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Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

Beiträge: 1 062

Bike: Cagiva Mito 04-läuft dank Reifenschrift echte 260km/h, ohne scheiß!!!

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1

Dienstag, 8. März 2005, 22:40

Anbauteile und TÜV?????

Hi leutz

Ich blick da nicht so wirklich durch!
Wenn ich mir nun z.b. bei louis ein paar miniblinker holen will,wo z.b. steht E-geprüft oder mit TÜV,kann ich mir die dann einfach dran bauen,oder muss ich dann extra zum TÜV wellern?Oder bei neuen Griffen oder so?


Bitte nicht beschweren,wenn es das thema schon mal gab!Die forensuche hat nicht das gebracht,was ich wissen wollte!



THX
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Dieser Beitrag wurde 157 mal editiert, zum letzten Mal von bubba-felixxx am 24.08.2005 17:50.
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SETO

unregistriert

2

Dienstag, 8. März 2005, 22:53

nein musst du nicht.

mit tüv, mit abe oder mit e-prüfzeichen must dus nicht.
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Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

Beiträge: 1 062

Bike: Cagiva Mito 04-läuft dank Reifenschrift echte 260km/h, ohne scheiß!!!

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3

Dienstag, 8. März 2005, 22:55

Und wenn mich die bullen anhalten?Muss sowas nicht auch im fahrzeugschein stehen?Bekommt man dann wenigstens papiere dazu?
<-=T-Unit=->

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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

4

Dienstag, 8. März 2005, 23:29

musst weder zum tüv noch irgendwas mitführen, wenn die teile ne e-nummer haben.
alles was ne e-nummer hat, darf angebracht werden, solange dies ordnungsgemäß geschieht.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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SETO

unregistriert

5

Mittwoch, 9. März 2005, 06:58

Zitat

Original von bubba-felixxx
Und wenn mich die bullen anhalten?Muss sowas nicht auch im fahrzeugschein stehen?Bekommt man dann wenigstens papiere dazu?


nein musst nix drin haben, musst nix mit führen.
wenn der zweifel hat dann guckt der sich ggf. die blinker an und da ist dann das (E) drauf.
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Registrierungsdatum: 18. Mai 2003

Beiträge: 775

Bike: Husqvarna SM 610 S

6

Mittwoch, 9. März 2005, 08:09

Zitat

Original von Böser_Wolf
musst weder zum tüv noch irgendwas mitführen, wenn die teile ne e-nummer haben.
alles was ne e-nummer hat, darf angebracht werden, solange dies ordnungsgemäß geschieht.


auch wenn ich beispielsweise einen Pott mit Kat und Enr gegen einen Pott ohne Kott aber mit Enr tausche?
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Speedfreak

Super Moderator

Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 4 905

Wohnort: 36088 Hünfeld

7

Mittwoch, 9. März 2005, 13:05

es gitb 4 fälle:

1. E-Prüfzeichen:
Das ist meist bei Spiegeln, Blinkern, Lampen etc. und bedeutet Europahomologiert.
Solange dieses Symbol auf einem Teil drauf ist brauchst du nichts machen außer dranbauen.

2. ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis):
Ein Teil mit ABE hat eine Nummer eingestanzt o.ä. und beim Kauf ist eine ABE (zettel) dabei.
Auf diesem ist die Zulassung für das jeweilige Modell vermerkt. Dieser Zettel
MUSS mitgeführt werden, es muss jedoch nichts eingetragen werden.

3. Teilegutachten:
Anbauteile mit einem Teilegutachten müssen nach dem Anbringen am Motorrad dem TÜV
vorgeführt werden. Dieser achtet auf den korrekten Anbau und trägt die Teile
darauf in den Fahrzeugschein ein.

4. Materialgutachten:
Bei einem Materialgutachten prüft der TÜV zusätzlich, ansonsten wie beim Teilegutachten,
noch das vorhandene Material und die Verarbeitung, soweit ich weiß. Kosten sind
daher höher wie beim TG!



OT: Bei dir tritt wohl 1. in Kraft ;)
Way too fast, way too fast
Gonna be the first and last
Shoot ya down, shoot ya down
Flamin' Wreck you hit the ground
Up for a week
Don't need no sleep
Cause I'm a SPEEDFREAK
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

8

Mittwoch, 9. März 2005, 13:28

Zitat

Original von felro

Zitat

Original von Böser_Wolf
musst weder zum tüv noch irgendwas mitführen, wenn die teile ne e-nummer haben.
alles was ne e-nummer hat, darf angebracht werden, solange dies ordnungsgemäß geschieht.


auch wenn ich beispielsweise einen Pott mit Kat und Enr gegen einen Pott ohne Kott aber mit Enr tausche?


wenn der kat im fahrzeugschein steht, musst du ihn glaub ich austragen lassen.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 18. Mai 2003

Beiträge: 775

Bike: Husqvarna SM 610 S

9

Mittwoch, 9. März 2005, 13:55

Zitat

Original von Böser_Wolf

Zitat

Original von felro

Zitat

Original von Böser_Wolf
musst weder zum tüv noch irgendwas mitführen, wenn die teile ne e-nummer haben.
alles was ne e-nummer hat, darf angebracht werden, solange dies ordnungsgemäß geschieht.


auch wenn ich beispielsweise einen Pott mit Kat und Enr gegen einen Pott ohne Kott aber mit Enr tausche?


wenn der kat im fahrzeugschein steht, musst du ihn glaub ich austragen lassen.


Ist das mit ner AU verbunden?
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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

Beiträge: 274

Bike: NSR 125 Bj 01

Wohnort: Mülheim/Nrw

10

Mittwoch, 9. März 2005, 16:06

Zitat

Original von felro

Zitat

Original von Böser_Wolf

Zitat

Original von felro

Zitat

Original von Böser_Wolf
musst weder zum tüv noch irgendwas mitführen, wenn die teile ne e-nummer haben.
alles was ne e-nummer hat, darf angebracht werden, solange dies ordnungsgemäß geschieht.


auch wenn ich beispielsweise einen Pott mit Kat und Enr gegen einen Pott ohne Kott aber mit Enr tausche?


wenn der kat im fahrzeugschein steht, musst du ihn glaub ich austragen lassen.


Ist das mit ner AU verbunden?


nein! weil es AUs für motorräder noch nicht gibt...

kommt zwar, momentan aber noch nicht...
Wer später bremst, war länger schnell!!!
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