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fwmone

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31

Friday, November 22nd 2002, 6:07pm

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Original von CastrolRS2
echt beides gleichzeitig?
naja unerfahrenheit geht doch auch oder? könnt man ja drauf plädieren aber ka


Ja, unbedingt beides gleichzeitig. Sonst setzt man nämlich voraus, das jeder selbst in der Lage ist, richtig zu urteilen. Der "Wucher" im alltäglichen Sinne setzt ja nur eine Überteuerung voraus. Außerdem darf niemand daran gehindert werden, zu überteuren Preisen einzukaufen.

Unerfahrenheit sind schon krasse Fälle, z. B. jemand war 20 Jahre lang im Knast und hat keine Ahnung mehr von nichts.
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fwmone

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32

Friday, November 22nd 2002, 6:09pm

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Original von Zord911
Scheingeschäft, ganz klar!
Wäre genauso, wenn einer 1 mio für den Karton geboten hätte. Summe spielt keine Rolle


Ne, Scheingeschäft is auch was anderes (ich dachte nur kurzfristig mal dran, stimmt aber nicht):

§ 117 [Scheingeschäft]
(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnisse nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.


Im Klartext also: wenn jemand ein Haus verkauft für 300.000 €, aber um Steuern zu sparen einen Kaufvertrag über 150.000 € aufsetzt, dann ist dieser 150.000 €-Kaufvertrag ein Scheingeschäft.
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33

Friday, November 22nd 2002, 7:24pm

die auktion ist bei 1€ gestartet, also ist das garantiert kein wucher
Rollerfahrer haben unterdurchschnittlich kleine Genitalien, riechen schlecht, stammen aus Ehen unter Geschwistern, haben stark sodomitische Neigungen, sind Kommunisten, gehören den Freimaurern an und hören nur Musik aus den Top 10.
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fwmone

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34

Friday, November 22nd 2002, 7:34pm

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Original von Outlaw Star
die auktion ist bei 1€ gestartet, also ist das garantiert kein wucher


Ja hab ich doch oben geschrieben - selbst bei 1000€ wär's kein Wucher.
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CastrolRS2

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35

Friday, November 22nd 2002, 7:50pm

naja zahlen würd ich trotzdem net kriegt man halt ne verwarnung
ausserdem wie siehts mit scherzgeschäft aus?
wir nehmen den fichtenelch!
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fwmone

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36

Friday, November 22nd 2002, 8:02pm

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Original von CastrolRS2
naja zahlen würd ich trotzdem net kriegt man halt ne verwarnung
ausserdem wie siehts mit scherzgeschäft aus?


Dachte ich auch kurz dran, Scherzgeschäft ist aber an sich etwas recht Spezielles:

§ 118 [Nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung]
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.


Heißt also: derjenige, der bietet, gibt sein Gebot nicht ernsthaft ab *UND* geht davon aus, dass der andere Teil die Sache ebenfalls nicht ernst nimmt *UND* v. a. auch den Mangel der Ernstlichkeit erkennt.

Das könnte hier theoretisch schon auch der Fall sein - wenn der andere aber sagt, er meinte den Verkauf durchaus ernst und ging vor allem von einem ernstgemeintem Gebot aus, sieht es schon schlecht aus. Ich persönlich würde es vor Gericht mal versuchen, aber eine große Chance würde ich mir davon nicht erhoffen.
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Chris_RS

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37

Friday, November 22nd 2002, 8:14pm

Wie schauts denn da mit der rechtlichen Lage bei eBay aus? Ich mein, der Verkäufer hat ja eindeutig ausgewiesen dass es z.b. ne Verpackung ist, und der Bieter hat drauf geboten. Teilweise liest man ja schon von "Ich setz meinen Anwalt drauf an" bei Spassbietern.
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fwmone

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38

Friday, November 22nd 2002, 8:25pm

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Original von Chris_RS
Wie schauts denn da mit der rechtlichen Lage bei eBay aus? Ich mein, der Verkäufer hat ja eindeutig ausgewiesen dass es z.b. ne Verpackung ist, und der Bieter hat drauf geboten. Teilweise liest man ja schon von "Ich setz meinen Anwalt drauf an" bei Spassbietern.


Nun, es ist wohl so:
bei eBay handelt es sich eigentlich um einen Katalog, ähnlich den Zeitungsanzeigen. Rein durch Zeitungsanzeigen kann sich niemand zu einem Rechtsgeschäft binden lassen (man spricht hier von der bloßen Invitation ad Offerendum = die Aufforderung, ein Angebot zu machen).

eBay will aber nicht nur Katalog, sondern Auktionshaus sein. Ein Auktionshaus im klassischen Sinne ist aber dieses, bei dem man die Hand hebt und somit ein Gebot abgibt. Mit dem Abgeben eines neuen Gebotes verfallen automatisch alle vorher abgegebenen Gebote.

Wie ihr von eBay wisst, ist das dort aber nicht so - eBay genießt also eine Sonderstellung. In der Tat ist es wohl so, dass ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande käme - schließlich hätte der Bietende ja nicht bieten müssen, wenn er der Meinung gewesen ist, dass dieses Produkt überteuert angeboten werde.

Analogieschluss: wenn ein Verkäufer sein Produkt viel zu günstig einstellt und daher auch unter Marktwert verkaufen muss (nachdem die Gebote nicht höher gingen), ist er verpflichtet, das Produkt gegen Zahlung des Gebotspreises zu übereignen. Also muss auch der Käufer, der zu teuer einkauft (egal, wie offensichtlich), dazu verpflichtet sein.

Es ist jetzt aber natürlich nicht so, dass jemand den Karton für 1000 € kaufen müsste. Schließlich könnte er den Vertrag noch anfechten, z. B. wegen irrtümlich abgegebener Willenserklärung. Problem nur: hierbei hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz.
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fwmone

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39

Friday, November 22nd 2002, 8:26pm

Quoted

Original von Chris_RS
Wie schauts denn da mit der rechtlichen Lage bei eBay aus? Ich mein, der Verkäufer hat ja eindeutig ausgewiesen dass es z.b. ne Verpackung ist, und der Bieter hat drauf geboten. Teilweise liest man ja schon von "Ich setz meinen Anwalt drauf an" bei Spassbietern.


Nun, es ist wohl so:
bei eBay handelt es sich eigentlich um einen Katalog, ähnlich den Zeitungsanzeigen. Rein durch Zeitungsanzeigen kann sich niemand zu einem Rechtsgeschäft binden lassen (man spricht hier von der bloßen Invitation ad Offerendum = die Aufforderung, ein Angebot zu machen).

eBay will aber nicht nur Katalog, sondern Auktionshaus sein. Ein Auktionshaus im klassischen Sinne ist aber dieses, bei dem man die Hand hebt und somit ein Gebot abgibt. Mit dem Abgeben eines neuen Gebotes verfallen automatisch alle vorher abgegebenen Gebote.

Wie ihr von eBay wisst, ist das dort aber nicht so - eBay genießt also eine Sonderstellung. In der Tat ist es wohl so, dass ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande käme - schließlich hätte der Bietende ja nicht bieten müssen, wenn er der Meinung gewesen ist, dass dieses Produkt überteuert angeboten werde.

Analogieschluss: wenn ein Verkäufer sein Produkt viel zu günstig einstellt und daher auch unter Marktwert verkaufen muss (nachdem die Gebote nicht höher gingen), ist er verpflichtet, das Produkt gegen Zahlung des Gebotspreises zu übereignen. Also muss auch der Käufer, der zu teuer einkauft (egal, wie offensichtlich), dazu verpflichtet sein.

Es ist jetzt aber natürlich nicht so, dass jemand den Karton für 1000 € kaufen müsste. Schließlich könnte er den Vertrag noch anfechten gem. 119 I, z. B. wegen irrtümlich abgegebener Willenserklärung. Problem nur: hierbei hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz (122 I).
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Chris_RS

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40

Friday, November 22nd 2002, 8:29pm

Ich überlege daher schon den Karton von meiner recht neuen Grafikkarte auch da reinzusetzen :D
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CastrolRS2

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41

Friday, November 22nd 2002, 8:30pm

in dem fall wird aber kein anwalt eingesetzt werden lohnt sich wegen der summe net -> einfach net zahlen und verwarnung kassieren
wir nehmen den fichtenelch!
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Com.Raphaezer

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42

Friday, November 22nd 2002, 9:11pm

kann mir gut vorstellen dass der titel für den käufer entwas irreführend war: "...originalverpackung".
das klang für den käufer so wie "...in Originalverpackung.
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43

Friday, November 22nd 2002, 9:32pm

nabend

sowas ähnliches gab es bei ebay schon mal, da hat einer sein Prospekt von dem Aldi-Pc reingestellt, wurden auch knapp 1000€ für geboten, weil die dachten das wäre der Pc(startpreis 1€).
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CastrolRS2

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Friday, November 22nd 2002, 9:43pm

ne der wollte bestimmt die verpackung kaufen
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Wicked

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45

Friday, November 22nd 2002, 10:33pm

das muss es gewesen sein@ castrol :P

bald muss ich ja übelst aufpassen, wenn ich mir ne grafikkarte kaufen will 8o
hinterher kauf ich mir auch nur nen pappkarton :P
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