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Registrierungsdatum: 15. Juli 2004

Beiträge: 14

Bike: Suzuki GZ 125 Marauder

Wohnort: Aßling, Rosenheim(Geboren) Bayern

1

Sonntag, 12. September 2004, 21:10

Führerschein auf Probe

Wie ist das jetzt mitm Führerschein auf Probe? ?(Hab mir den Bußgeldkatalog vom Bundesministerium für Verkehr usw. runtergeladen und da steht, daß man als Fahranfänger auf Probe schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, egal ob inner- oder außerorts, bis 10km/h eine Nachschulung fällig wird, ansonsten weg mit der möchtegern EC-Karte. Beim ADAC heißt es "Die meisten Verfehlungen, die zu Punkten führen, sind sogenannte schwerwiegende Zuwiderhandlungen" und " wird in der Probezeit ein eintragungspflichtiger Verstoß begangen" sprich erst ab einem Bußgeld von 40 € inklusive Bearbeitungsgebühr wird eine Nachschulung fällig. Was stimmt jetzt von beiden??? Es kann doch ned sein daß wenn i außerorts wenn 70 is und i bis zum Anschlag der Drossel mit 81/82 km/h fahr und mich einer lasert oder von hinten blitzt, das i zur Nachschulung muß und Probezeitverlängerung krieg, oder etwa doch? Zutrauen würde i denen alles! X(
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Registrierungsdatum: 4. April 2004

Beiträge: 266

Bike: RF 900 RS2

Wohnort: Neunkirchen/Saar

2

Sonntag, 12. September 2004, 21:22

Also es ist tatsächlich so, dass alles, was normalerweise Punkte oder Bußgeld gibt nen Nachschulungsseminar mit sich zieht. So Aktionen für Verwarnungsgeld darf man aber auch nicht alzu viele bringen.

Es gibt also zwei Möglichkeiten: Immer ordentlich fahren :)41 oder man lässt sich net erwischen.

Ich habs fast geschafft mit der Probezeit und mich hat nie einer bei irgendwas erwischt. Wobei das, denke ich, nicht die Regle ist.
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SETO

unregistriert

3

Sonntag, 12. September 2004, 21:23

von hinten blitzen ist fürn arsch soweit ich weiss, wegen gesicht drauf und so, ok es gibt notfalls ne halter haftung.
aber ist auch beim von hinten blitzen eine zugrosse abweichung möglich deshalb wirds wohl nimmer gemacht.
den führerschein biste idr. nur los wenne nen punkt bekommst, selbst das ist nicht immer der fall, wenn du glück hast musst du nur zur nachschulung und die probezeit verlängert sich.

alle angaben ohne gewähr, klärt mich auf wenn ich misst erzähl.
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Registrierungsdatum: 16. Februar 2004

Beiträge: 396

Bike: MZ SM

Wohnort: Karlsruhe

4

Sonntag, 12. September 2004, 21:44

Punkte gibt's erst ab Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20Km/H nach Abzug der Toleranz.
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Registrierungsdatum: 6. September 2004

Beiträge: 1 179

Bike: Klappasaki ZX-9R

5

Sonntag, 12. September 2004, 21:54

Alles was als Verwarungsgeld zählt is wurscht.
Und da kannste dann Glaub ich 20 km/h zu schnell sein, bin mir aber net sicher.
Gespeichert wirds erst wennste 40+€ zahlen musst dann ist es Busgeld und du musst zur Nachschulung, oder so ähnlich war das.
Naja ich weiß nur bei 10km/h passiert nix.
mfg Smoki
:)11

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoki« (12. September 2004, 21:55)

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Registrierungsdatum: 18. April 2004

Beiträge: 4 624

Bike: Ducati 748 Husqvarna WR 125 Auto: BMW

Wohnort: 92237 Sulzbach-Rosenberg

6

Sonntag, 12. September 2004, 21:56

nachschulung und Probezeitverlängerung immer bei bußgeld oder punkten ...

kosten ca. 350€

also nachschulung kommt auch wenn nur dein reifen zu weit abgefahren is ^^
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

"Ene Mene Miste ... Ich Finger Nicht, Ich Fiste"

"Auf der Welt gibt es nur noch falsche Titten und echte Arschlöcher"
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

Beiträge: 1 360

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

7

Sonntag, 12. September 2004, 22:02

Zitat

Original von SETO
von hinten blitzen ist fürn arsch soweit ich weiss, wegen gesicht drauf und so, ok es gibt notfalls ne halter haftung.
aber ist auch beim von hinten blitzen eine zugrosse abweichung möglich deshalb wirds wohl nimmer gemacht.
den führerschein biste idr. nur los wenne nen punkt bekommst, selbst das ist nicht immer der fall, wenn du glück hast musst du nur zur nachschulung und die probezeit verlängert sich.

alle angaben ohne gewähr, klärt mich auf wenn ich misst erzähl.

Ok, tu ich hiermit: Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung, du kannst nur für das bestraft werden, was DU ERWIESENERMAßEN begangen hast.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2004

Beiträge: 189

Bike: KTM LC4 SC Supermoto Auto: Audi 80

Wohnort: Ingolstadt

8

Montag, 13. September 2004, 10:14

Zitat


Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !



--------------------------------------------------------------------------------

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus



--------------------------------------------------------------------------------

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.




--------------------------------------------------------------------------------

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


--------------------------------------------------------------------------------

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

Also du darfst einmal max.19km/h zu schnell sein, beim zweiten mal oder bei mehr als 20km/h musst du sofort zur Nachschulung.

mfg
tomd
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Registrierungsdatum: 15. Juli 2004

Beiträge: 14

Bike: Suzuki GZ 125 Marauder

Wohnort: Aßling, Rosenheim(Geboren) Bayern

9

Montag, 13. September 2004, 16:46

Danke euch vielmals für eure Antworten!!!! Jetzt weiß i endlich bescheid. :daumen:
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