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Date of registration: Sep 2nd 2001

Posts: 488

Bike: Scott Atacama Tour

Location: Moers

31

Saturday, June 15th 2002, 6:08pm

RE: Re:

Quoted

Original von fwmone

Quoted

Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.


Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.


Richtig, und trotzdem wird nichts viel passieren, da der Betrug ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gut, ebay könnte dich dann vielleicht anzeigen, aber das machen die eh nicht, bringt denen ja nichts. Die schließen einen mit Sicherheit nur aus, mehr nicht. Und selbst wenn man wegen der Angabe eines falschen Geburtsdatums vor Gericht käme - was soll einem denn großartig passieren, gerade wenn man Ersttäter und dazu noch minderjährig ist?
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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fwmone

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32

Saturday, June 15th 2002, 6:25pm

RE: Re:

Quoted

Original von agricola

Quoted

Original von fwmone

Quoted

Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.


Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.


Richtig, und trotzdem wird nichts viel passieren, da der Betrug ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gut, ebay könnte dich dann vielleicht anzeigen, aber das machen die eh nicht, bringt denen ja nichts. Die schließen einen mit Sicherheit nur aus, mehr nicht. Und selbst wenn man wegen der Angabe eines falschen Geburtsdatums vor Gericht käme - was soll einem denn großartig passieren, gerade wenn man Ersttäter und dazu noch minderjährig ist?


Betrug ist nicht Gegenstand DIESES Verfahrens, aber des nächstens, nämlich des Strafverfahrens. Soll heißen: du bekommst im Zivilprozess quasi recht, musst also den Vertrag nicht erfüllen, erfüllst aber den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung im zweiten, dem Strafverfahren. Nicht nur eBay kann dich anzeigen, sondern derjenige, der durch dich geschädigt wurde im Zivilprozess. Und wenn du straffällig geworden bist (und das Gericht das auch festgestellt hat), hast du ein ganz großes Problem: der "Freispruch" im Zivilprozess (Haftungsauslösung) wird durch das Urteil im Strafprozess quasi wieder aufgehoben, da du für Folgeschäden deiner Straftaten haften musst. Im Klartext: du bist dann haftbar für deinen Mist.
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Date of registration: Sep 14th 2001

Posts: 827

Bike: ZX-6R Bj. 06

Location: Berlin

33

Saturday, June 15th 2002, 7:44pm

was ich bei e-bay bloß ned verstehe is z.B. folgendes:
Angebot ab 1 euro (z.B. Videoprojektor mit 1200 Ansi Lumen) und keine Sau bietet. Wenn ich jetzt 2 euro biete (1 euro erhöhungsschritt) und das das höchste angebot bis auktionsende bleibt >> krieg ich da den beamer, der normalerweise um 5000 euro kostet für 2 euro???????????????????? SO BLÖD KANN DOCH KEIN ANBIETER SEIN, ODER GIBST DA IRGENDWO EIN HAKEN????????
PS: Weicht jetzt zwar ein bissel vom thema ab, musste aber mal raus!
:listig: Ninja ZX-6R :listig:
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fwmone

Unregistered

34

Saturday, June 15th 2002, 8:43pm

Es ist so. Der Anbieter muss verkaufen.
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Date of registration: Feb 17th 2002

Posts: 443

Bike: Yamaha YZF R6

Location: Unterfranken

35

Sunday, June 16th 2002, 12:26am

...
Y A M A H A
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fwmone

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36

Sunday, June 16th 2002, 12:40am

Eine wahnsinns-tolle Antwort!
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Date of registration: Sep 19th 2001

Posts: 971

Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell

Location: NRW

37

Sunday, June 16th 2002, 10:13am

Das mit dem Beamer wird nur nie eintreten, da keiner so doof ist. Der Verkäufer wird beispielsweise seinen Vater, Mutter, Onkel oder sonst wen dann kurz vor Auktionsschluß 10000€ bieten lassen. Du bekommst den Zuschlag also nicht, und da dieses Geschäft dann quasi getürkt ist, aber nicht nachweisbar, bleibt der Beamer im Besitz des Verkäufers.

Wenn Du aber den Zuschlag erhälst, muss der Anbieter für 2 € verkaufen, sonst kommt er seinen Vertragsbedingungen nicht nach, und Du kannst gegen ihn vor Gericht ziehen.
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fwmone

Unregistered

38

Sunday, June 16th 2002, 10:27am

Re:

Quoted

Original von Hans A Pils
Das mit dem Beamer wird nur nie eintreten, da keiner so doof ist. Der Verkäufer wird beispielsweise seinen Vater, Mutter, Onkel oder sonst wen dann kurz vor Auktionsschluß 10000€ bieten lassen. Du bekommst den Zuschlag also nicht, und da dieses Geschäft dann quasi getürkt ist, aber nicht nachweisbar, bleibt der Beamer im Besitz des Verkäufers.

Wenn Du aber den Zuschlag erhälst, muss der Anbieter für 2 € verkaufen, sonst kommt er seinen Vertragsbedingungen nicht nach, und Du kannst gegen ihn vor Gericht ziehen.


...wenn du über 18 bist ;-)
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