Das ist von
www.louis.de , das findet man unter TÜV-Tips.
Da sind noch weitere Sachen in dieser Art...
8. Radabdeckung
Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech.
Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache).
Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten).
Radabdeckung