Original von kanionn
lol bist selber dumm und nix weiter....
da geht man hin läuft in rambomanier in die werke rein und fertig...wenn die den motor net zeigen wollen droh ihnen mim anwalt und dann werden se 100% weich
lol kanionn wieder einmal mehr hast du uns Gelegenheit gegeben, uns über Deine Naivität und Dummheit köstlich zu amüsieren...
In "rambomanier in die werke rein" ... das würdest du bei nem vernünftigen Händler garnet schaffen, weil dich seine Kraftmeier von Mechaniker dann samt deiner Maschine (sofern du denn überhaupt eine hast) wegen des unbefugten Betretens von Betriebsräumen eh sofort an die Luft setzen würden.
Und das du als aufrichtiger Deutscher dann noch mit dem Anwalt drohst muss einen ja auch nicht wundern, da Du mangels intellektueller Befähigung eh nicht in der Lage bist, so etwas mit Vernunft und Verstand anzugehen. Und in Deiner naiven Sicht der Dinge ist Dir natürlich auch nicht klar, dass so ein Händler als Geschäftsmann auch einen Anwalt bzw. die Rechtsabteilung des Herstellers hinter sich hat, die Deinen lächerlichen Provinzanwalt bereits auf dem Weg zum Gericht in die Tasche stecken.
Ich würde als Händler auch weich werden, wenn so ein kleiner Pimpf wie Du bei mir ankäme und meinte, er müsste jetzt mal einen auf Groß machen, allerdings vor Lachen!
@xtx-fan: Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Händler so eine Show abzieht, es sei denn, du bist da aufgetreten, wie es der kanionn Dir empfohlen hat.
Zumal du die Garantie bzw. Kulanz ja nicht von ihm, sondern vom Hersteller hast. D.h. ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird entscheidet letztendlich der Hersteller und nicht der Händler und wenn du alle Inspektionen rechtmäßig gemacht hast, dürfte das auch kein Problem darstellen, zumal jeder das Pech haben kann, eine "Montagsmaschine" zu erwischen. Ist natürlich die Frage, wie kooperativ Dein Händler bei der Beurteilung des Schadens ist.
Das mit der Neufahrzeuggarantie ist übrigens garnicht so toll, wie man immer denkt. Zum einen, weil man immer die teuren Inspektionen und Reparaturen in einer Vertragswerkstatt machen lassen muss. Zum anderen, weil sie sich nur auf herstellungs- und verarbeitungsbedingte Mängel bezieht, nicht aber auf nutzungs- oder verschließbedingte Mängel. Ursache für einen Kolbenfresser kann eben auch ein Bedienungsfehler sein, z.B. zu wenig Öl, unkorrekte Einstellungen am Vergaser oder falsches Ein- und Warmfahren. Und zum dritten gilt nach sechs Monaten die Umkehr der Beweislast, d.h. es kann nicht mehr einfach davon ausgegangen werden, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges schon vorhanden war, sondern der Kunde muss im Streitfall nachweisen, dass ein Verarbeitungsfehler vorliegt und das dürfte gerade für einen Laien sehr schwierig und aufwendig werden. Und: jedes Teil, das auf Garantie ausgetauscht wird bzw. werden soll, geht nach den Garantiebestimmungen in das Eigentum des Herstellers über.
Geh also nicht mit deinen Händler auf Konfrontation, sondern suche erstmal das Gespräch mit ihm. Geh hin, tritt freundlich, aber bestimmt auf. Nimm am besten noch Deinen Vater mit. Eine Beschwerde bei Yamaha kann etwas bringen, je nachdem, wie der Händler dort angesehen ist. Wenn Yamaha bisher nichts negatives über den Händler bekannt ist, stehst du natürlich erstmal alleine da. Einen Anwalt kannst du als letzte Möglichkeit immer noch einschalten, obwohl ich mir das in deinem Fall sehr gut überlegen würde.
This post has been edited 3 times, last edit by "kawabiker" (Jun 28th 2007, 3:33pm)