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1

Tuesday, December 11th 2012, 4:29pm

Frage zu Rückgaberecht.

Hallo,

ich weis nicht ob das hier richtig ist, da Falk ja nichtmehr aktiv ist, aber ich frag dennoch mal.

Und zwar hab ich mir einen Ersatzakku für einen Acer Laptop der Reihe Timeline bei ebay bestellt, da der alte nurnoch bis maximal rund 85% lädt und auch sehr schnell entladen ist.
Nun kam der Akku (30€) und passt an sich auch, hat jedoch nicht geladen und immer 0% angezeigt. Hab das ganze dann natürlich beim Verkäufer gemeldet, der meinte ich sollte ihn zurücksenden zur Überprüfung. Das hab ich dann auch getan und auch einen Brief beigelegt, in dem ich zum einen den Zustand bzw. die Situation erklärt habe und zum anderen ganz ausdrücklich erwähnt habe, dass ich ihn im Falle, dass er voll funktionsfähig ist, nicht mehr zurückgesendet haben möchte, sondern sie ihn behalten sollen und mit den Kaufpreis erstatten sollen. Damit wäre dann klar gewesen, dass es am Laptop liegt und ich den Akku dann ja nicht verwenden kann.

Naja die haben mir aber dann einfach einen anderen zurückgeschickt und sagen jetzt, sie können ihn nicht mehr zurücknehmen, da der Kauf am 18.11 war und damit außerhalb der Frist liegt, die durch das Nachsenden des neuen Artikels nicht wieder verlängert wird. Ich habe ihn bereits nichteinmal eine Woche nach Erhalt wieder zurückgesendet.

Kann ich durch meinen Brief den ich mitgeschickt habe verlangen, dass der Verkäufer den Akku zurücknimmt, oder hab ich gelindegesagt Pech gehabt und 30€ in den Sand gesetzt?
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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2

Tuesday, December 11th 2012, 5:02pm

kommt halt drauf an wie weit man gehen will für 30€. Und ob du dann noch Leute hast die dir den Brief und dessen Inhalt bezeugen. Und dann müsstest du ja noch sicherstellen das der Akku nicht für deinen Laptop ist und der Händler wirklich das Geld zurückschicken hätte müssen. Eventuell sagt er ja auch der erste Akku war kaputt?
:)24
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3

Tuesday, December 11th 2012, 5:05pm

kommt halt drauf an wie weit man gehen will für 30€. Und ob du dann noch Leute hast die dir den Brief und dessen Inhalt bezeugen. Und dann müsstest du ja noch sicherstellen das der Akku nicht für deinen Laptop ist und der Händler wirklich das Geld zurückschicken hätte müssen. Eventuell sagt er ja auch der erste Akku war kaputt?
Naja, für mich geht jetzt nich die Welt unter, haben eh meine Eltern gezahlt, da es deren Laptop ist, aber ich finds halt dreist vom Verkäufer, hab ihn jetzt mal gefragt, ob er ihn evtl. zurücknimmt und mir nur anteilig zurückbezahlt, hier vergammelt das Ding halt sonst nur.

Wollte nur schaun, ob das rechtlich so einwandfrei ist.
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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4

Tuesday, December 11th 2012, 8:59pm

kannst den akku nicht bei ebay wieder verkaufen?
:)24
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Tuesday, December 11th 2012, 11:38pm

DU kannst bei zürcksenden wählen generell hast du ein 14 tägiges rückgaberecht und wenn du dein geld zurück willst dann kann dir der VK auch nicht einfach nochmal was schicken und dann sagen "ätsch" so ein schwachsinn was der sich da zusammenschustert
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Der_XTC

Das_Kind

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6

Wednesday, December 12th 2012, 6:11pm

Der Verkäufer ist hier schon nicht ganz dumm, weil du dein gesetzliches Rückgaberecht als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen von 14 Tagen nicht ausgeübt hast. Ist diese Frist verstrichen hast du auf Deutsch gesagt Pech gehabt, denn sonst könnte nach Wochen ja jeder kommen "ach, kann ich nicht gebrauchen". Diese Frist, die hier diskutiert wird, ist also vollkommen irrelevant.

Mit was der Verkäufer sich allerdings nicht auskennt ist der sogenannte Sachmangelbegriff. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn es sich "nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung" eignet, was bei dir der Fall ist. Im Kaufvertrag wurde die Verwendung für deinen Laptop explizit zwar nicht erwähnt, durch deinen Brief bei der Rücksendung hast du allerdings klar gemacht, dass du vom Vertrag zurücktreten bzw. Nacherfüllung möchtest, sollte es sich nicht dafür eignen (was hier wohl der Fall ist). Über diesen Punkt könnte man zwar diskutieren, aber aufgrund des deutschen Verbraucherschutzes wirst du da keine Probleme bekommen. Eine erneute Sendung der der gleichen Ware ändert nichts an der Tatsache. Sollte der Verkäufer behaupten, dass der Brief nicht dabei war, ist es das beste, was dir passieren könnte - dann hättest du durch die anfängliche Rücksendung (sofern sie fristgerecht war) nämlich konkludent den Widerruf erklärt. Sollte er wiederum zugeben, dass der Brief dabei war, stehen dir wieder die Sachmängelrechte zu (normalerweise erstmal Nacherfüllung, aber das sind auch wieder etliche Vorschriften für sich.
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7

Wednesday, December 12th 2012, 6:23pm

Funktioniert der Akku denn, den du jetzt zugeschickt bekommen hast oder wieder kein Erfolg?
Weil wenn der nicht funktioniert, dann hat das nichts mit 14 tägigem Rückgaberecht zu tun, sondern mit Garantie und dort gibt es 2 Jahre.

Das beste wäre wenn du das ganze bei Ebay meldest (vorrausgesetzt der Akku funktioniert nicht) und dann wird sich da schon was tun und der Verkäufer sollte einlenken, da die bei Ebay ziemlich streng drauf sind mit gewerblichen Verkäufern.
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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Wednesday, December 12th 2012, 8:33pm

Naja, ich kann leider nicht feststellen, ob er funktioniert oder nicht, da er wie erwähnt passt, aber genau wie der erste bei 0% steht und nicht lädt.
Der alte Akku hingegen lädt, das ist mir zwar auch ein Rätsel aber vielleicht stimmt die Beschreibung des Verkäufers auch einfach nicht, das Modell wird zwar explizit aufgeführt, aber gehen tut nix. In einer E-Mail hatte er mir ja dann geschrieben, dass er erste einwandfrei funktioniert hat.

Er war beim Support auch immer relativ fix, aktuelle warte ich aber schon ein paar Tage auf eine Antwort auf die letzte Mail, ich bin gespannt, ob er sich überhaupt noch meldet, aber danke für die Infos schonmal, sollte er nicht antworten, werde ich es auf jeden Fall mal ebay melden, bei 30€ macht viel mehr ja auch kaum Sinn.
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9

Wednesday, December 12th 2012, 8:34pm

Der Verkäufer ist hier schon nicht ganz dumm, weil du dein gesetzliches Rückgaberecht als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen von 14 Tagen nicht ausgeübt hast. Ist diese Frist verstrichen hast du auf Deutsch gesagt Pech gehabt, denn sonst könnte nach Wochen ja jeder kommen "ach, kann ich nicht gebrauchen". Diese Frist, die hier diskutiert wird, ist also vollkommen irrelevant.


stimmt doch gar net:
" Ich habe ihn bereits nichteinmal eine Woche nach Erhalt wieder zurückgesendet."
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Der_XTC

Das_Kind

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10

Wednesday, December 12th 2012, 9:10pm

Der alte Akku hingegen lädt, das ist mir zwar auch ein Rätsel aber vielleicht stimmt die Beschreibung des Verkäufers auch einfach nicht, das Modell wird zwar explizit aufgeführt, aber gehen tut nix.


Es handelt sich hier definitiv um einen Sachmangel (wenn du mal Zeit zuviel hast les dir mal den ersten Absatz - (1) - durch). Du bist absolut im Recht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Quoted

werde ich es auf jeden Fall mal ebay melden, bei 30€ macht viel mehr ja auch kaum Sinn.


Wäre eine Möglichkeit, ich würde aber vorher wieder die gute alte "Drohtaktik" probieren, nämlich das du dir rechtliche Beratung suchst und es dir nicht gefallen lässt, idealerweise gleich mit einer ebenso rechtlichen Begründung. Das klappt schon sehr oft, weil die meisten Verkäufer (gerade diese Ebaytrottel) hauptsächlich nur kleine Versandbetriebe sind und damit keine Ahnung haben bzw. bei so einem Betrag lieber klein bei geben anstatt einen Rechtsstreit zu risikieren, der sie richtig teuer kommen könnte. Realistisch gesehen macht es wie du es gesagt hast natürlich keinen Sinn, wegen 30€ sowas anzuzetteln. Sollte dann immer noch Antwort gekommen sein, kannst du dich immer noch an Ebay wenden.

@ Bertrand: Es sind hier 2 bzw. 3 Fallgruppen zu unterscheiden:
- Das Widerrufsrecht, auf das du dich hier beziehst, ist in den §§355, 356 BGB und in diesem Fall §312 b, c BGB (Fernabsatzverträge) geregelt und bezieht sich rein auf den Vertrag selbst; in den meisten Fällen handelt es sich hier um einen Kaufvertrag, der einfach rückgängig gemacht werden soll. Für diesen Widerruf gilt eine Frist von 14 Tagen, in dieser muss der Artikel (auch ohne Angaben von Gründen möglich) zurückgeschickt werden. Das Problem hier ist aber, dass mito ihm hier durch seinen Schriftverkehr die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt hat, was den regulären Widerruf ausschließt und zum Mängelrecht verweist.

- Das Mängelrecht, auf das ich mich hier beziehe (und für Kaufverträge nach §433 BGB gedacht ist) beruht auf der Definition des Sachmangels (§437 BGB), den mito ausgeglichen haben will (auch wenn er das vielleicht persönlich nicht will, sein Schriftverkehr legt es nahe). Hätte er den Artikel einfach ohne Begründung und ohne "Brief" zurückgeschickt wäre es tatsächlich ein (konkludent erklärter) Widerruf, durch die Einräumung und die dadurch überschrittene Frist hat er hier aber gelost. (außer der Verkäufer würde sagen, es hätte kein Brief dabei gelegen; s.o.)

- Die "Garantie", die Raphi hier mit eingebracht hat (unsinnigerweise) ist im Prinzip ein Teil des Mängelrechts, spielt aber hier keine Rolle. Mito will ja sein Geld zurück, und nicht im Schadensfall den Artikel ersetzt / repariert bekommen. Des weiteren ist eine Garantie eine freiwillige Leistung (meistens des Herstellers) und nicht immer gegeben (wie es BMW zB so "schön" beweist).

Sorry für das juristische Geschwafel, aber ist nicht so leicht verständlich zu formulieren.
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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11

Wednesday, December 12th 2012, 11:14pm

:hammer:
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12

Thursday, December 13th 2012, 12:15am

ah okay ne find das gut zu wissen so details - hätte jetz eben nicht gedacht dass er dadurch quasi auf sein rückgaberecht verzichtet sondern da quasi ne willenserklärung zur nachbesserung abgibt und das rückgaberecht dadurch "verfällt"
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Der Max

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13

Thursday, December 13th 2012, 1:45am

Wenigstens einer der an der Uni in Grundlagen Recht aufgepasst hat
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14

Thursday, December 13th 2012, 2:06am

das is zivilrecht :P
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Der_XTC

Das_Kind

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15

Thursday, December 13th 2012, 3:17pm

ah okay ne find das gut zu wissen so details - hätte jetz eben nicht gedacht dass er dadurch quasi auf sein rückgaberecht verzichtet sondern da quasi ne willenserklärung zur nachbesserung abgibt und das rückgaberecht dadurch "verfällt"


Jo, wobei man dazu sagen muss, dass er innerhalb der 2 Wochen jederzeit hätte schriftlich widerrufen können, auch ohne den Gegenstand im Besitz zu haben. Wäre der Kauf zB am 1.1 gewesen und er hätte am 5.1 den Gegenstand zurückgeschickt, am 10.1 den "Ersatz" erhalten und diesen dann am 13.1 zurückgeschickt würde es wieder unter den Widerruf fallen. Wichtig ist nur, dass man abgrenzt, der praktische (und kostenlose, sofern der Gegenstand einen Kaufpreis von mindestens 40€ hatte) Widerruf hat man dem Gegenstand an sich nichts zu tun; man erklärt nur den Rücktritt vom Kaufvertrag, und muss halt im Gegensatz die erhaltenen Leistungen ("die Ware") zurückschicken. Hier in dem Fall hat er sich dann mit dem Kaufvertrag einverstanden erklärt, aber eben nicht mit dem erworbenen Gegenstand.

@ Max: Ne, war bei mir kein "Grundlagenfach", sondern "Hauptfach" (um genau zu sein hieß es Schuldrecht) mit ordentlich SWS und CP. ;)
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