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kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.
Date of registration: Sep 2nd 2002
die meisten scheißen auf alles nicht nur auf penner....
vor 2 wochen erst hatte meine nachbarin nen infakt...hab 2x bei den fischen angerufen und gefragt wo die bleiben...
30min später kamen die ohne blaulicht langsam angetrudelt
hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor
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Date of registration: Sep 2nd 2002
da spricht der profi
hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor
Deswegen wurde doch gar nicht angeklagt? Rein abgesehen davon, dass das hier ohnehin schon ein nicht existierendes Delikt wäre - fahrlässige KV gibt es zwar, aber nicht noch als Qualifikation mit Todesfolge. Die vorsätzliche KV gibt es hingegen mit Todesfolgen-Qualifikation. Dann wäre da noch die fahrlässige Tötung, an die man hier grundsätzlich noch am ehesten denken könnte. Das alles sind Tätigkeitsdelikte, aber die Sanitäter waren ja bewusst untätig. Also müssten die Tatbestände durch Unterlassen erfolgt sein. Unterlassen setzt wiederum eine sog. Garantenstellung ("Schutz- und Fürsorgepflicht") gegenüber dem Benachteiligten voraus. Eine solche haben bspw. die Eltern gegenüber ihren Kindern. Aber auch der Autofahrer, der fahrlässig einen Radfahrer anfährt ("Ingerenzgarant"). Im Übrigen ergeben sich Garantenstellungen durchaus auch aus freiwilligen Übernahmen von Schutz und Fürsorge. Das wiederum kann bei Sanitätern bereits dann gegeben sein, wenn sie am Unfallort eintreffen.kommentier mal bitte den vorwurf "fahrlässige körperverletzung mit todesfolge"
torbinho
Unregistered