Sonntag, 28. April 2024, 13:50 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.

Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-12 von insgesamt 12.

Dienstag, 14. Juni 2005, 17:23

Forenbeitrag von: »Jasper«

Darf ich mit meinem A1 Führerschein nach Österreich?

Zitat Original von Tristan Soweit ich weiß, sind die Österreicher dazu verpflichtet, den EU Führerschein anzuerkennen. ... Machen die ja auch, nur ist in der EU-Führerscheinrichtlinie nur die Rede von Führerscheininhabern ab 18 Jahren. Das es bei uns schon einen A1 ab 16 Jahren gibt, ist eine nationale Eigenheit außerhalb der EU-Richtlinie, die von anderen Ländern auch einzeln anerkannt, bzw. eben nicht anerkannt werden muss. Diese Anerkennung des deutschen A1-Minderjährig haben Österreich, Bel...

Mittwoch, 1. Juni 2005, 09:06

Forenbeitrag von: »Jasper«

Versicherung und Drossel

1. Der Versicherung ist es völlig egal, was Du ihr sagst, ausschlaggebend ist, wie das Fahrzeug papiermäßig zugelassen ist und da gibt es nur gedrosselt oder nicht gedrosselt. 2. Eine Funk-Drossel ist nie legal, egal welcher Fahrer draufsitzt oder welcher "Zustand" gerade eingeschaltet ist, es ist immer ein "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis", zusätzlich noch für den Fahrer, der gedrosselt fahren muss ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" 3. Es ist erstmal völlig egal, auf wen die Masch...

Mittwoch, 1. Juni 2005, 08:57

Forenbeitrag von: »Jasper«

Unzulässiger pott

Da gibt es schon erhebliche Unterschiede. Ist der Auspuff "normal" kaputt, also durchgerostet oder ähnlich, dann handelt es sich zwar auch um eine Illegalität, das ist jedoch fahrlässig passiert und wird starffrei (eventuell 5 oder 10 Euro Verwarnungsgeld) geduldet, Mängelkarte wird es wahrscheinlich trotzdem geben. Sind die Löcher nicht ganz zufällig oder ist der Auspuff komplett illegal, dann handelt es sich um eine Vorsatzhandlung und dann wird (kann zumindest) das volle Paket kommen.

Montag, 30. Mai 2005, 15:16

Forenbeitrag von: »Jasper«

Versicherungsfrage

Nö, ein Anruf reicht nicht, da könnte ja jeder anrufen. Einzig geltende Mitteilung erfolgt von der Zulassungsstelle. Wenn die Drossel draußen ist, dann vom TÜV aus dem Brief austragen lassen und dann bei der Zulassungsstelle die Äbderung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Erst wenn die Zulassungsstelle dies bestätigt hat, ist es auch rechtsgültig und man zahlt erheblich weniger. Die Zulassungstelle müsste von sich aus eine derartige Änderung an die Versicherung melden, besser ist es aber do...

Sonntag, 1. Mai 2005, 14:19

Forenbeitrag von: »Jasper«

Frage wegen Tüv....

Dem TÜV ist das ziemlich egal, wenn Du die HU bestehst kommt die Plakette rauf, wird aber wieder mit dem "alten" Datum raufgemacht, also wenn Du im März drann warst, dann kommt auch wieder März drauf. Die Bußgeldstelle hat allerdings ein paar Nebenkosten für Dich parat, wenn Du erwischt wirst: bis zu 2 Monate 15 Euro mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 Euro mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 Euro, 1 Punkt, B-Verstoß über 8 Monate 75 Euro, 2 Punkte, B-Verstoß und ein abgefahrener Reifen ist auch richtig übe...

Montag, 25. April 2005, 16:04

Forenbeitrag von: »Jasper«

RE: Tnt Blinker ohne abe was is wenn die grünen kommen??

Es gibt einen Haufen kleiner Blinker auch in "Carbon" bei Tante Louis, HG, Polo, ..., alle mit E-Zulassung und ab 5 Euro, in LED-Technik ab 15 Euro bei HG, sind zugelassen und lassen sich problemlos (auch rechtlich) benutzen. Bei LED-Blinkern aber den Widerstand oder ein Blinkrelais für LED mit einbauen, sonst stimmt oftmals die Blinkfrequenz nicht.

Montag, 25. April 2005, 13:08

Forenbeitrag von: »Jasper«

Tnt Blinker ohne abe was is wenn die grünen kommen??

Leider nicht ganz, diese genannten Grenzen gelten ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, wenn eine Vorsatzhandlung vorliegt, gibt es keine Regressgrenzen und Tuning / Umbauten passieren nicht zufällig, sondern vorsätzlich. Das ist eine ganz böse Falle, auf die schon einige "Verbesserer" reingefallen sind. Der Unfall ansich mag ja "nur" eine einfache Fahrlässigkeit gewesen sein, wenn der Unfall auf einem Tuningteil zurückzuführen ist, zB. auf einen nicht erkennbaren und unzulässigen Blinker, d...

Montag, 25. April 2005, 07:28

Forenbeitrag von: »Jasper«

Tnt Blinker ohne abe was is wenn die grünen kommen??

Zitat Original von SwaY also die von scooter-attack hätte ich nicht gedacht dass sie e nummer haben....kann ich kaum glauben die sieht man doch net...kanns doch net geben oder? Nunja, bei der Zulassungsprüfung wird ja "nur" das Splitterverhalten bei einem Unfall getestet und die Helligkeit, wenn das alles ok ist, bekommt so ein Teil auch eine E-Zulassung. Man muss dabei "nur" immer aufpassen, dass die Dinger auch richtig montiert sind und das ist wieder das Problem beim Basteln, da kann man noc...

Sonntag, 24. April 2005, 19:39

Forenbeitrag von: »Jasper«

RE: Tnt Blinker ohne abe was is wenn die grünen kommen??

Die Regelungen sind da leider ganz eindeutig, es handelt sich um eine sogenannte "lichttechnische Einrichtung" und wenn die nicht den Vorschriften entspricht, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs: Normalpreis: 3 Punkte + 50 Euro + A-Verstoß Nur eine Mängelkarte kann es auch geben, wenn die Polizei sehr gnädig ist, ist aber reine Glückssache. Bei einem Unfall, der durch diese falschen Blinker "ausgelöst" wurden oder daran "beteiluigt" sind, also nicht zB. gesehen wurden, ist der Vers...

Freitag, 22. April 2005, 17:27

Forenbeitrag von: »Jasper«

Selber zum TÜV fahren?

Es mag ja wahrscheinlich sein, dass es genau um die hohen Versicherungskosten geht, nur wird man deshalb nicht strafrechtlich angemeiert, da es sich nunmal um einen Vertrag zwischen 2 Parteien handelt, wo der Staat nicht reinzupfuschen hat (Vertragsfreiheit genannt), und für einen Versicherungsbetrug muss die Versicherung durch Täuschung dazu gebracht werden, dass sie einen nicht vorhandenen, einen überhöhten oder einen vorsätzlich herbeigefügten Schaden bezahlen muss. Wenn jetzt aber jetzt mit ...

Freitag, 22. April 2005, 14:06

Forenbeitrag von: »Jasper«

Selber zum TÜV fahren?

blablabla weil es Dir nicht gefällt, ein wenig dünn für eine Diskussion. Kein Staatsanwalt, eventuell nur jemand, der etwas rechtliche Klarheit in einige etwas verwegene Vorstellungen reinbringen möchte. Was nutzen die schönsten Sprüche, Ideen und Vermutungen, wenn es dann doch mal Mecker von der Rennleitung gibt. Inwieweit waren meine Ausführungen realitätsfern ??? Kein Versicherungsbetrug, man erschleicht sich ja keine unberechtigten oder überhöhten Leistungen. Das aufgrund einer falschen Anga...

Freitag, 22. April 2005, 13:15

Forenbeitrag von: »Jasper«

Selber zum TÜV fahren?

Die Idee ist ja erstmal vom Ansatz recht lobenswert, aber: Das Fahrzeug entspricht in seiner Bauart nicht den Papieren, somit erstmal "Fahren ohne Betriebserlaubnis", das sind die berüchtigten 3 Punkte + 50 Euro Bußgeld + 26,50 Verwaltungskosten + 2 Jahre Probezeitverlängerung + ca. 300 Euro Nachschulung,. Dann existiert da noch das mit der Versicherung, ist zwar kein Versicherungsbetrug, sondern "nur" eine Obliegenheitsverletzung, wie es so schön heißt und das bedeutet rein Praktisch: Nachzahlu...