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1

Wednesday, June 3rd 2009, 5:16pm

Wandlung des Laptop Kaufvertrages - Fragen?

Hallo Leute

ich hatte eine Frage bezüglich der Wandlung bzw. dem Rücktritt vom Kaufvertrag meines Laptops. Folgende Situation: Laptop am 1.12.2006 mit 3 Jahren Garantie gekauft.
Mitlerweile ist der Laptop nun zum 4. mal defekt, bzw. zum 5. mal beim Hersteller. Nun gedenke ich vom Kaufvertrag zurück zu tretten, da es mit langsam echt annervt.
Was habe ich für einen Anspruch im Sinne des Rücktritts? Den vollen von mir damals bezahlten Betrag oder den aktuellen Wert?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
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Falk

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2

Wednesday, June 3rd 2009, 6:52pm

Du hast eigentlich vielmehr folgendes Problem: du möchtest vom Kaufvertrag zurücktreten, doch hast du vermutlich gar keinen Anspruch mehr darauf. Dazu müsste man mehr wissen.

Unabhängig davon: solltest du zurücktreten können, wandelt sich der Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis und du erhältst den vollen Kaufpreis zurück. Du musst allerdings gezogene Nutzungen erstatten, womit typischerweise weniger als der volle Kaufpreis verbleibt.
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3

Wednesday, June 3rd 2009, 7:05pm

ok danke schonmal

das mit dem nutzungsentschädigung ist doch mitlerweile in deutschland nicht mehr zulässig was ich so gelesen habe.
und laut deren AGB sollte das klappen, da ich ja 3 jahre garantie hab.
und was heißt ich mächte mehr oder weniger zurück tretten.
der laptop war schon 3 mal wegen dem selben problem in reparatur und mitlerweile ist es das 4. mal dass er eingeschickt wird, diesmal allerdings wegen was anderem. laut deutschem gesetzt kann man doch bereits nach der 2. nachbesserung vom kauf zurück tretten, oder irre ich da?
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4

Wednesday, June 3rd 2009, 7:12pm

Da gehts um die Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (normal 2 Jahre) hast du Recht. Bei der Garantie sieht es aber anders aus, da kommt es auf die Bedingungen der Herstellers an und damit ist der Rücktritt wahrscheinlich nicht möglich würde ich jetzt sagen.
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Falk

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5

Wednesday, June 3rd 2009, 7:49pm

Ach stimmt, da war ja das Urteil vom EUGH. Wie ich eigentlich drauf komme: vom Gesetz her ist eine Nutzungsentschädigung durchaus möglich und war sehr wohl auch Praxis. Aber wie so oft ist die Rechtsprechung kreativ und betätigt sich selbst als Gesetzgeber, indem sie Dinge dann "praxisnah" (...) regelt.

Du irrst nicht bzw. du irrst nur bedingt. Bei technisch komplizierten Geräten sind es allerdings drei Nachbesserungsversuche, die dem Verkäufer zugestanden werden müssen. Verkäufer habe ich deswegen bewusst fett angestrichen, weil der Rücktritt vom Vertrag ein Sachmangelanspruch ist, der auf dem Gewährleistungsrecht aufbaut. Du gestehst damit dem Verkäufer drei Nachbesserungsversuche zu. Faktisch hast du aber die Herstellergarantie in Anspruch genommen, nicht die Verkäufergewährleistung. Das macht für die Nachbesserungen erstmal keinen Unterschied, die waren ja trotzdem vorhanden. Sehr wohl macht es aber einen Unterschied auf den Fristverlauf der Gewährleistung - die gilt nämlich nur 2 Jahre. Umstritten ist, ob die Frist nach jeder Nachbesserung neu zu laufen beginnt (oder gehemmt wird). Es hängt also davon ab welches Recht du wie in Anspruch genommen hast - das ist alles bissel komplexer.
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6

Wednesday, June 3rd 2009, 9:59pm

ok vielen dank schonmal falk.
der laptop wurde wie bereits erwähnt schon 3x wegen dem selben fehler repariert, dieser ist bis jetzt nicht wieder aufgetretten, allerdings ist nun ein neuer fehler aufgetretten.
ich werd ihnen erstmal einen brief schreiben und abwarten was von ihnen als antwort kommt. im äußersten fall kenn ich einen juristen persönlich und werd mich mit dem dann eventuell nochmal zusammen setzten. würde der laptop einwandfrei funktionieren würde ich ihn ja nicht tauschen jedoch nervts langsam dass alle halbe jahr was kaputt geht.
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Falk

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7

Wednesday, June 3rd 2009, 11:30pm

Was fürn Hersteller eigentlich?
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8

Thursday, June 4th 2009, 9:43am

www.one.de
ist ein Compal EL80
hatte jetzt eben schon 3 mal einen neuen display bekommen und mitlerweile sind 2 von 3 usb anschlüßen defekt.
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Falk

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9

Thursday, June 4th 2009, 10:04am

Vollmundig ;)

"Keine Frage: One Personal Computer gehören mittlerweile zu unserem Leben wie das Telefon, die Dusche oder das Frühstücksbrötchen." (siehe http://www.one.de/shop/index.php)
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