilft mir nur mich zum täter zu machen. und es war nicht mein grund, aber ich denke mal nicht das der besitzer mit sich reden lassen würde.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

22

Sonntag, 18. April 2004, 23:13

Also erstmal hast du das Recht die Aussage zu verweigern. Dieses Recht hast du allerdings nur als Täter, nicht als Zeuge.
Hast du den Polizisten schon erzählt, dass du gefahren bist?
Du kannst dir natürlich ein falsches Alibi verschaffen, das Problem is nur, dass wenn der andere wirklich mehrere Zeugen hat, dann bist nicht nur du wegen Falschaussage dran, sonder auch alle, die dich gedeckt haben. Keine Ahnung was du für Freunde hast, aber ich würd bei sowas nicht mitspielen.

Im schlimmsten Fall bekommst du vorsätzliches Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz, wenn wirklich ganz dumm kommt noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wegen der Wiese und Flurschaden.
Das gibt beides 7 Punkte, is aber völlig egal, was dir alles angehängt wird, da immer nur das schlimmste Vergehen zählt, wenn man mehrere Sachen gleichzeitig macht. Also würde es 7 Punkte geben und die würdest du 5 statt 2 Jahre haben, da es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist.
Ich denke es kommen dann noch ein paar Sozialstunden dazu, evtl auch ne kleine Geldstrafe. Führerscheinsperre bekommst du nicht, wenn du dich vor dem richter nicht ganz dumm anstellst, dazu gehört aber, dass du die Tat zugibst und sie bereust.

Achja, wenn du noch gar keinen Führerschein hast gibts natürlich auch keine Punkte. Nur wenn du M hast.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Beiträge: 45

Wohnort: Saarland

23

Montag, 19. April 2004, 00:07

Ich denk ma net, dass es so extrem wird. Du bist evtl. 50 m auf öffentlichen Verkehrswegen gefahren, zudem wurde niemand gefährdet. Falls es drauf hinausläuft sag halt, du hast dir versichert, dass kein Auto bzw. anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe war.
Was steht nun eigentlich in der Anzeige? Weswegen hat der dich angezeigt?
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Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

24

Montag, 19. April 2004, 01:24

Zitat

Original von elmo
Ich denk ma net, dass es so extrem wird. Du bist evtl. 50 m auf öffentlichen Verkehrswegen gefahren, zudem wurde niemand gefährdet. Falls es drauf hinausläuft sag halt, du hast dir versichert, dass kein Auto bzw. anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe war.
Was steht nun eigentlich in der Anzeige? Weswegen hat der dich angezeigt?


Dem Richter ist egal, wie lang die Straße war, es ist ihm auch egal, ob da sonst noch jemand drauf war oder nicht.
Fakt ist, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und dafür gibt es Mindeststrafen, und ich spreche da aus Erfahrung :daumen:
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Barney1987

unregistriert

25

Montag, 19. April 2004, 05:47

Zitat

Original von Tristan
Also erstmal hast du das Recht die Aussage zu verweigern. Dieses Recht hast du allerdings nur als Täter, nicht als Zeuge.
Hast du den Polizisten schon erzählt, dass du gefahren bist?
Du kannst dir natürlich ein falsches Alibi verschaffen, das Problem is nur, dass wenn der andere wirklich mehrere Zeugen hat, dann bist nicht nur du wegen Falschaussage dran, sonder auch alle, die dich gedeckt haben. Keine Ahnung was du für Freunde hast, aber ich würd bei sowas nicht mitspielen.

Im schlimmsten Fall bekommst du vorsätzliches Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz, wenn wirklich ganz dumm kommt noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wegen der Wiese und Flurschaden.
Das gibt beides 7 Punkte, is aber völlig egal, was dir alles angehängt wird, da immer nur das schlimmste Vergehen zählt, wenn man mehrere Sachen gleichzeitig macht. Also würde es 7 Punkte geben und die würdest du 5 statt 2 Jahre haben, da es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist.
Ich denke es kommen dann noch ein paar Sozialstunden dazu, evtl auch ne kleine Geldstrafe. Führerscheinsperre bekommst du nicht, wenn du dich vor dem richter nicht ganz dumm anstellst, dazu gehört aber, dass du die Tat zugibst und sie bereust.

Achja, wenn du noch gar keinen Führerschein hast gibts natürlich auch keine Punkte. Nur wenn du M hast.




ich will ihm nu keine angst machen, aber die punkte kriegt man trotzdem, auch wenn man noch keinen fürherschein hat. die werden immerhin in flensburg gespeichert.
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Bike: Suzuki RGV VJ22B

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26

Montag, 19. April 2004, 13:59

jo das mit den punkten hat der polizist auch gesagt. also mein vater mich gerufen war war der schon am auspacken und hat denen auch das mopped gezeigt. sonst hätte ich gesagt ich hätte gar keins. den fahrzeugschein haben die sich dann angeguckt und die rahmennummer und das modell aufgeschrieben. vor gericht ist es ja so, dass alles was man vorher gesagt hat scheiß egal ist. ich bin ja aber nicht vor gericht und wissen die da auch was ich den bullen erzählt habe?
darf man ein moped über die straße schieben? das ist keine 30er-zone aber auch keine hauptstraße. also halt im dorf und führt zu so nem supermarkt.
wie siehts mit der wiese aus. die wiese gehört einer privatperson, aber im wald darf man ja auch nicht fahren auch wenn er privat ist, wie siehts mit der wiese aus?
ich hab mir auch schon überlegt zu sagen dass ich bis zur wiese geschoben hab und die haben mich gesehen als ich auf der wiese war und haben dann evtl gedacht ich würde da überall rumfahren oder extra sagen sie hätten mich sonst wo fahren gesehen.
die sache ist die dass das 3 leute waren. aber halt alles freunde, die sich abgesprochen haben. und wer glaubt mir schon dass ich das mopped schiebe?

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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Beiträge: 48

Bike: Cagiva Mito 2003 ; 1963er Zündapp Mofa (ohne Straßenzulassung)

Wohnort: Marl

27

Montag, 19. April 2004, 15:06

Machst du denn gerade den FS ??
Wenn ja, hol dir ein Anwalt und der kann das dann so lange hinauszögern bis du den Führerschein hast!
Und dann heißt es nur noch fahren ohne Zulassung...
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Registrierungsdatum: 20. Dezember 2003

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Bike: Aprilia Tuono

Wohnort: Düsseldorf

28

Montag, 19. April 2004, 17:07

als ich mit meinem mofa erwischt wurde hab ich auch 3anzeigen bekommen:
1. Fahren ohne Fühererschein (hatte mofa war aber frisiert)
2. Fahren ohne betriebsrelaubnis
3.Fahren ohne versicherungschutz
hab dafür 10sozialstunden bekommen 8)
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

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Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

29

Montag, 19. April 2004, 17:30

Zitat

Original von bocajr
Machst du denn gerade den FS ??
Wenn ja, hol dir ein Anwalt und der kann das dann so lange hinauszögern bis du den Führerschein hast!
Und dann heißt es nur noch fahren ohne Zulassung...

Hirntot? Wenn er zur Tatzeit keinen Führerschein hatte, dann nützt es auch nichts, wenn er ihn jetzt hat. Guck mal auf der Rückseite oben links, das nennt sich "Ausstellungsdatum"...

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

30

Montag, 19. April 2004, 20:35

dauert noch ein halbes jahr :(

Zitat


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