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Bike: Kawasaki ZX6R

1

Saturday, May 12th 2007, 11:13am

reflektor weg - probezeitverlängerung?

Hi

Wenn ich den Reflektor hinten am Kennzeichenhalter wegmache, riskiere ich dann eine probezeitverlängerung? Ist das ein A oder B Verstoß? oder gibts nur ne kleine geldstrafe?
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2

Saturday, May 12th 2007, 11:44am

wenn dir hinten jemand drauf fährt dann freuts die versicherung........und das einem jemand hinten drauf fährt kommt nicht selten vor....so viel stress wegen ein paar cm² plastiik?!?!?
Original von SETO

Zitat

hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
mehr muss man nicht sagen. Ducati - Porn on two wheels



Thanks to my dad, mastercard gold and swiss bank account!
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Bike: Hornet S

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3

Saturday, May 12th 2007, 11:59am

Warum sollte man den wegmachen ? Einige Leute scheinen es ja beinahe drauf anzulegen übersehen zu werden.
MEwkAC
furchtbar hohes Tier der Krad-Raubritter
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4

Saturday, May 12th 2007, 12:12pm

Weils scheisse aussieht, aber bau dir nen andern kz halter wo der noch unten dran kommt oder papps auf die ns beleuchtung.
Letzich ist es aber völlig egal, kein bulle wird sich deswegen einscheissen.
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5

Saturday, May 12th 2007, 12:35pm

Mit Ja oder Nein kann ich Dir das auch nicht beantworten,

davon mal abgesehen das auch ich es nicht verstehen kann, wieso man unbedingt ohne dieses kleine rote Ding fahren will, würde ich auch hier sagen das dieses "Vergehen" keines nach dem Bußgeldkatalog A oder B ist. Ich denke mal dass es eher so ist wie als wenn Dein TÜV 2 Monate abgelaufen ist. Folglich 15€ Geldbuße und gut.

Aber ich wurde ja auch eines besseren belehrt und es soll Beamte geben, die Dich sehr schnell und gern in die Pfanne hauen.

Aber wie sagt man so schön : der Ton mach die Musik.

fâbtôPp*
„Alle sagten: das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und der hats gemacht.“

~

Nichts ist wie es scheint.-

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Bike: Kawasaki ZX6R

6

Saturday, May 12th 2007, 12:38pm

danke für die antworten schon mal

mit reflektor schauts bei meiner extrem beschissen aus. der reflektor ist bei meiner ninja auch noch auf so nem hubbel zwischen nummernschild und rückleuchte angebracht und steht derbe weit vor.
Leider isses bei ner zx6r baujahr 95 net so einfach mit anderem kennzeichenhalter zu machen, da müsste ich erst noch ne andere heckunterverkleidung ranmachen usw. da hab ich voll kein bock drauf.
Mein Plan isses den "hubbel" samt reflektor abzusägen und das nummernschild weiter nach oben (direkt unter die rückleuchte) zu setzen. Aber da ich nur noch 3 wochen probezeit habe will ich wegen so nem scheiss keine nachschulung mehr rsikieren. weis keiner wie das jetzt genau rechtlich ausschaut?
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Location: 54316 Pluwig

7

Saturday, May 12th 2007, 12:39pm

Joa, wennde nen Arschloch erwischst haste ein "nicht verkehrstüchtiges" Fahrzeug.. Dann wirds gefährlich...

Bin aber auch Jahre ohne gefahren und hab erst beim Tüv gemerkt, dass ich wieder einen brauch :P
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Boby_white

Unregistered

8

Saturday, May 12th 2007, 12:40pm

Beim TÜV ist ein fehlender Reflektor nur ein geringfügiger Mangel. Was die Rennleitung dazu sagt, steht auf nem anderen Blatt (dass ich nicht kenne)
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Bike: Yamaha YZF R6

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9

Saturday, May 12th 2007, 12:46pm

Zusatz vllt reicht Dir das ja.

Als ich noch meine Suzuki hatte, hatte ich auch keinen Reflektor dran, was vom Vorbesitzer zwecks Heckumbau so war.
Ich hatte so in etwa die gleichen Ängste wie Du, also hatte ich immer so einen selbstklebenden von Louis dabei. Den hätte ich im Falle dann kA irgendwo hinten dran pappen können.

fâbtôPp*
„Alle sagten: das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und der hats gemacht.“

~

Nichts ist wie es scheint.-

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ducss900nuda

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10

Saturday, May 12th 2007, 12:51pm

hab auch noch nen extrem hässlichen dran , stört mich aber wenig , wenn man es nicht hat gibts halt vielleicht ne mängelkarte oder so , dh. du baust einen dran und fährst innerhalb einer woche zur polizei und zeigst das. das wäre aber auch die höchststrafe ... wegen sonem scheiß gibts keine punkte und damit keine verlängerung ... würde ich mal so sagen , selbst für abgefahrenes profil und grenzwertigem pott hab ich nix bekommen ,dann juckt das wohl einen scheiß :-)
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11

Saturday, May 12th 2007, 1:00pm

kein reflektor gibt nen mängelbescheid und 15€ geldstrafe..... hatte ich schon^^
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12

Saturday, May 12th 2007, 2:04pm

Leute, wisst ihr eigentlich wovon ihr hier sprecht... ? Anscheinend nicht. Der Reflektor ist ein sicherheitsrelevantes Teil und wenn der fehlt, heißt das: Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In meiner Umgebung ist jemand ohne Reflektor angehalten worden. Feststellung: Fahren ohne Betriebserlaubnis mit allen Folgen, die dazu gehören.... und der hatte schon verlängerte Probezeit...

Ich würde es mir also schon überlegen, ob es mir die Sache wert ist!
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Bike: 450ccm

Location: Reutlingen

13

Saturday, May 12th 2007, 3:00pm

Quoted

Original von horazon
danke für die antworten schon mal

mit reflektor schauts bei meiner extrem beschissen aus. der reflektor ist bei meiner ninja auch noch auf so nem hubbel zwischen nummernschild und rückleuchte angebracht und steht derbe weit vor.
Leider isses bei ner zx6r baujahr 95 net so einfach mit anderem kennzeichenhalter zu machen, da müsste ich erst noch ne andere heckunterverkleidung ranmachen usw. da hab ich voll kein bock drauf.
Mein Plan isses den "hubbel" samt reflektor abzusägen und das nummernschild weiter nach oben (direkt unter die rückleuchte) zu setzen. Aber da ich nur noch 3 wochen probezeit habe will ich wegen so nem scheiss keine nachschulung mehr rsikieren. weis keiner wie das jetzt genau rechtlich ausschaut?



OMG!!!

Dann warte halt 3 monate!!!!
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib
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Boby_white

Unregistered

14

Saturday, May 12th 2007, 4:51pm

Quoted

Original von Überflieger
Leute, wisst ihr eigentlich wovon ihr hier sprecht... ? Anscheinend nicht. Der Reflektor ist ein sicherheitsrelevantes Teil und wenn der fehlt, heißt das: Erlöschen der Betriebserlaubnis.

In meiner Umgebung ist jemand ohne Reflektor angehalten worden. Feststellung: Fahren ohne Betriebserlaubnis mit allen Folgen, die dazu gehören.... und der hatte schon verlängerte Probezeit...

Ich würde es mir also schon überlegen, ob es mir die Sache wert ist!


Da hatte die Rennleitung aber nen äußerst schlechten Tag... :wand: Wenn der TÜV-Mann mir nen fehlenden Reflektor als geringfügigen Mangel in den TÜV-Bericht einträgt und mir trotzdem die Plakette gibt, dann wird das Fehlen des Strahlemanns wohl kaum zum Erlöschen der BE führen. :rolleyes:
Aber: Aber das war in Niedersachsen, oder? Andere Länder, andre Titten! =)

This post has been edited 1 times, last edit by "Boby_white" (May 12th 2007, 4:52pm)

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Date of registration: Jul 23rd 2004

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Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'

Location: Nürnberg

15

Saturday, May 12th 2007, 6:02pm

Quoted

Original von pöde

Quoted

Original von horazon
danke für die antworten schon mal

mit reflektor schauts bei meiner extrem beschissen aus. der reflektor ist bei meiner ninja auch noch auf so nem hubbel zwischen nummernschild und rückleuchte angebracht und steht derbe weit vor.
Leider isses bei ner zx6r baujahr 95 net so einfach mit anderem kennzeichenhalter zu machen, da müsste ich erst noch ne andere heckunterverkleidung ranmachen usw. da hab ich voll kein bock drauf.
Mein Plan isses den "hubbel" samt reflektor abzusägen und das nummernschild weiter nach oben (direkt unter die rückleuchte) zu setzen. Aber da ich nur noch 3 wochen probezeit habe will ich wegen so nem scheiss keine nachschulung mehr rsikieren. weis keiner wie das jetzt genau rechtlich ausschaut?



OMG!!!

Dann warte halt 3 monate!!!!


3 WOCHEN.....
Lol wegen 3 wochen, dann warts die halt noch ab.
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