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1

Friday, October 12th 2001, 9:09am

TDR-Spritzschutz

Wie weit habt ihr den Spritzschutz hinten bei eurer TDR gekürzt? Hab bei mir nur das untere Teil abgemacht ich spiele aber mit dem Gedanken den bis unters Nummernschild abzumachen weiß aber net was der TÜV dazu sagen wird.



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2

Friday, October 12th 2001, 11:15am

Ich habe ihn nur abgeschraubt und das bleibt auch so, sieht doch ganz gut aus. Wenn man die Maschine wieder verkaufen will, könnte der Käufer ja auch Probleme machen, weil daran rumgesägt worden ist...
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3

Friday, October 12th 2001, 12:58pm

Das ist von www.louis.de , das findet man unter TÜV-Tips.
Da sind noch weitere Sachen in dieser Art...


8. Radabdeckung

Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech.
Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache).
Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten).




Radabdeckung


:evil: Wir leben für das Sterben...


...und für das Motorradfahren!!! :D
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4

Friday, October 12th 2001, 1:13pm

Also kann man das ohne Bedenken abmachen weil die TDR hat ja noch 'ne Radabdeckung.



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