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Registrierungsdatum: 10. April 2003

Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

46

Dienstag, 20. April 2004, 22:00

Zitat

Original von dennieNK
Und selbst wenn? Wieviel Vollspacken fahren denn mit Führerschein rum und könnens net? Dann fährt doch lieber einer rum der keinen Führerschein hat und einigermaßen fahren kann als die ganzen zigtausenden Grobmotoriker.
Ich könnte (ohne lang zu überlegen und ihn wirklich zu kennen) hundert leut mit führerschein nennen, denen ich wesentlich weniger gern im straßenverkehr begegnen würd als SKD.

Und wenn mir einer reinfährt und ich stirben tu, hab ichs wenigstens hinter mir und muss mir net den ganzen scheiß anhören

In diesem Sinne....


danke für die unterstützung ;)

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Registrierungsdatum: 20. Dezember 2003

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Bike: Aprilia Tuono

Wohnort: Düsseldorf

47

Mittwoch, 21. April 2004, 16:35

also ich hab keine punkte bekommen weil das verfahren dann eingestellt wurde, würde an deiner stelle auf jedenfall reue zeigen,
bei mir hab ich auch reue gezeigt hab aber gesagt das war schon so als ich mein mofa gekauft habe ;)
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Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Wohnort: Unterfranken

48

Mittwoch, 21. April 2004, 17:18

Zitat

Original von SKD
achso, ich hab keinen führerschein, keinen helm, kein versicherungsschutz und es geht um den öffentlichen verkehrsraum und das hat einer gesehen und hat mich halt angezeigt


* R E S P E KT * :D


Bei uns gibts auch rentern die den ganzen tag mit soner scheisse zubringen... grashalm am gartenzaun ragt um 0.25mm ins Grundstück ! ANZEIGE !!! :D
Y A M A H A
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Registrierungsdatum: 30. Oktober 2002

Beiträge: 366

49

Mittwoch, 21. April 2004, 21:03

lass ma die kirche im dorf, sag einfach war ich nicht, alibi besorgen, fertig. Die Cops waren auch schon bei mir, weil ich geblitzt wurde. Hab gesagt das ich nicht gefahren bin, manchmal fahren auch kumpels.....fertig
< Alle Angaben ohne Gewehr >
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

50

Mittwoch, 21. April 2004, 22:40

Noch ein paar Richtigstellungen:
1. Du kannst aussagen oder schweigen. Du darfst auch LÜGEN wie gedruckt und bekommst keine Strafe !!! Das steht jedem Angeklagten zu!

2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommt natürlich nicht in bedracht :rolleyes:
Lese dir einfach mal §142 I StGB durch.
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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

51

Mittwoch, 21. April 2004, 22:48

Zitat

Original von Aerox
Noch ein paar Richtigstellungen:
1. Du kannst aussagen oder schweigen. Du darfst auch LÜGEN wie gedruckt und bekommst keine Strafe !!! Das steht jedem Angeklagten zu!

2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommt natürlich nicht in bedracht :rolleyes:
Lese dir einfach mal §142 I StGB durch.



Hallo?

Zu 1.: :wand: :rolleyes:

Zu 2.: Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls auf der Wiese ein Flurschaden entstanden ist und dieser zur Anzeige gebracht wird.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

52

Mittwoch, 21. April 2004, 23:05

Zitat

Original von Tristan

Hallo?

Zu 1.: :wand: :rolleyes:

Zu 2.: Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls auf der Wiese ein Flurschaden entstanden ist und dieser zur Anzeige gebracht wird.



Aber Hallo !!

zu 1. Zeig mir bitte eine, wirklich nur eine einzige Verurteilung eines Angeklagten wegen Falschaussage :))

zu 2. Hast du dir den § durchgelesen ? Anscheinend nicht, sonst würdest du nicht sowas schreiben :wand:
Der § redet von einem UNFALL und nicht davon, dass jemand sein Hinterrad auf ner Wiese durchdrehen lässt und dann 3 Tage kein Gras mehr wächst.... :wand:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (21. April 2004, 23:06)

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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

53

Mittwoch, 21. April 2004, 23:13

Zitat

Original von Aerox

Zitat

Original von Tristan

Hallo?

Zu 1.: :wand: :rolleyes:

Zu 2.: Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls auf der Wiese ein Flurschaden entstanden ist und dieser zur Anzeige gebracht wird.



Aber Hallo !!

zu 1. Zeig mir bitte eine, wirklich nur eine einzige Verurteilung eines Angeklagten wegen Falschaussage :))

zu 2. Hast du dir den § durchgelesen ? Anscheinend nicht, sonst würdest du nicht sowas schreiben :wand:
Der § redet von einem UNFALL und nicht davon, dass jemand sein Hinterrad auf ner Wiese durchdrehen lässt und dann 3 Tage kein Gras mehr wächst.... :wand:



Zu 1.: Es geht nicht um Verurteilung oder nicht, es geht um das Ausmaß der Verurteilung. Wenn der Junge vor Gericht kommt, dann vor ein Jugendrichter und der hat in erster Linie die Aufgabe den Jungen auf ein schlechtes Gewissen und auf eine mögliche Wiederholung der straftat zu testen und erteilt je nachdem Strafen. Und wenn die Polizei schon da war, dann is ja klar, dass er gefahren ist und wenn er dann sagt, dass er's nicht war ist das beim Richter Uneinsichtigkeit und er bestraft härter.


Zu 2.: Nicht ich, sondern du hast eine falsche Vorstellung des Begriffes 'Unfall'. Rein juristisch gesehen müssen an einem 'Unfall' nicht mehrere motorisierte Fahrzeuge teilgenommen haben und es muss genauso wenig jemand verletzt werden. Das ist genauso, wie wenn du beim Ausparken gegen den Pfosten eines Schildes fährst und es danach leicht schräg da hängt. Es muss nicht einmal sein, dass man das Schild dann schlechter sieht, wenn du den Vorfall nicht der Polizei meldest ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


Glaub mir ich hab' da ein bisschen Erfahrung.
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54

Mittwoch, 21. April 2004, 23:21

also, nicht nur um mich jetzt rauszureden. aber unfallflucht weil da ein grashelm geschädigt wurde :))...

http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript314.shtml nach der erklärung ist es kein unfall, erstens weils nicht auf der straße war und zweitens weils nicht mit den gefahren des straßenverkehrs in verbindung steht.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SKD« (21. April 2004, 23:23)

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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

55

Mittwoch, 21. April 2004, 23:26

Zitat

Original von Tristan


Zu 1.: Es geht nicht um Verurteilung oder nicht, es geht um das Ausmaß der Verurteilung. Wenn der Junge vor Gericht kommt, dann vor ein Jugendrichter und der hat in erster Linie die Aufgabe den Jungen auf ein schlechtes Gewissen und auf eine mögliche Wiederholung der straftat zu testen und erteilt je nachdem Strafen. Und wenn die Polizei schon da war, dann is ja klar, dass er gefahren ist und wenn er dann sagt, dass er's nicht war ist das beim Richter Uneinsichtigkeit und er bestraft härter.


Zu 2.: Nicht ich, sondern du hast eine falsche Vorstellung des Begriffes 'Unfall'. Rein juristisch gesehen müssen an einem 'Unfall' nicht mehrere motorisierte Fahrzeuge teilgenommen haben und es muss genauso wenig jemand verletzt werden. Das ist genauso, wie wenn du beim Ausparken gegen den Pfosten eines Schildes fährst und es danach leicht schräg da hängt. Es muss nicht einmal sein, dass man das Schild dann schlechter sieht, wenn du den Vorfall nicht der Polizei meldest ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


zu 1. Dann musst du dich deutlicher ausdrücken, da der Begriff Falschaussage ein eigener Straftatbestand des StGBs ist.

zu 2. Die Wiese ist doch ein Privatgrundstück. In Absatz I des §142 heißt es ... im Straßenverkehr... Dies trifft ja auf einer Privatwiese wohl nicht
zu ;)


Zitat

Glaub mir ich hab' da ein bisschen Erfahrung.

Ich auch, ich hab sie aber nicht selbst gemacht :P
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56

Mittwoch, 21. April 2004, 23:27

Zitat

Original von SKD
also, nicht nur um mich jetzt rauszureden. aber unfallflucht weil da ein grashelm geschädigt wurde :))...

http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript314.shtml nach der erklärung ist es kein unfall, erstens weils nicht auf der straße war und zweitens weils nicht mit den gefahren des straßenverkehrs in verbindung steht.


Meine Meinung :daumen:
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57

Donnerstag, 22. April 2004, 00:24

Zitat

Original von Aerox
1. Du kannst aussagen oder schweigen. Du darfst auch LÜGEN wie gedruckt und bekommst keine Strafe !!! Das steht jedem Angeklagten zu!

Nein, du darfst Aussage Verweigern, aber nicht Lügen. Wenn du dabei erwischt wirst, ist das strafbar, vor Gericht heißt das Meineid.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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58

Donnerstag, 22. April 2004, 10:42

Sag einfach du bist nicht gefahren da muss sich jemand anders denn Schlüsel geschnabt haben ;)
VIVA LA SUPER MOTO
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59

Donnerstag, 22. April 2004, 12:58

Zitat

Original von cptnkuno

Nein, du darfst Aussage Verweigern, aber nicht Lügen. Wenn du dabei erwischt wirst, ist das strafbar, vor Gericht heißt das Meineid.


Mensch, glaubt mir doch!! Du DARFST falsche Angaben machen (als Angeklagter) und du wirst dafür nicht bestraft.
Wahrheitsgemäße Aussagen müssen Zeugen machen, wenn sie trotzdem falsch aussagen dann liegt hier der Straftatbestand des §153 vor "Falsche uneidliche Aussage", wenn der Zeuge seine Aussage beschwört und sie ist falsch dann ist das ganze "Meineid" §154 StGB :]

Schaut doch einmal "Richterin Barbara Salesch" !! Von den GEschichten her der letzte Scheiß, aber die Anwendung des Rechts stimmt vollkommen überein.
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60

Donnerstag, 22. April 2004, 13:41

richter barbara salesch ist ja auch der größte scheiss. wo wäre denn da der sinn drin? son quatsch

Zitat


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