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GS-BIKER

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1

Tuesday, November 3rd 2009, 12:28pm

Fahrzeugbrief verlegt -> Moped stilllegen

Hallo Leute,

ich will mein Motorrad abmelden leider habe ich meinen Fahrzeugbrief verloren.
Schein ist noch da.
Muss ich jetzt nen Neuen erstellen lassen um ihn zu entwerten oder gibts da ne andere Möglichkeit.
Das Ding soll auch nie wieder zugelassen werden.

Gruß Chris
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Falk

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2

Tuesday, November 3rd 2009, 12:37pm

Glaub auch für endgültige Stilllegung brauchst nen Fahrzeugbrief, weil der ja dann ungültig gemacht wird. Geh also davon aus dass du nen neuen bestellen musst. Ruf doch einfach mal aufm LRA an, die sagen dir das gleich.
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3

Tuesday, November 3rd 2009, 3:47pm

RE: Fahrzeugbrief verlegt -> Moped stilllegen

Hallo Leute,


ich will mein Motorrad abmelden leider habe ich meinen Fahrzeugbrief verloren.
Schein ist noch da.
Muss ich jetzt nen Neuen erstellen lassen um ihn zu entwerten oder gibts da ne andere Möglichkeit.
Das Ding soll auch nie wieder zugelassen werden.

Gruß Chris

Problem hab ich auch mit nem Anhänger, du musst den Brief erst neue beantragen um das Teil dann stillegen zu können!
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4

Tuesday, November 3rd 2009, 4:54pm

Für ne vorrübergehende Stilllegung reicht normalerweise der Schein. Was danach passiert ? keine Ahnung hab aber noch nicht davon gehört , dass man den Brief nachreichen muss.
Ich kann es nicht oft genug sagen : Der Brief ist das A und O. Wer den hat ist Eigentümer des Motorrades. Also ab damit in Safe oder zu den anderen "lebensunterlagen".
Nach der Anmeldung hat der die eigenen 4 Wände nicht mehr zu verlassen.
Mir fällt nämlich auf , dass in relativ vielen Foren im Moment diese Frage gestellt wird. Euer Motorrad verliert ihr ja auch nicht auf der Straße oder ? Ist nicht exakt das Gleiche , aber aufpassen. :hammer:
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
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Nico0711

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5

Tuesday, November 3rd 2009, 4:58pm

word.
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Falk

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6

Tuesday, November 3rd 2009, 5:18pm

Wer den hat ist Eigentümer des Motorrades.
Nein, das wird zwar laienhaft so behauptet weil der Fahrzeugbrief ein Indiz dafür ist. Die zivilrechtliche Funktion hat er aber nicht. Er wird aber erheblich beim gutgläubigen Erwerb von einem nicht berechtigten Verkäufer.
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7

Tuesday, November 3rd 2009, 5:36pm

Naja, trotz allem hat er recht.
Es ist schon äußerst verstrahlt, seinen Fahrzeugbrief zu verlieren
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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8

Tuesday, November 3rd 2009, 5:42pm

Wer den hat ist Eigentümer des Motorrades.
Nein, das wird zwar laienhaft so behauptet weil der Fahrzeugbrief ein Indiz dafür ist. Die zivilrechtliche Funktion hat er aber nicht. Er wird aber erheblich beim gutgläubigen Erwerb von einem nicht berechtigten Verkäufer.
ja stimmt nun auch wieder , nur möchte ich nie in eine solche Situation kommen : Brief weg , Moped eventuell auch weg(geklaut) :pinch: prost Mahlzeit.

Wer ist aber dann der Eigentümer ? Wenn ich nur das Motorrad , den Klumpen Metall habe , bin ich ja eigentlich nur Besitzer ? :gruebel:
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
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Falk

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9

Tuesday, November 3rd 2009, 6:08pm

Nun, Eigentümer im zivilrechtlichen Sinne ist derjenige, der das Vollrecht an einem Gegenstand ausübt, somit also auch nach Belieben damit verfahren darf. Besitz und Eigentum fallen natürlich auch sehr oft zusammen. Der Besitz ist etwas, das man recht einfach greifen kann - ich hab das Ding, also "besitze" ich es "unmittelbar". Das Eigentum hingegen ist ein Recht, das ich nachweisen muss. Ich kann aber sehr wohl auch etwas besitzen, dass ich gerade nicht greifen kann. Das ist bei Mietgegenständen der Fall - da lässt du als Eigentum den Besitz ausüben und bist dann "mittelbarer" Besitzer.
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