Sonntag, 28. April 2024, 14:16 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

61

Donnerstag, 22. April 2004, 13:56

Zitat

Original von SKD
richter barbara salesch ist ja auch der größte scheiss. wo wäre denn da der sinn drin? son quatsch


Die Geschichten sind, wie oben schon geschrieben, der letzte Dreck :wand:
Aber der Prozessablauf von der Anhörung des Angeklagten bis zum Urteil stimmt voll und ganz mit der Realität über ein!!
  • Zum Seitenanfang

fxstbi

unregistriert

62

Donnerstag, 22. April 2004, 14:02

Bitte kein dummes Rechtsgelaber von Leuten, die doch keine Ahnung haben.

1. Falschaussagen von Angeklagten
Stehen dem Angeklagten durchaus zu. §§ 153f. StGB sind nur einschlägig bei Zeugen und Sachverständigen.

2. Unfallflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")
Gesetze sind ALLGEMEIN gehalten. Unter die Definition "Unfall" können sehr wohl auch sehr viel mehr Dinge genommen werden, als lediglich die umgangssprachliche Annahme. Die Definitionen können in den aktuellen Gesetzeskommentaren nachgelesen werden. Die Webseite enthält nur eine Meinung, es gibt aber wesentlich mehr als diese! Selbes gilt für "im Straßenverkehr". Außerdem ist es möglich, dass Definitionen in bestimmten Fällen noch einmal anders aufgefasst werden.

Kommentare sind: Studienkommentar StGB, Leipziger Kommentar (Großkommentar), Nomos Kommentar (Kleinkommentar), Rudolphi Horn Günther Samson Hoyer Systematischer Kommentar zum StGB, Tröndle/Fischer, Schönke/Schröder, u. s. w.

Barbara Salesch schauen und ein bisschen im StGB blättern machen noch keinen Strafrechtler... da fehlt noch das ein oder andere.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 14:07)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

63

Donnerstag, 22. April 2004, 14:16

Zitat

Original von fxstbi
Bitte kein dummes Rechtsgelaber von Leuten, die doch keine Ahnung haben.


:daumen:

Zitat

Original von fxstbi
1. Falschaussagen von Angeklagten
Stehen dem Angeklagten durchaus zu. §§ 153f. StGB sind nur einschlägig bei Zeugen und Sachverständigen.

Was sagte ich die ganze Zeit .... ?( :rolleyes:

Zitat

Original von fxstbi
2. Unfallflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")
Gesetze sind ALLGEMEIN gehalten. Unter die Definition "Unfall" können sehr wohl auch sehr viel mehr Dinge genommen werden, als lediglich die umgangssprachliche Annahme. Die Definitionen können in den aktuellen Gesetzeskommentaren nachgelesen werden. Die Webseite enthält nur eine Meinung, es gibt aber wesentlich mehr als diese! Selbes gilt für "im Straßenverkehr". Außerdem ist es möglich, dass Definitionen in bestimmten Fällen noch einmal anders aufgefasst werden.

Aber sie sicher, dass man den Begriff "Straßenverkehr" nicht auf ein pivates Wiesengrundstück übertragen kann :-)

Zitat

Original von fxstbi
Tröndle/Fischer


Ja, das ist der Kommentar für die Strafjuristen

Zitat

Original von fxstbi
Barbara Salesch schauen und ein bisschen im StGB blättern machen noch keinen Strafrechtler... da fehlt noch das ein oder andere.


Da gebe ich dir Recht, aber die regeln der StPO werden dort eingehalten => wie in den richtigen Verfahren
  • Zum Seitenanfang

fxstbi

unregistriert

64

Donnerstag, 22. April 2004, 15:02

Zitat

Original von Aerox

Zitat

Original von fxstbi
Tröndle/Fischer


Ja, das ist der Kommentar für die Strafjuristen


Die anderen genauso. Es geht bei Meinungsauseinandersetzungen schließlich darum, einen umfassenden Überblick zu erhalten und nicht nur eine grobe Meinung. Und da ist beispielsweise der umfangreiche Leipziger Kommentar topp. Tröndle/Fischer ist, wie auch der Palandt für's Zivilrecht, gut geeignet für die eher unstreitigen oder unkomplizierten Dinge. So, wie man sie häufig in einer Strafrechtskanzlei antrifft ("Ich habe den A mit einer Flasche geschlagen. Was kann ich tun?"). Sprich, das ist eher ein Kommentar für die schnelle Auskunft.

Zitat

Original von Aerox
Da gebe ich dir Recht, aber die regeln der StPO werden dort eingehalten => wie in den richtigen Verfahren


Die StPO regelt weit mehr als eine Verhandlung, die mit Dancefloor-Musik eingeleitet und von einer rothaarigen Vorsitzenden geleitet wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 15:05)

  • Zum Seitenanfang

sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

65

Donnerstag, 22. April 2004, 15:16

hab jetzt den schluß nicht mehr gelesen, aber bzgl. lügen, kommt drauf an.

im, ehm, zivilstrafrecht, wenn man "Partei" ist, muss man die wahrheit sagen, bei nem verkehrsdelikt, zum beispiel fahren ohne führerschein ;-) kann man lügen wie gedrückt, sie müssen dir was beweisen, du brauchst auch nix zu sagen später, sag das was dir hilft. hat meine anwältin ja vorgestern so zu mir gesagt. meinte noch, ach ja, das ist jetzt kein tipp, sowas darf ich dir als anwältin nicht geben, wollte nur sagen dass es geht *g* !.

und heute war ich beim staatsanwalt, hehe, gaaaaaarnix, wird fallen gelassen, keine strafe, hehe
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

66

Donnerstag, 22. April 2004, 15:19

Zitat

Original von sleepwalker
zivilstrafrecht


?(
  • Zum Seitenanfang

fxstbi

unregistriert

67

Donnerstag, 22. April 2004, 15:27

Zitat

Original von sleepwalker
im, ehm, zivilstrafrecht, wenn man "Partei" ist, muss man die wahrheit sagen, bei nem verkehrsdelikt, zum beispiel fahren ohne führerschein ;-) kann man lügen wie gedrückt, sie müssen dir was beweisen, du brauchst auch nix zu sagen später, sag das was dir hilft. hat meine anwältin ja vorgestern so zu mir gesagt. meinte noch, ach ja, das ist jetzt kein tipp, sowas darf ich dir als anwältin nicht geben, wollte nur sagen dass es geht *g* !.


Die Wahrheit "muss" man (moralisch gesehen) bei beiden "Typen" sagen. Wenn man sie nicht sagt, wird man auch bei beiden nicht näher strafrechtlich belangt.

Beim Strafrecht kannst du dann das Pech haben, das du eine höhere Strafe erhältst. Und beim Zivilrecht ist es möglich, dass bei Aufdecken der Wahrheit weitere Ansprüche gegen die falschaussagende Partei entstehen.

Übrigens schwache Leistung von der RAin. Vermutlich hat sie es aber anders gemeint, als du.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 15:28)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

68

Donnerstag, 22. April 2004, 21:00

Zitat

Original von Aerox
[...]

Zitat

Original von fxstbi
2. Unfallflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")
Gesetze sind ALLGEMEIN gehalten. Unter die Definition "Unfall" können sehr wohl auch sehr viel mehr Dinge genommen werden, als lediglich die umgangssprachliche Annahme. Die Definitionen können in den aktuellen Gesetzeskommentaren nachgelesen werden. Die Webseite enthält nur eine Meinung, es gibt aber wesentlich mehr als diese! Selbes gilt für "im Straßenverkehr". Außerdem ist es möglich, dass Definitionen in bestimmten Fällen noch einmal anders aufgefasst werden.

Aber sie sicher, dass man den Begriff "Straßenverkehr" nicht auf ein pivates Wiesengrundstück übertragen kann :-)
[...]


Ich bin hab im Auto den beim Wenden den Vorwärts anstatt den Rückwärtsgang drin gehabt und bin nem Typ ganz leicht in die Hecke gefahren (also auch privates Grundstück). Hab' mir nichts weiter gedacht, da wirklich kein schlimmer Schaden war und 8 Stunden später stand die Polizei vor'm Haus. Und das war Unfallflucht.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

69

Donnerstag, 22. April 2004, 21:39

Zitat

Original von Tristan

Ich bin hab im Auto den beim Wenden den Vorwärts anstatt den Rückwärtsgang drin gehabt und bin nem Typ ganz leicht in die Hecke gefahren (also auch privates Grundstück). Hab' mir nichts weiter gedacht, da wirklich kein schlimmer Schaden war und 8 Stunden später stand die Polizei vor'm Haus. Und das war Unfallflucht.


Ja, du warst zwar auf einem Privatgrundstück aber darauf kann ja jeder fahren (Ich denke mal es war keine Wiese). Wenn auf unserem Privatparkpaltz jemand wendet und uns dann ne Pflanze kaputt macht oder sonstwas bei der Einfahrt beschädigt, dann wäre das auch "Unfallflucht" weil es im Straßenverkehrs passiert ist :-)
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

70

Donnerstag, 22. April 2004, 22:27

Häh? Du widersprichst dir. ;)
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 17. Februar 2002

Beiträge: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Wohnort: Unterfranken

71

Donnerstag, 22. April 2004, 22:36

Wayne intressiert... das hilftn auch net weida
Y A M A H A
  • Zum Seitenanfang

fxstbi

unregistriert

72

Donnerstag, 22. April 2004, 23:12

Ich sag doch, bitte kein Halbwissen-Gelaber, wenn man keine Ahnung von Tuten und Blasen hat.

Du kannst die Fragen nach Definitionen nur dann richtig beantworten und vor allem auch richtig argumentieren, wenn du mehrere Gesetzeskommentare durchsiehst und außerdem mal im Juris nach entsprechenden Urteilen dazu suchst.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

73

Freitag, 23. April 2004, 12:36

Zitat

Original von Tristan
Häh? Du widersprichst dir. ;)


Wo denn ? Ich wollte dir verdeutlichen, dass du dich zwar auf einem Privatgrundstück befunden hast, dies aber für jeden zugänglich war (kein Zaun oder Tor usw.) => also Straßenverkehr

Was ist den bei dir herausgekommen? Einstellung?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 10. April 2003

Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

74

Freitag, 23. April 2004, 16:21

noch gar nix. das ist erst morgen. ich weiß immernoch nicht wirklich was ich sage. und die wiese war nicht abgegrenzt. also kein zaun oder sowas :(

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. April 2004

Beiträge: 18

Wohnort: Deutschland

75

Samstag, 24. April 2004, 20:08

Und? Wie lief das alles jetzt?
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten