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1

Wednesday, August 1st 2007, 1:50pm

Ärger mit der Polizei.

Hallo zusammen die Polizei hat meine RS 125 beschlagnahmt weil die Drossel nicht verlötet ist.Ist das so korrekt oder nicht oder hat jemand ne einbauanleitung die das gegenteil beweist???


Bitte echt um HILFE Danke



Nils
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2

Wednesday, August 1st 2007, 1:59pm

RE: Ärger mit der Polizei.

Quoted

Original von slin
Hallo zusammen die Polizei hat meine RS 125 beschlagnahmt weil die Drossel nicht verlötet ist.Ist das so korrekt oder nicht oder hat jemand ne einbauanleitung die das gegenteil beweist???


Bitte echt um HILFE Danke



Nils


Wieso nicht verlötet?!?!
Frag mal bei dem Hersteller der Drosselung, wie diese eingebaut werden muss!!

Quoted

Original von Wicked

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Polini

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3

Wednesday, August 1st 2007, 2:11pm

lol sowas geiles hab ich ja auch noch nicht gehört. meiner meinung nach muss die gehen und mehr nicht. gut schalter dürfen keine verbaut sein aber gelötet?
:evil:Lindenfels, Hesseneck, Zotzenbach, Vierstöck, Bölstein, Sensbach:evil:
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4

Wednesday, August 1st 2007, 2:13pm

ja das dachte ich mir auch aber die sch... bullen denken da anscheinen anders.und wenn ich das nicht nachweisen kann das die anders eingebaut wird bekomme ich ne anzeige und probezeit 4 Jahre.Die Quetschverbinder wurden auch beschlagnahmt
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5

Wednesday, August 1st 2007, 2:19pm

Quoted

Original von slin
ja das dachte ich mir auch aber die sch... bullen denken da anscheinen anders.und wenn ich das nicht nachweisen kann das die anders eingebaut wird bekomme ich ne anzeige und probezeit 4 Jahre.Die Quetschverbinder wurden auch beschlagnahmt


Ruf den Hersteller oder den TÜV an!!
Es kann sein, dass Lüsterklemmen nicht zugelassen sind...

Quoted

Original von Wicked

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6

Wednesday, August 1st 2007, 2:21pm

Ja das ist eben mein Problem wenn ich ne einbauanleitung bekommen könnte wo das nicht drinn steht bin ich ausm schneider
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7

Wednesday, August 1st 2007, 2:22pm

Das ist ja der Oberhammer, sowas hab ich noch nie gehört, meine Drossel ist auch nur mit Quetschverbindungen zusammen und das Original, also wenn du die mit Quetschverbindungnen zusammen gemacht hast, können die dir eig. gar nxi.
Nur bei Lüsterklemmen bin ich mir net sicher. Bei Autos darf man es net wegen der Versicherung, weil das Auto leichter brennen könnte.
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Original von XoP:
Vor Alkohl habe ich Angst, deshalb frage ich ja. Bier schmeckt schon so stark nach Alkohl, dass ich weinen muss...
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8

Wednesday, August 1st 2007, 2:33pm

Naja wenn mans dann einfach rausziehen kann oder so werten sies halt wie nen schalter der ja auch verboten ist.
Wer hat dir die denn eingebaut, du selber oder hast nen händler an der hand der denen des evtl. klar machen könnte das das so gehört?
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9

Wednesday, August 1st 2007, 2:38pm

Quoted

Original von slin
Ja das ist eben mein Problem wenn ich ne einbauanleitung bekommen könnte wo das nicht drinn steht bin ich ausm schneider


Eine Einbauanleitung wird dem STA wohl nicht als Beweismittel genügen...immerhin kann Dir nicht Hinz und Kunz Deiner Polizeiwache, dass Mopped zurückgeben!!

Was haben denn der Hersteller und TÜV gesagt?!?! ?(

Quoted

Original von Wicked

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10

Wednesday, August 1st 2007, 2:56pm

Die sagten zu mir nur wenn ich die Enibauanleitung vom Hersteller hätte und da nichts von Löten stände würde mir nichts passieren.
blicke da auch nicht durch
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11

Wednesday, August 1st 2007, 3:33pm

Hey,

ich denke ma du haste ne AT, oder?
Vielleicht mal ne email an Alphatech schreiben, die schicken dir hundertpro ne Anleitung und da steht sicherlich nichts von löten...
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12

Wednesday, August 1st 2007, 3:48pm

ok danke für den tip
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Polini

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13

Wednesday, August 1st 2007, 3:58pm

also ich schätze mal grob das von den verbauten drosslen 0,5- 1% verlötet sind. meine war auch nicht gelötet sondern nur verschraubt sogar. was hast du den da für bullen erwischt. also ne :wand:
:evil:Lindenfels, Hesseneck, Zotzenbach, Vierstöck, Bölstein, Sensbach:evil:
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14

Wednesday, August 1st 2007, 4:01pm

ruf bei AT an, lass dir das faxen udn hol die karre wieder.

is jawohl n riesenwitz!
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15

Wednesday, August 1st 2007, 4:19pm

nehm dirn anwalt...
die quetschverbinder sind bei der drosselbestellung dabei und werden auch in der anleitung erwähnt.
und selbst wenn isses noch lang kein offen fahren wenn du steckverbindungen dran hast. allerhöchstens die vorbereitung einer straftat wobei dir dabei der wille nachgewießen werden muss. also auf gut deutsch du sagst du steckst sie auf der rennstrecke auf offen um und danach wieder gedrosselt weil du ja keine straftat begehen willst. und dann sollen die dir erstmal das gegenteil beweisen.

ich würde wie gesagt nen anwalt nehmen und falls der bulle dir in irgendeiner art und weiße unterstellt du würdest offen fahren und hättest sie nur zufällig gedrosselt gehabt, dann würd ich ihn wegen rufmord anzeigen.
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