Wednesday, September 17th 2025, 7:31pm UTC+2
You are not logged in.
Quoted
Sicher durch die Kurve: Die gesetzlich festgelegte Ideallinie
Das Rechtsfahrgebot für Motorradfahrer (§ 2 II StVO) verlangt bei Kurvenfahrt mindestens einen Meter (1m) Abstand zwischen Reifenaufstandsfläche und Fahrbahn-Mittellinie.
In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt, dass dieses Gebot je nach Verkehrssituation unterschiedlich beurteilt werden kann.
Der Fall: Ein Biker wurde von einem Pkw, der ihm in einer Kurve auf seiner Fahrbahn entgegen kam, verletzt. Er bekam zunächst eine Teilschuld zugesprochen, weil sein Abstand zur Mittellinie nur 65 Zentimeter betragen hatte. Der BGH gab dem Motorradfahrer jedoch Recht, weil die Gefahrensituation für ihn vor Einfahren in die Kurve nicht erkennbar war. Trotzdem macht der gesetzlich geforderte Sicherheitsabstand im Hinblick auf die eigene Gesundheit grundsätzlich Sinn!