Endlich Schluß mit dem elenden Spritzschutz !
Lt. Motorrad 8/98 hat es sich nun was mit den lästigen Plastikteilen am Heck. Es darf ganz legal
gekürzt werden. Nach der letzten Sitzung des FKT-SA Zweirad können gekürzte Radabdeckungen
legalisiert werden. Voraussetzungen: Rückstrahler (250-900mm über Fahrbahn) und nicht scharfkantig.
Einfachste und direkteste Vorgehensweise: Fax an TÜV Rheinland (0221/8301101) mit:
1) Name und Anschrift des Kunden 2) FZG-Hersteller und Typ 3) Fahrgestellnummer
4) Höhe der gewünschten Radabdeckungsunterkante über der Fahrbahn
5) Montierte Reifengröße
Die gutachterliche Stellungnahme ist wie eine ABE mitzunehmen und kostet 50 Eisen + Zustellgebühr
Positive Meldung zum Schluß: Lt. KBA führt eine nachträglich gekürzte Radabdeckung nicht zum Er-
löschen der Betriebserlaubnis. D.h., bei einer Kontrolle ist max. ein Bußgeldbescheid fällig !!!
(Quelle: Motorrad 8/`9