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Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

1

Freitag, 6. Juli 2007, 14:38

Null Promille Grenze für Fahranfänger... und ich?

Moinsen... das neue Gesetzt das bereits nächsten Monat in Kraft treten soll enthält im Groben das alle die in der Führerscheinprobezeit sind bzw. unter 22 Jahren sind keinen Alkohol mehr im Blut haben dürfen wenn sie Auto oder Motorrad fahren...
Nun bin ich 20 1/2 und fahre seitdem ich 18 bin immer fleißig Auto - natürlich auch nach Barbesuchen, Partys oder Diskothekbesuchen... klar da trinkt man ein zwei drei Sachen... ich bin groß das verteielt sich Spitze... aber darf ich jetzt auch garnixmehr trinken? Oder darf ich weiterhin biszu 0,5% Promille haben da ich ja Fläppen vor der inkrafttretung des Gesetztes gemacht habe und auch vor der Inkrafttretung aus der Probezeit herraus war?

Wär ja die ganz große scheiße... 1 1/2 Jahre Taxi fahren wegen nem Bier? Bezahlt mir die Bundesregierung das?

Was haltet ihr davon? Vorallen diejenigen, die es ähnlich ungünstig wie mich trifft?!?
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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StunRocZ

unregistriert

2

Freitag, 6. Juli 2007, 15:30

Bin auch noch bis November 21.... so wie ich das mitbekommen hab, darf ich dann die nächtsten 3 Monate nicht mehr, was ich 5 Jahre lang durfte... Totaler Blödsinn. naja man fragt sich manchmal schon, was die schwachmaten da oben ausser Betrügen überhaupt können...
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Registrierungsdatum: 16. August 2005

Beiträge: 584

Bike: 2strokes

Wohnort: München!

3

Freitag, 6. Juli 2007, 15:49

naja, dann trifft mich das gesetz genau 10 tage lang :D
finds aber net so gut. weniger wegen trinken und dann gleich fahren. mehr wegen am abend vorher ordentlich saufen und dann am nächsten tag in die arbeit.
2 WHEELS 4 LIVE ON A 2 STROKE!



:)38 KTM RACING :)38
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Registrierungsdatum: 18. April 2004

Beiträge: 4 624

Bike: Ducati 748 Husqvarna WR 125 Auto: BMW

Wohnort: 92237 Sulzbach-Rosenberg

4

Freitag, 6. Juli 2007, 18:03

zum glück sind meine 4 jahre am 4.10 vorbei :D
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

"Ene Mene Miste ... Ich Finger Nicht, Ich Fiste"

"Auf der Welt gibt es nur noch falsche Titten und echte Arschlöcher"
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

5

Freitag, 6. Juli 2007, 18:09

Die Regelung soll zum 1.9.07 in Kraft treten.

In den ersten zwei Jahren des Führerscheinbesitzes (also in der regulären Probezeit) gilt die Null-Promille-Grenze.
Wird nicht altersabhängig gemacht.

War zwar im gespräch, aber in dem entwurf den der Bundesrat heute durchgewunken hat, stand, dass ALLE Führerscheinneulinge diese Null-Promille-grenze haben. Egal ob 18 oder 80.
(Quelle: swr1)

Also isses egal. Wer die Probezeit rum hat braucht auch nach dem 1.09. keine größere Angst zu haben.

Nebenbei: Ich find die regelung gut :daumen:
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Registrierungsdatum: 2. August 2004

Beiträge: 3 409

Wohnort: Hessen

6

Freitag, 6. Juli 2007, 18:44

Dann is es ja halb so wild.

Mal so nebenbei, wo es auch grad um Probezeit geht, die kann man wenn sie ein mal rum war nie wieder bekommen, ist das richtig? Weil wisst ihr, so ein Freund von mir, der muss ja grad MPU machen und so...

^^
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Registrierungsdatum: 11. November 2004

Beiträge: 692

Bike: Honda Varadero XL125 V 2004-2006, Kawasaki ZZR 600 ab jetzt

Wohnort: LK Rosenheim/Oberbayern

7

Freitag, 6. Juli 2007, 19:22

ich würds auch nicht schlimm finden wenn für alle 0 Promille grenze geben würde... is aber eben nur ein gerücht. wenn ich fahren muss dann sauf ich halt mal nix, vor allem aus eigenschutz, da ich bei nem unfall auch teilschuld bekommen würd...
Meine Page, jetz aach in Saarlänisch!
Seppl (16:14):
das ist pech....
Buffalo (16:14):
nein DAS IST SPAAAAARTAAAAAA
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Shagrath

unregistriert

8

Freitag, 6. Juli 2007, 19:58

Sacht mal - die Probezeit fängt ja bei A1 auch schon an, heißt das dann, das man, wenn man 18 ist und Klasse B hat, sich das ein oder andere Bier gönnen kann, also bis 0,5 Promille? Wäre dann ja auch nich schlecht für die Klasse A1...
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Registrierungsdatum: 24. August 2003

Beiträge: 3 428

9

Freitag, 6. Juli 2007, 20:03

Versteh ich das also richtig, alle die keine probezeit mehr haben, haben damit überhaupt nichts zu tun!??! weil irgendwie hörte sich das für mich so an, als ob das für alle bis 22 Jahre gilt
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

10

Freitag, 6. Juli 2007, 20:05

Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren wurde mittlerweile ein absolutes Alkoholverbot eingeführt. Dieses Gesetz (§ 24 c StVG ) wird am 1. August 2007 in Deutschland in Kraft treten. Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht
SpVgg Fürth
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Beiträge: 857

Bike: Aprilia RS 250

Wohnort: Stuttgart

11

Freitag, 6. Juli 2007, 20:16

Ey was is das für ne Affenscheiße!? Ich dachte das gilt nur in der Probzeit (die ich schon seit 2 Jahren nimmer habe)!! X(

So ein fuck, fahr immer nach z.B. 1 Bier noch heim, und jetzt isses plötzlich nimmer erlaubt. :wand:
Hier ein paar Satzzeichen - einfach mit Copy & Paste in eigene Beiträge einfügen!

. , ; : ! ?
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Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

12

Freitag, 6. Juli 2007, 20:30

vollendung des 21. Lebensjahres....
jetzt mal für ganz dumme:fällt es mit dem 21. oder 22. Geburtstag weg?

was soll ich mitm Auto wenn ich nur absolut nüchtern bin?Wer nüchtern is kann auch zu Fuss gehen.Im Auto fällt man nich hin....
Erst mal als erstes,...
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Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

13

Freitag, 6. Juli 2007, 21:05

Na also du vollendest dein 1. Lebensjahr wenn du 1 bist...so jetzt kannst du weiter raten wann du dein 21. Lebensjahr vollendest ;)
SpVgg Fürth
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Registrierungsdatum: 11. November 2001

Beiträge: 1 848

Bike: MV Agusta F4S

Wohnort: ../home/hessen/..

14

Freitag, 6. Juli 2007, 21:29

Zitat

Original von Matthias
Na also du vollendest dein 1. Lebensjahr wenn du 1 bist...so jetzt kannst du weiter raten wann du dein 21. Lebensjahr vollendest ;)


Ähm, also wenn man 30 ist auf jeden Fall oder?!?! ?(

Zitat

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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Registrierungsdatum: 2. August 2004

Beiträge: 3 409

Wohnort: Hessen

15

Freitag, 6. Juli 2007, 21:45

na du bist ja ein ganz schlaues kerlchen :P
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