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Quoted Original von duz Naja wenn man darauf nichts besseres zu sagen hat, scheint ja alles geklärt zu sein... Auf gut deutsch: Stachel keine Diskussion an, wenn du dann eh nicht bereit bist auch nur annäherend auf irgendwas einzugehen! Hallo duz! Meine Meinung zum Thema Drogen im Straßenverkehr habe ich weiter oben schon ganz ausführlich gesagt und auch begründet: Davon halte ich überhaupt nix. Und die Diskussion "Tüten sind weniger schädlich als Alkohol" finde ich ganz müßig. Die bringt uns n...
Quoted Original von x-RaY_NL sicherlich ist cannabis auch ne droge,aber das gelaber von leuten,die mit gefährlichen halbwissen glänzen wollen,selber noch nie probiert haben oder sich dem noch nicht hingegeben haben,was die droge bewirken kann,isn ignorant schlechthin,dumm auch noch,weil er denkt er weiß es besser,obwohl es bei weitem nicht so ist. alkohol ist bewusstseinsabstumpfend und cannabis bewusstseinserweiternd ,was ein argument von 1000 en wäre! Hallo x-RaY_NL ! Auch wenn ich das mit de...
Hey Jungs, jetzt aber mal halblang.... Jetzt muss ich aber mal aufn Tisch schlagen... Gut, daß dem Kus nix schlimmes passiert ist. Das ist ja schon 'n Schrecken genug, wenn einem ein Sturz passiert. Das muss man dann im Forum auch mal loswerden. Und beim nächsten Mal: Bike rechtzeitig in Ordnung bringen und die Kurve korrekt fahren!
Hey... da haste aber Glück gehabt... Mann...mann.... wo istn das passiert ? Kann ich mir das noch angucken ?? Alles gute, und daß bei Dir alles wieder heil wird ! Gruß,Rick
Da lag ich gar nicht mal so falsch mit meiner Einschätzung. Selbst wenn ich nur selten Cannabis nehme, werde ich gezwungen ein ärztliches Gutachten beizubringen. Unter "experimentellem Konsum" von Cannabis, der auch als Probierstadium bezeichnet wird, versteht man einen einmaligen oder seltenen, höchstens einmal im Monat stattfindenden Konsum von Cannabis. Rechtsfolge: Nach § 14 Absatz 1 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (zwingend) an, dass ein ärztliches Gutachten b...
Hi! Habe eine Quelle zum Thema gefunden. Also wer sich näher informieren will, kann das hier tun: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/cannabis_08.php .
Ich kenne mich mit Tüten leider nicht so gut aus. Habe die bis jetzt zwei mal in meinem Leben probiert und außer dem hier ist da nix passiert. Zum Glück ! Denn das hat mir sicher schon viele viele Euronen gespart, die ich sonst zum Drogendealer getragen hätte. Mir macht das Biken und mein sonstiges Leben so viel Spaß und für alles, was ich richtig geil finde, brauche ich nen klaren Kopf - aber keine zugedröhnte Birne....
Quoted Original von Ernando Langhan ...daß da irgend ein Spinner bei denen angerufen hat und mein Kennzeichen gemeldet hat, dürfen die dann natürlich gleich mit mir nen Bluttest machen, wenn ich mich in meinen eigenene 4 wänden befinde :)) :)) Hi Ernado! Man muss sowas natürlich schriftlich machen. Allein wegen nem Anruf werden die nicht tätig. Die werden dann auch keinen Bluttest in Deiner Wohnung machen, sondern Du würdest dann zum Gesundheitsamt / Amtsarzt geladen und müsstest Dir dort Blut ...
Quoted Original von SuperSkunk Du bist echt n lustiger Geselle. Leicht ueberzogen, meinst de nich auch? Hallo SuperSkunk! Ok - mit meiner Meinung mache ich mir bestimmt keine Freunde unter den Tütenrauchern. Das ist mir ja schon klar. Und meine Meinung hört sich auch spießig an. Aber was ist denn die Alternative dazu???? Dann müsste ich sagen: Leute, trinkt erstmal ein paar Flaschen Bier, danach noch ne Tüte rauchen und dann ab aufs Bike und ne Tour fahren. Die macht dann so richtig geil Spaß.....
Ich habe vor hinzugehen... äh...hinzufahren... (Da kann ich mich auch gleich als Christ outen: Ja, ich habe mit der Kirche was am Hut und in die Kirche gehe ich sonst auch. Für mich ist das ein Gottesdienst der besonderen Art, den ich noch nicht mitgemacht habe und den ich mal erleben will ) Wir wollen uns mit 'n paar anderen Bikern am McD in Gründau-Lieblos treffen.... (Auf diese geniale Idee werden aber sicher noch ein paar Hundert andere Biker kommen..... ) Gruß, Rick .
Quoted Original von IchRockDieScheisse Ich bin der gleichen Meinung wie du, dass Drogen nichts im Straßenverkehr zu suchen haben. Ok. Deine Einstellung finde ich sehr gut. aaaberrrr..... Quoted Aber nur wenn die Fahrer zu dem Zeitpunkt auch unter DROGEN stehen sollten sie verurteilt werden, nicht wenn irgendwas nachweisbar ist, nach 7 Tagen. ... da schneidet Cannabis, eine illegale Droge deutlich besser ab, als die illegalen. Stiftung Warentest ....oder wat ???? Ne Du, da gehe ich einen Schritt...
Quoted Original von bumbumbasti nein, ich will keine pornosite erstellen, aber ich bin in nem anderen forum tätig. Wo halt jeder seinen beitrag zum bestehen leistet. ....Ich wollte so ca. jede woche was neues uppen. Dreht ihr euch Sex-Filme selbst - oder wo kriegst Du die her ????
Leutz, ihr wollt also gemütlich die Tüte rauchen, mit 'm Bike heimfahren und dann beim Drogen-Test nicht auffallen -.... Einmal gibts den Drogen-Schnelltest von der Polizei. Damit kann man nur den Drogenkonsum in den letzten 12 - 24 Stunden nachweisen (Urinprobe oder Schweiß auf der Stirn). (Wenn der Drogen-Schnelltest bei der Polizei anschlägt, dann wird sowieso danach sofort noch ne Blutprobe genommen. Muss ja gerichtsfest beweisbar sein ... *gggg* ) Ca. 7 Tage kann man Drogen eindeutig im Blu...
jepp, viel Spaß damit und viele gute Erfahrungen ! Gruß, Rick
Quoted Original von Hondianer Es gibt von Haungs nen höcker wo dann auch ne klappe in der Sitzbank ist und man so das Stauffach nutzen kann. Kostet aber fast 200€. Siehe hier: http://www.hs-1.de/Produkte_Preise/Honda/honda.html
Ja, unter der Sitzbank ist irgendwie gar kein Platz mehr.... Oder hat einer nen Tipp, wie man da Stauraum schaffen kann? Wenigstens für etwas Kleinkram wär das schon prima !
Quoted Original von TheChris ja. wirst du auch öfters von autos überholt wenn du mitm motorrad unterwegs bist? klar. von nem seat cupra R .... aber sonst net. ....................................
So, dann habe ich hier mal die ganz korrekte Lösung. Ein Blick ins Gesetz erspart unsinniges Geschwätz: Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) Der Regelfall ist § 1 KraftStG: 1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt.... das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Es gibt eine Ausnahmeregelung in § 3 KraftStG Von der Steuer befreit ist das Halten von ... ausländischen Personenkraftfahrzeu...
@TheChris: Doofer Spruch ! @ adamchic Es kommt immer drauf an, wo man mehr als die Hälfte des Jahres tatsächlich wohnt. Das begründet die inländische Steuerpflicht. Wenn du mehr als 180 Tage pro Jahr tatsächlich in Deutschland bist, dann musst Du Dein Auto hier anmelden. Wenn du mehr als 180 Tage pro Jahr tatsächlich z.B. in Monaco bist, dann kannst Du Dein teures Auto (einen Ferrari oder was ist das???) dort anmelden. Und abgesehen von dieser "Steuerpflicht-Regelung" bist du sowieso schon nach ...
Quoted Original von marwin Hast du ein Bild von dem HG Ding? Hab mich vertan.... Es ist nich HG, sondern Louis. Also: Es geht um diesen Tankrucksack : 77000105 MAGNET-TANKRUCKSACK INKL. RIEMENBEF. *FASTWAY* Restposten nur noch 9,95 (24,95) Beschreibung: FASTWAY Magnet-Tankrucksack Aerodynamischer Tankrucksack zum absoluten Schnäppchenpreis, ideal für eine Spritztour durch die Stadt oder wenn man sowieso nicht so viel mitnehmen will! Hält mit 3 Magneten auf jedem Stahl- und per mitgelieferten Ri...