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Beim ersten mal kann man es einem Freund ausgeliehen haben, es passiert allso nix, beim zweiten mal kommt man mit dem selben Grund und nem Anwalt der einen hübschen Brief verfasst sogar nochmal durch. Beim drittenmal argomentieren sie so, dass wenn man so gefährliche Freunde hat am besten im Fahrtenbuch aufschreibt wer fährt. Fundiertes wissen da Gespräch mit Fahrlehrer. gruß amin ps: Das ist auch auf übertragbar, wenn ihr erfolgreich einer Zivilstreife davon kommt. oDER IHR HABT EINEN GUTEN FRE...
huhuu komme aus Oberhaching, fahre ne rs 125cc offen, würd mich auch gern anschließen. gruß amin
allso ich kenne nur Bamberg in Bayern, achso natürlich heißt das dann das du ohne Fahrerlaubnis fährst! was in Österreich natürlich auch ne Straftat ist, und somit kannst du mit ner saftigen Geldstrafe rechnen. gruß
Der A 1 Führerschein ist in Österreich nicht Anerkannt! Sollten sie dich rausziehen, wird deine Maschine einbehalten, und du musst die Kosten für den Transport nach Deutschland zahlen, oder eventuell ein Freund oder Familienmitglied der den A - Schein hat holt dich und deine Maschine ab. Fundiertes Hintergrundwissen, da Gespräch mit Fahrleherer gruß amin ps: Was willst du in Österreich wenn du nach Bamberg willst ???